Eine Maschine der British Airways musste wegen eines medizinischen Notfalls an Bord im kanadischen St. John’s zwischenlanden. Die Passagiere saßen dort zwei Tage fest.
Eine Maschine der British Airways musste wegen eines medizinischen Notfalls an Bord im kanadischen St. John’s zwischenlanden. Die Passagiere saßen dort zwei Tage fest.
Jon Shipman aus Liverpool und seine Familie gehörten zu den Hunderten von Passagieren, die am 31. März mit British Airways von London nach Houston fliegen wollten. Nach etwa drei Stunden kam es zu einem schweren medizinischen Notfall, weshalb die Maschine außerplanmäßig im kanadischen St. John’s (Neufundland) landen musste, wie die "New York Post" berichtet.
Dort stellte sich heraus, dass es ein technisches Problem mit dem Flugzeug gab, sodass die Reise nicht fortgesetzt werden konnte.
Die Passagiere wurden in örtlichen Hotels untergebracht. Sie hatten nur die Kleider, die sie trugen, dabei, während draußen Temperaturen von bis zu minus 10 Grad herrschten. Laut Jon Shipman herrschte großer Frust: "Wütend ist eine Untertreibung", sagte er gegenüber BBC Radio. "Wir saßen nur herum und warteten auf Nachrichten".
Schließlich seien sie zum Flughafen zurückbestellt worden, wo ihnen mitgeteilt wurde, dass der Rückflug nach London erneut gestrichen worden sei. Nach zwei Tagen wurden die Passagiere schließlich weiter in die USA geflogen. British Airways bot jedem Passagier einen Gutschein über 669 Dollar (etwa 600 Euro) sowie die Übernahme aller Übernachtungs- und Verpflegungskosten an. "Das reicht nicht", erklärte Shipman. "Unser ganzer Urlaub ist ruiniert."
Bei Flugverspätungen über drei Stunden, Annullierungen oder Überbuchungen haben Passagiere laut EU-Verordnung Anspruch auf Entschädigungen von 250 bis 600 Euro, sofern die Airline das Verschulden trägt. Die Höhe richtet sich nach der Distanz. Ansprüche können oft direkt über die Airline oder Fluggastrechteportale geltend gemacht werden.
Höhe der Entschädigung (pro Person):
Ausnahmen: Bei "außergewöhnlichen Umständen" (z.B. Unwetter, Streik des Personals nicht durch Airline verschuldet) entfällt der Anspruch.