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2 Jahre nach dem Urlaub soll Autofahrer 245 Euro fürs Falschparken zahlen

Дата публикации: 25-02-2026 17:07:00

Ein Wiener staunte nicht schlecht, als ihm nach seinem Sommerurlaub ein dickes Knöllchen ins Haus flatterte. Der Urlaub lag bereits zwei Jahre zurück.

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Ein Wiener staunte nicht schlecht, als ihm nach seinem Sommerurlaub ein dickes Knöllchen ins Haus flatterte. Der Urlaub lag bereits zwei Jahre zurück.

Die Sonnenbräune dieses Urlaubs ist längst verblasst - die Erinnerungen daran vermutlich auch. Umso überraschter war ein Mann in Wien, als er nach zwei langen Jahren plötzlich einen Brief erhielt, der ihn an seine längst vergangenen Ferien in Kroatien erinnerte. 

Der Wiener erhielt eine Zahlungsaufforderung von einer slowenischen Anwaltskanzlei. Wegen eines angeblichen Parkvergehens sollte er knapp 245 Euro zahlen. Über den Fall berichtete die österreichische Zeitung "Heute".

2 Jahre nach Kroatien-Urlaub soll Mann für falsches Parken zahlen: "Hatte nur Bargeld dabei" 

In dem Schreiben hieß es, der Mann habe am 9. Juli 2024 um 12:45 Uhr in der kroatischen Hafenstadt Umag an der Nordwestküste Istriens auf einem Parkplatz ohne gültigen Parkschein geparkt. "Vor Ort konnte man nur mit Karte zahlen, ich hatte jedoch nur Bargeld dabei", so der Kroatien-Urlauber gegenüber "Heute".

Der Wiener zahlte schließlich das Geld, um weiteren Problemen aus dem Weg zu gehen. Seit dem Jahr 2010 gibt es zwischen den EU-Staaten ein Abkommen, welches es ermöglicht, dass Geldbußen über die Landesgrenzen hinaus eingetrieben werden dürfen. Ein Bußgeldbescheid aus Kroatien kann laut "Bußgeldkatalog" demnach auch in Österreich vollstreckt werden, da das Land Mitglied der EU ist. 

So reagiert man auf hohe Bußgelder aus Kroatien  

Laut ADAC beauftragen Parkraumüberwachungsfirmen kroatische Anwaltskanzleien oder auch Inkassobüros mit der Ermittlung des Halters bzw. der Halterin und der Eintreibung der Forderung. Die Schreiben an die betroffenen Halter des Fahrzeugs enthalten zusätzlich zu der geschuldeten Parkforderung hohe Anwalts- bzw. Inkassogebühren sowie Halterermittlungs- und Übersetzungskosten. Diese übersteigen schnell den Betrag der eigentlichen Parkforderung. Hier können Forderungen bis zu 500 Euro entstehen.

Wer prüfen will, ob die Forderung berechtigt ist und dagegen vorgehen will, der kann kostenfrei den ADAC Forderungs-Checker nutzen. Strafzettel aus Kroatien verjähren in der Regel erst nach fünf Jahren. 

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