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Betrug beim Online-Banking: Wenn Bankräuber übers Telefon kommen

Дата публикации: 02-06-2026 14:45:29

Online-Kriminelle tricksen Konto­inhaber immer raffinierter aus, machen fette Beute. Oft, aber nicht immer, wird der Schaden ersetzt. Wir zeigen, was Kunden tun können.

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Wir sammeln Urteile, in denen über die Haftung für Betrügereien zu Lasten von Bank­kunden und -kundinnen gestritten wird. Wir nennen, soweit uns bekannt, auch den Rechts­anwalt oder die Rechts­anwältin, der oder die jeweils die Konto­inhaber erfolg­reich vertritt. Ausnahme: Soweit Kanzleien keine Banking-Betrugs­opfer mehr vertreten wollen, nennen wir sie nicht.

Betrug per Telefon­anruf Nur bei grober Fahr­lässig­keit haften Kunden

Auch bei einem Anruf eines angeblichen Bank-Mitarbeiters nach 18 Uhr müssen Bank­kunden nicht unbe­dingt Verdacht schöpfen. So liege jedenfalls keine grobe Fahr­lässig­keit vor, wenn der Mann, angeblich Mitarbeiter der Sicher­heits­abteilung, alle Daten des Konto­inhabers kennt und ihn mit der Behauptung angeblicher Sicher­heits­probleme dazu verführt, den Wechsel vom Chip-Tan- zum Push-Tan-Verfahren auszulösen, urteilte das Ober­landes­gericht Koblenz in einem Betrugs­fall in Rhein­land-Pfalz. Fast 60 000 Euro erbeuteten die Täter anschließend, vorwiegend mit Echt-Zeit-Über­weisungen ins Ausland. Möglich machte den Betrug auch ein besonderer Kniff der Betrüger: Sie hatten ihr Opfer gebeten, die von seinem Generator erzeugte Tan per Mitteilung im Online-Banking an die Bank zu schi­cken. Dort hatten die Betrüger Zugriff, nachdem sie die Zugangs­daten des Bank­kunden per Phishing erbeutet hatten, und konnten den Wechsel des Sicher­heits­verfahrens mit der Tan des Kunden auto­risieren. Die Bank hatte unterdessen behauptet: Ihr Kunde muss die Tan den Betrügern verraten und damit grob fahr­lässig gehandelt haben.
Ober­landes­gericht Koblenz, Urteil vom 17.04.2026
Aktenzeichen: 8 U 682/24
Verbraucher­anwalt: Dr. Ulrich Schulte am Hülse von Ilex Rechtsanwälte in Potsdam

Seniorin verlor 17 000 Euro

Ein kürzlich verhandelter Fall endete für die betroffene Bank­kundin negativ. Die 85-Jährige hätte die Tricks von Online­banking-Betrügern erkennen müssen, meinte das Land­gericht Bonn. Deshalb muss sie den Verlust von 17 000 Euro auf ihrem Post­bank-Konto selbst tragen. Bei einem augen­scheinlichen Telefon­anruf ihrer Bank ließ sich die Seniorin dazu verleiten, sich in ihr Konto einzuloggen. Es habe eine ungewöhnliche Abbuchung gegeben, behauptete die Anruferin. Die Dame konnte nichts dergleichen sehen. Sodann empfahl ihr die Frau am Telefon, neue Sicher­heits­bestimmungen der Bank herunter­zuladen und danach ihren PC herunter­zufahren. Die vermeintliche Bank­angestellte erläuterte der Dame die Schritte, lud in Wahr­heit aber eine Fernwartungs­software auf den Computer der Post­bank-Kundin. Dabei nutzte sie vermutlich die Auto­risierungs-Daten der Seniorin, um sich in deren Konto einzuloggen. Die Anruferin schaffte es während des Gesprächs, den Über­ziehungs­limit der Bank­kundin zu erhöhen und 17 000 Euro von deren Konto abzu­heben. Das Land­gericht Bonn befand, die alte Dame habe „grob fahr­lässig“ gehandelt. In der Öffent­lich­keit gebe es genügend Warnhin­weise vor gefälschten Bank­anrufen. Auch die Post­bank habe auf ihrer Webseite darauf hingewiesen. Die Kundin habe während des Telefonats mehrere Freigaben bewil­ligt und hätte das merken müssen, so das Gericht. Wenn sie mit dem Online-Banking nicht hinreichend vertraut sei, hätte sie darauf verzichten sollen. Die Post­bank-Kundin bestreitet, die Freigaben auto­risiert zu haben. Sie habe die Auto­risierung per Handy während des Telefonats nur zum Einloggen in das Bank­konto benutzt. Für eine Berufung fehlten der Betroffenen Kraft und finanzielle Mittel.
Land­gericht Bonn, Urteil vom 27.2.2026
Aktenzeichen 2 O 60/25
Anwälte der Verbraucherin: Stader Rechtsanwälte in Köln

