Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR verpflichtet Direktverkäufer zur Benennung von Bevollmächtigten in jedem EU-Land. Wie die neue Regelung Händler ausbremst.
Seit dem 12. August gilt in der Europäischen Union die neue Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation). Sie soll Verpackungsmüll reduzieren, das Recycling fördern und die Kreislaufwirtschaft stärken. Doch für kleinere Unternehmen, die grenzüberschreitend direkt an Endkunden verkaufen, bringt die Verordnung eine Pflicht mit sich, die einige Händler zum Rückzug aus einzelnen EU-Märkten bewegt.
Die Regelung sieht vor, dass Unternehmen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung in jedem EU-Land, in das sie Waren direkt liefern, einen Bevollmächtigten benennen müssen. Dieser übernimmt die Pflichten rund um Registrierung, Meldung und Entsorgung der Verpackungen im jeweiligen Zielland.
Hinter der neuen Verordnung steckt die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung. Vereinfacht gesagt soll derjenige, der Verpackungen in einem Land auf den Markt bringt, dort auch für die Entsorgung und Verwertung des späteren Verpackungsmülls mitverantwortlich sein. Die Idee hinter der Verordnung ist, Verpackungsmüll zu reduzieren und dafür zu sorgen, dass Hersteller stärker für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackung verantwortlich sind.
Für den Unternehmer Andre Hörner, dessen Firma unter anderem Schreibgeräte, Geldbörsen und Uhren vertreibt, ist der damit verbundene Aufwand zu groß, wie er dem lokalen Nachrichtenportal Sachsen-TV im Interview verrät.
Andre Hörner erklärt auf seinem Social-Media-Account, warum er nicht mehr ins EU-Ausland liefert.
© Sachsen Fernsehen
„Das ist sehr großer operativer Aufwand für uns, weil wir Unternehmen beauftragen müssten, und das kostet natürlich auch Unmengen Geld“, sagt Hörner. In zwölf Monaten machte er nach eigenen Angaben knapp 19.600 Euro Umsatz in 19 EU-Ländern. Einzelne Bestellungen lagen dabei nur bei wenigen Dutzend Euro. Insgesamt würden ihm durch den Versandstopp in einzelnen Ländern rund fünf Prozent Jahresumsatz fehlen.
In viele EU-Länder wie Polen oder Zypern versende er im Jahr vielleicht drei Pakete. „Das heißt, wir müssen diese Länder von vornherein ausklammern.“ Das störe das organische Wachstum seines Unternehmens.
EU-Kommission schlägt Aussetzung vorAuf europäischer Ebene ist die Bevollmächtigtenpflicht bereits Gegenstand politischer Debatten. Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Pflicht für in der EU ansässige Unternehmen bis 2035 auszusetzen. Eine Entscheidung darüber steht allerdings noch aus: Das Verfahren liegt derzeit beim zuständigen Umweltausschuss des Europäischen Parlaments.
Der sächsische CDU-Europaabgeordnete Oliver Schenk, der dem Ausschuss angehört, hält die Verordnung im Kern für sinnvoll, wie er Sachsen-TV schriftlich mitteilt. Für kleine Unternehmen sei sie jedoch zu bürokratisch. Er wolle sich nach eigenen Angaben dafür einsetzen, die Bevollmächtigtenpflicht für kleine und mittlere Unternehmen vollständig zu streichen. Dafür braucht es Mehrheiten im EU-Parlament und unter den Mitgliedsstaaten. Schenk rechnet mit einer Änderung noch in diesem oder spätestens Anfang nächsten Jahres.
Hörner hat dafür wenig Verständnis: „Normalerweise müsste doch der Prozess erstmal schauen, ob das Gesetz in der Realität anwendbar und überhaupt nützlich ist, bevor man es beschließt.“ Ob und wann eine Erleichterung für ihn und andere kleine Unternehmen überhaupt kommt, ist also offen. Bis dahin müssen betroffene Händler entscheiden, ob sie den administrativen Aufwand tragen oder – wie im Fall von Hörner – auf Umsätze in bestimmten Mitgliedstaaten verzichten.
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