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Judith (56) wird plötzlich aus dem Pool gerufen: „Innerhalb von 30 Minuten hatten wir gepackt“

Дата публикации: 06-03-2026 05:31:00

Eben noch schwimmen im Pool unter Palmen im Oman, kurz darauf völlig überraschend Koffer packen und ab zum Flughafen: Der Urlaub von Judith nahm eine überraschende Wende.

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Eben noch schwimmen im Pool unter Palmen im Oman, kurz darauf völlig überraschend Koffer packen und ab zum Flughafen: Der Urlaub von Judith nahm eine überraschende Wende.

Wie schnell es mit der Rückreise gehen kann, beschreibt Judith Steegmans (56) gegenüber "De Gelderlander", einer niederländischen Regionalzeitung. Sie sei gerade "aus dem Pool in ihrem Hotel im Oman" gestiegen, als das Telefon klingelte. Es war das niederländische Außenministerium mit guten Nachrichten für die Frau aus Veenendaal: Sie bekam einen Platz auf dem ersten Rückführungsflug. 

Judith (56) wird plötzlich aus dem Pool gerufen: "Das war alles ziemlich chaotisch"

"Innerhalb von 30 Minuten hatten wir gepackt", so die 56-Jährige. Dann wurden sie zum Fughafen von Maskat gebracht. "Das war alles ziemlich chaotisch. Du hörst nur, dass du irgendwo auf einer Liste stehst", so Steegmans.

Zurück in den Niederlanden wurde ihr bewusst, wie viel Glück sie gehabt hatte. Der Flug sei nur gestartet, weil Mitarbeiter der niederländischen Fluglinie KLM in Dubai gestrandet waren. Ursprünglich hätte auch das Personal von Air France mitfliegen sollen, doch für sie wurde in letzter Minute ein eigenes Flugzeug organisiert. "Das hat Platz für uns gemacht", so die Urlauberin zu "De Gelderlander".

Was der Nahost-Konflikt für geplante Pauschalreisen bedeutet

Judith Steegmans ist raus aus dem Oman, viele anderen wollten Länder im Nahen Osten eigentlich besuchen: Die Osterferien stehen vor der Tür. Sie fallen in diesem Jahr auf Ende März/Anfang April und gehören zu den beliebtesten Reisezeiten des Jahres. Vor dem Krieg in Nahost waren dies laut "Standard" die Tui-Top-Osterziele: 

  • Hurghada
  • Antalya
  • Mallorca
  • Gran Canaria
  • Malediven
  • Dubai. 

Grundsätzlich gilt für Pauschalreisen ein hohes Maß an Absicherung. Wenn eine Reise aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände wie kriegerischer Handlungen oder Luftraumsperrungen am Zielort erheblich beeinträchtigt wird, greifen spezielle Schutzmechanismen des Reiserechts. 

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