Betrug mit „Daten­abgleich“

In vielen anderen Fällen, wie auch diesem, konnte dagegen keine grobe Fahr­lässig­keit des Kunden nachgewiesen werden: Betrüger riefen den Inhaber eines Kontos bei einer Genossen­schafts­bank an. Sie suggerierten ihm, dass er über die App VR-Secu­reGoPlus einen Daten­abgleich bestätigen müsse. Tatsäch­lich bestätigte er die Installation einer digitalen Karte auf einem Smartphone der Betrüger. Die lösten damit 28 Buchungen über 6 700 Euro aus. Die muss die Bank jetzt ersetzen – samt Zinsen. Der Konto­inhaber habe weder seine Geheim­nummer noch sonst Daten weiterge­geben. Es liege deshalb keine grobe Fahr­lässig­keit vor, begründeten die Richter in Darm­stadt ihr Urteil.
Land­gericht Darm­stadt, Urteil vom 31.01.2025
Aktenzeichen: 2 O 190/24 (nicht rechts­kräftig, korrigiert am 02.04.2025)
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Sebastian Koch von Saleo-Rechtsanwälte, Bad Nauheim

Miss­verständnis um „Registrierung einer Karte“

Das Land­gericht Köln sah in einem Fall, bei dem ein Betrüger anscheinend von der Rufnummer der konto­führenden Sparkasse aus anrief, ebenfalls keine grobe Fahr­lässig­keit des Konto­inhabers und verurteilte das Geld­institut dazu, seinem Kunden den Schaden zu ersetzen. 14 000 Euro waren verloren gegangen. Der Betrüger hatte gefragt, ob der Sparkassen­kunde in der vergangenen Woche von betrügerischen Anrufen oder verdächtigen Konto­bewegungen betroffen gewesen sei. Der Konto­inhaber verneinte. Der Anrufer behauptete darauf­hin, dass er aufgrund aktueller Betrügereien vorsorglich das Konto und die Karte des Klägers gesperrt habe. Er könne es aber jetzt wieder entsperren. Der Konto­inhaber müsse dies über die Pushtan-App der Sparkasse frei­geben. Die App zeigte einen Auftrag mit dem Text „Registrierung Karte“ an, und der Sparkassen-Kunde gab ihn frei. Tatsäch­lich bestätigte er damit die vom Betrüger initiierte Registrierung einer digitalen Version seiner Debitkarte zur Speicherung auf einem mobilen Endgerät. Der Betrüger konnte anschließend über Apple Pay etliche Zahlungen zu Lasten des Sparkassen­kontos auslösen.
Land­gericht Köln, Urteil vom 20.11.2023
Aktenzeichen: 22 O 43/23 (nicht rechts­kräftig)
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt David Stader von Stader Rechtsanwälte, Köln

