Der BND soll mit einem neuen Gesetz vom Beobachter zum Akteur werden. Ex-Geheimagent Leo Martin erklärt, warum neue Befugnisse allein einen Vorfall wie in Leipzig auch nicht verhindert hätten.
Der BND soll mit einem neuen Gesetz vom Beobachter zum Akteur werden. Ex-Geheimagent Leo Martin erklärt, warum neue Befugnisse allein einen Vorfall wie in Leipzig auch nicht verhindert hätten.
Am Mittwoch verabschiedet das Kabinett ein neues Geheimdienst-Gesetz. Der Zeitpunkt ist Zufall, liegt aber nur wenige Tage nach dem Vorfall in Leipzig, wo eine mit Sprengstoff versehene Drohne entdeckt wurde. Mutmaßliche Sabotage, Cyberangriffe, Spionage und Einflussoperationen: Deutschland erlebt gerade, wie unscharf die Grenze zwischen Frieden und Angriff geworden ist.
Wer hinter dem Vorfall in Leipzig steckt, ist bislang nicht abschließend geklärt. Die Bundesanwaltschaft ermittelt; Russland wird als möglicher Urheber diskutiert, Medien berichten unter Berufung auf US-Geheimdienstinformationen von einem entsprechenden Verdacht.
Aber unabhängig vom konkreten Akteur zeigt Leipzig ein Problem, das uns schon länger begleitet: Unsere Gegner spielen längst offensiv, während deutsche Nachrichtendienste traditionell vor allem dafür geschaffen wurden, zuzusehen, zuzuhören, Informationen zu beschaffen und die Bundesregierung zu warnen.
Leo Martin gibt als Ex-Geheimagent, Kriminalist und SPIEGEL-Bestsellerautor exklusive Einblicke in die Welt der Nachrichtendienste und schreibt über Vertrauen, Menschenführung und Kommunikation in Extremsituationen. Er ist Teil unseres Expertennetzwerks EXPERTS Circle.
In meinen nahezu zehn Jahren bei einem deutschen Nachrichtendienst habe ich gelernt: Die Information alleine hat wenig Wert. Entscheidend ist, ob aus einer Erkenntnis rechtzeitig die richtige Handlung folgt. Genau an diesem Punkt setzt die beabsichtigte Reform an.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist Deutschlands Auslandsnachrichtendienst. Seine klassische Aufgabe besteht darin, Informationen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung zu beschaffen und auszuwerten.
Der aktuelle Gesetzentwurf geht einen entscheidenden Schritt weiter. Nach dem veröffentlichten Referentenentwurf sollen BND und Verfassungsschutz in bestimmten Bedrohungslagen nicht mehr ausschließlich beobachten und informieren.
Das klingt technisch. Für die Geheimdienstarbeit ist es ein Paradigmenwechsel. Bisher lautet die Logik vereinfacht gesagt: erkennen, aufklären, berichten. Künftig könnte sie in bestimmten Fällen lauten: erkennen, aufklären und eingreifen – um drohende Gefahren zu verhindern.
Hier muss man zwei Dinge auseinanderhalten: Ein Nachrichtendienst ist keine Schattenarmee. Und neue Befugnisse bedeuten keineswegs, dass deutsche Agenten künftig nach Belieben Infrastruktur im Ausland sabotieren könnten.
Der Gesetzentwurf schafft vielmehr Voraussetzungen für begrenzte aktive Maßnahmen und Eingriffe, gerade auch im digitalen Raum. Die öffentliche Debatte reicht dabei von Eingriffen in fremde IT-Systeme bis zur Störung gegnerischer Operationen.
Nehmen wir ein hypothetisches Beispiel: Deutsche Nachrichtendienste erkennen, dass aus dem Ausland eine digitale Operation gegen kritische Infrastruktur in Deutschland vorbereitet wird. Die entscheidende Frage lautet bisher: Können wir herausfinden, wer dahinter steht? Und zukünftig auch: Was können wir tun, um den konkreten Angriff zu unterbrechen? Selbst und jetzt sofort.
Das kann gerade im Cyberraum entscheidend sein. Denn bei hybriden Angriffen ist Zeit ein strategischer Faktor. Zwischen dem Entdecken einer Operation und ihrer Wirkung können Stunden oder Minuten liegen. Eine Behörde, die einen Angriff erkennt, aber selbst keinerlei Möglichkeit besitzt, ihn zu unterbrechen, arbeitet zwangsläufig mit angezogener Handbremse.
Die Vorstellung, das neue BND-Gesetz hätte einen Vorfall wie Leipzig einfach verhindert, wäre allerdings zu bequem. Ein Auslandsnachrichtendienst kann Erkenntnisse über mögliche Auftraggeber, Netzwerke, Vorbereitungshandlungen oder Infrastruktur gewinnen. Er kann helfen, einen Angriff früher zu erkennen und – mit neuen Befugnissen – unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen gegen eine Gefahr einzuleiten.
Der Vorfall in Leipzig hat vielmehr eine andere Schwäche offengelegt: Bei hybriden Bedrohungen greifen innere Sicherheit, äußere Sicherheit, Nachrichtendienste, Polizei und gegebenenfalls militärische Fähigkeiten ineinander. Genau an diesen Schnittstellen entstehen Zeitverluste und Zuständigkeitsprobleme.
Gerade deshalb darf man die andere Seite dieser Reform nicht kleinreden. Je stärker ein Nachrichtendienst vom Beobachter zum Akteur wird, desto wichtiger werden klare Grenzen und wirksame Kontrolle.
Der Gesetzentwurf baut deshalb gleichzeitig die Kontrollarchitektur um. Vorgesehen ist unter anderem eine stärkere Rolle des Unabhängigen Kontrollrats; zugleich gibt es von Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen deutliche Kritik an einzelnen Kontroll- und Grundrechtsregelungen des Entwurfs.
Diese Diskussion ist keine lästige Nebenfrage. Sie gehört zum Kern der Reform. Ein demokratischer Nachrichtendienst muss zwei Dinge gleichzeitig können: heimlich und wirksam arbeiten – und trotzdem rechtsstaatlich kontrolliert werden. Das ist schwieriger, als es klingt.
Die Sicherheitslage hat sich verändert. Russland, Cyberakteure und andere staatliche und nichtstaatliche Gegner bewegen sich bewusst in der Grauzone unterhalb eines klassischen militärischen Angriffs. Darauf kann ein Staat nicht ausschließlich mit den Instrumenten der Vergangenheit reagieren.
Wenn die neue Rechtsgrundlage dem BND ermöglicht, eine unmittelbar bevorstehende schwere Bedrohung nicht nur zu erkennen, sondern in klar definierten Situationen auch zu unterbrechen, dann ist das ein sinnvoller Schritt. Aber wir sollten uns nicht der Illusion hingeben, damit sei das Problem gelöst.
Die entscheidende Frage ist am Ende nicht, ob Deutschland einen stärkeren Geheimdienst bekommt. Deutschland braucht keinen Geheimdienst, der alles darf. Deutschland braucht einen Geheimdienst, der das Richtige darf, das Richtige kann – und im entscheidenden Moment schnell genug handelt. Denn die beste Erkenntnis über einen bevorstehenden Angriff ist wertlos, wenn sie erst Wirkung entfaltet, nachdem der Angriff stattgefunden hat.
Die entscheidende Frage ist, ob Deutschland bereit ist, schneller Erkenntnisse zusammenzuführen, Verantwortung zu übernehmen und innerhalb klarer rechtsstaatlicher Grenzen zu handeln. Denn ein Geheimdienst ist immer nur so gut, wie er geführt wird.
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