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Falschparken: So wehren Sie eine Verwarnung ab

Дата публикации: 03-07-2026 23:00:25

Wenn Ihr Auto falsch abge­stellt war, bekommen Sie als Halter Post. Es gilt eine neue Verjährungs­frist – so reagieren Sie richtig.

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Falsch­parken ist rechts­widrig. Im Park- oder gar Halte­verbot stehende Autos sind lästig und störend und für Menschen mit Handicap oder Kinder­wagen oft ein unüber­wind­liches Hindernis. Rettungs­dienste verlieren lebens­wichtige Zeit. Behörden haben alle Möglich­keiten, falsches Parken zu unterbinden. Das Abschleppen falsch abge­stellter Autos bean­standen Verwaltungs­gerichte nur sehr selten. Bußgelder allerdings dürfen Behörden nur fest­setzen, wenn unter Einhaltung aller Verfahrens­vorschriften geklärt ist, wer für den Regel­verstoß verantwort­lich ist. Auf diesem wichtigen Punkt können Sie als Halter und/oder Fahrer bestehen.

Sie benötigen:

Schreiben der Bußgeld­stelle

Schritt 1: Reagieren auf Bußgeld­bescheid

Falls Sie selbst den Wagen falsch abge­stellt haben: Reagieren Sie nicht auf das Schreiben der Bußgeld­stelle. Warten Sie ab, bis Sie statt­dessen etliche Monate später einen Halterhaftungs-Kosten­bescheid bekommen. Hintergrund: Als Halter eines Fahr­zeugs müssen Sie die Kosten des Verfahrens tragen, wenn die Polizei oder Ordnungs­behörde den schuldigen Fahrer eines Park­vergehens nicht ermittelt. Diese liegen aber stets nur bei aktuell 20 Euro zuzüglich 3,50 Euro für die förmliche Zustellung des Kosten­bescheids. Die Halterhaftung, um die es darin geht, ist für Sie immer güns­tiger als jede Verwarnung.

Falls jemand anderes gefahren ist: Sie können der Behörde dann den Namen des Fahrers oder der Fahrerin nennen. Das Amt wird sich an sie oder ihn wenden und je nach Park­verstoß mindestens 38,50 Euro als Verwarnungs­geld fordern. Sie selbst bekommen dann keinen Halterhaftungs-Kosten­bescheid. Wenn Sie es gut mit dem Falsch­parker Ihres Wagens meinen, unternehmen Sie auch in dieser Konstellation nichts, wenn ein Behörden­schreiben wegen falschen Parkens bei Ihnen eintrifft. Sie erhalten später den Halterhaftungs-Kosten­bescheid über in aller Regel insgesamt 23,50 Euro. Der oder die Schuldige kann Ihnen dann diesen Betrag erstatten.

Schritt 2: Kosten eventuell komplett vermeiden

Wo die Bußgeldbehörde über­lastet und/oder schlecht besetzt ist, kommen Sie vielleicht sogar ganz ohne Kosten­bescheid oder Bußgeld davon. Wir meinen: Die Chance dürfen Sie nutzen. Rechts­staat heißt: Strafen setzt es nur, wo die zuständigen Behörden die Schuld unter Einhaltung aller Verfahrens­regeln recht­zeitig fest­stellen. So geht es: Unternehmen Sie zunächst gar nichts, reagieren Sie also auch hier nicht auf das Schreiben der Bußgeld­stelle. Teilen Sie der Behörde kurz vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Tag des Falsch­parkens mit, wer für das Falsch­parken verantwort­lich war. Die Mitteilung muss unbe­dingt vor Ablauf der Sechs­monats­frist bei der Behörde ankommen. Nennen Sie darin das im Behörden­brief genannte Aktenzeichen.
Formulierungs­vorschlag: „Hier­mit teile ich Ihnen mit, dass Markus Mustermann, Haupt­straße 1, 11111 Neustadt, den Wagen am genannten Tag und Ort abge­stellt hat.“
Die Behörde darf dann keinen Halterhaftungs-Kosten­bescheid mehr erlassen. Sie kann gegen den Fahrer vorgehen, muss dies aber inner­halb von sechs Monaten ab dem Falsch­parken tun. Schafft das Amt das nicht, ist die Ordnungs­widrigkeit verjährt und keiner muss mehr etwas bezahlen.
Achtung: Reagiert die Behörde recht­zeitig, muss Markus Mustermann die fällige Buße zwischen 38,50 Euro (einfaches Falsch­parken) und 128,50 Euro (in zweiter Reihe und dadurch einen Sach­schaden verursacht) bezahlen. Es kommt nicht darauf an, wann Markus Mustermann diese Post bekommt. Ausreichend ist, wenn die Behörde das Bußgeld­verfahren recht­zeitig gegen ihn einleitet. Haben Sie Zweifel an der Einhaltung der Frist, können Sie einen Anwalt mit Akten­einsicht beauftragen.

Bis 30. Juni 2026 falsch geparkt: Achtung, wenn Ihr Wagen laut Schreiben bis einschließ­lich Dienstag, 30. Juni 2026, falsch abge­stellt war, gilt noch die alte Verjährungs­frist von drei Monaten. Sie müssen dann kurz vor Ablauf von drei Monaten ab dem von der Behörde fürs Falsch­parken genannten Zeit­punkt reagieren, wenn Sie einen Halterhaftungs-Kosten­bescheid vermeiden wollen.

Schritt 3: Verwarnungs­geld bezahlen

Hat die Behörde recht­zeitig – vor Ablauf der sechs Monate (oder drei Monate, sofern es um vor 1. Juli 2026 falsch abge­stellte Autos geht) – erfahren, wer gefahren ist und auch recht­zeitig reagiert, kann sie dem verantwort­lichen Fahrer ein Schreiben schi­cken, das ihn auffordert, ein Verwarnungs­geld zu bezahlen. Das sollte dieser dann frist­gerecht begleichen. Das Verwarnungs­geld ist noch freiwil­lig. Bezahlt der Fahrer es nicht, ergeht ein Bußgeld­bescheid über in der Regel den gleichen Betrag – zuzüglich Verfahrens­kosten und Spesen von meist insgesamt 28,50 Euro. Gegen diesen Bußgeld­bescheid kann der Fahrer zwei Wochen lang Einspruch einlegen. Das zuständige Amts­gericht kann ihn aufheben, wenn es von der Schuld nicht über­zeugt ist. Das kommt allerdings nur sehr selten vor.

Schritt 4: Kosten­bescheid zurück­weisen

Haben Sie den verantwort­lichen Fahrer recht­zeitig benannt und bekommen trotzdem einen Halterhaftungs-Kosten­bescheid über 23,50 Euro, schreiben Sie an die Behörde, die den Kosten­bescheid erlassen hat: „Ich beantrage die gericht­liche Entscheidung. Ich habe den Fahrer recht­zeitig vor Ablauf der Verfolgungs­verjährung benannt. Es durfte deshalb kein Kosten­bescheid ergehen.“ Die Behörde hebt den Kosten­bescheid dann auf. Tut sie es nicht, gehen die Akten ans örtliche Amts­gericht. Die Entscheidung fällt dann dort.

Tipp: Informieren Sie sich auch, was Sie machen können, wenn Ihr Wagen abgeschleppt wurde.

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