Mitverschulden einer Sparkassen­mit­arbeiterin

In einem sehr kompliziert gelagerten Fall sah das Land­gericht Aachen zwar wegen der Eingabe von Banking­daten auf eine telefo­nische Aufforderung hin grobe Fahr­lässig­keit eines der beiden Konto­inhaber, verurteilte die Sparkasse Aachen aber trotzdem dazu, die Hälfte des Schadens zu tragen. Der Konto­inhaber hatte vor dem Verlust von insgesamt über 100 000 Euro mit einer Mitarbeiterin der Sparkasse telefoniert. Zu diesem Zeit­punkt war in den Daten zum Konto schon zu sehen, dass Betrüger am Werk waren. Eine Sperre des Kontos hätte den Schaden verhindert.
Land­gericht Aachen, Urteil vom 06.02.2024
Aktenzeichen: 10 O 53/23
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt David Stader von Stader Rechtsanwälte, Köln

Betrüger kannte Namen des Bank­beraters

Laut Land­gericht Stade hat eine Genossen­schafts­bank einer Kundin 24 890 Euro zu erstatten, nachdem Betrüger an das Schreiben mit dem Akti­vierung­scode gelangt waren, der zum Einrichten der App für die Freigabe von Aufträgen dient. Selbst wenn die Kundin den Akti­vierung­scode – wie von der Bank behauptet – selbst weiterge­geben haben sollte, sei das nicht grob fahr­lässig. Da der Betrüger den Namen des Bank­beraters kannte und scheinbar unter der Telefon­nummer der Bank anrief, musste die Kundin nicht besonders miss­trauisch sein, begründete das Gericht sein Urteil gegen die Bank.
Land­gericht Stade, Urteil vom 30.06.2023
Aktenzeichen: 6 O 267/22
Anwälte der Verbraucherin: KWAG Rechtsanwälte, Bremen

Anruf von angeblichem Telekom-Mitarbeiter

Eine nord­deutsche Genossen­schafts­bank muss einem Kunden einen großen Teil von 32 000 Euro ersetzen, die Betrüger auf nach wie vor unklare Art und Weise von seinem Konto erbeutet hatten. Bekannt ist: Ein angeblicher Telekom-Mitarbeiter rief ihn an und fragte, ob er ein Premiumpaket zu seinem Mobil­funk­vertrag tatsäch­lich abschließen wollte. Er verneinte. Der Anrufer bat dann um Unterstüt­zung beim Stornieren des Vertrags und ließ sich dafür Daten aus dem Telekom-Kunden­konto des Mannes nennen. Der Mann gab dem Anrufer aber weder seine Pin für das Telefon­banking noch irgend­welche Angaben zu seiner Bank­verbindung. Er erhielt allerdings diverse SMS von der Telekom auf sein Mobiltelefon. Die Daten darauf gab er dem Anrufer weiter. Möglicher­weise kamen die Betrüger über das Kunden­konto bei der Telekom an die fürs Online-Banking nötigen Daten. Jedenfalls gelang es ihnen, das Geld des Mannes auf ein Konto in Spanien zu über­weisen und es von dort verschwinden zu lassen. Nachdem die Richter in Kiel in der mündlichen Verhand­lung signalisiert hatten, dass sie das Verhalten des Mannes nach aktuellem Stand nicht für grob fahr­lässig halten, erklärte sich die Bank bereit, 77 Prozent des Schadens zu über­nehmen.
Land­gericht Kiel, Vergleich im Jahr 2023
Aktenzeichen: 12 O 40/22
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Ulrich Husack von Juest + Oprecht, Hamburg

Grobe Fahr­lässig­keit am Telefon

Das Ober­landes­gericht Dresden urteilte streng: Konto­inhaber müssen auch bei Anrufen von angeblichen Sparkassen­mit­arbeite­rinnen mit vorgetäuschter Bank­rufnummer genau aufpassen. Es sei grob fahr­lässig, auf die Aufforderung am Telefon hin Buchungen über die Authentifizierungs­app mit nicht zum Gespräch passenden Daten frei­zugeben, urteilten die Richter in Dresden im Gegen­satz zu vielen Kollegen und Kolleginnen. Allerdings: Die Sparkasse Chemnitz muss ein Fünftel des Schadens selbst tragen. Sie habe gegen die Pflicht verstoßen, das Online­banking insgesamt mit einer starken Kundenau­thentifizierung abzu­sichern. Sich nur mit Benutzer­namen und Geheim­nummer einloggen zu können, mag zwar bequem sein, entspreche aber nicht den Regeln für Banken und Sparkassen urteilte das Ober­landes­gericht Dresden. Es reiche nicht aus, nur für die Erteilung von Aufträgen genauer zu prüfen, ob sie auch wirk­lich vom Berechtigten stammen. Die Haupt­ver­antwortung treffe aber den Kunden. Er hätte wegen kleinerer Unstimmig­keiten in den Betrugs-E-Mails und wegen Warnungen der Sparkasse genauer prüfen müssen, was für Aufträge er mit der S-push-Tan-App freigab. Der Mann hatte knapp 50 000 Euro verloren. 40 000 Euro davon muss die Sparkasse Chemnitz ihm ersetzen, wenn es nach dem Ober­landes­gericht Dresden geht. Das Urteil ist aber nicht rechts­kräftig. Der Fall liegt jetzt beim Bundes­gerichts­hof in Karls­ruhe.
Ober­landes­gericht Dresden, Urteil vom 05.06.2025
Aktenzeichen: 8 U 1482/24 (nicht rechts­kräftig)
Anwalt des Verbrauchers: Dr. Ulrich Schulte am Hülse von Ilex Rechtsanwälte, Potsdam

Das ist ebenfalls grob fahr­lässig und die Bank muss den Schaden nicht ersetzen, urteilten Land­gericht Göttingen und Ober­landes­gericht Braun­schweig: Eine Frau fiel auf einen Betrüger herein, der sich am Telefon als Bank­mit­arbeiter ausgab. Er über­redete sie dazu, vier Mal das Pushtan-Verfahren zur Freigabe von Aufträgen durch­zuführen, angeblich, um eine unbe­rechtigte Kreditkarten­anmeldung zu löschen. Was der Mann am Telefon verlangte, wider­sprach den Sicher­heits­hinweisen der Bank selbst und sei unplausibel gewesen, erklärten die Richter. Unter diesen Umständen durfte die Frau keine Buchungen frei­geben und schon gar nicht mehr­fach. Das Urteil des Land­gerichts Göttingen ist rechts­kräftig. Die Frau hatte zunächst Berufung einge­legt, nahm diese aber zurück, nachdem der 4. Senat am Ober­landes­gericht Braun­schweig einstimmig darauf hingewiesen hatte, dass er sie für offensicht­lich unbe­gründet hält.
Land­gericht Göttingen, Urteil vom 26.05.2023
Aktenzeichen: 4 O 338/22
Ober­landes­gericht Braun­schweig, (Hinweis-)Beschluss vom 06.01.2025
Aktenzeichen: 4 U 439/23

Am Telefon Tan verraten

Eine Bank­kundin hatte nach Erhalt einer Phishing-Mail zunächst persönliche und Konto­daten auf einer gefälschten Online­banking-Website einge­geben. Dann wurde sie von einer vermeintlichen Bank­mit­arbeiterin angerufen, an die sie angeblich zur Authentifizierung eine SMS-Tan weitergab. Mithilfe dieser Tan wurden 4 444,44 Euro vom Giro­konto abge­bucht. Die Frau bekam das Geld nicht zurück. Mit der telefo­nischen Weitergabe ihrer Tan handelte sie nach Auffassung des Gerichts grob fahr­lässig.
Amts­gericht München, Urteil vom 05.01.2017
Aktenzeichen: 132 C 49/15

Phishing-Brief mit Recht­schreib­fehlern

Anfang 2022 fiel eine Frau auf ein ­Fake-Schreiben herein. Sie loggte sich mit ihren Online­banking-Zugangs­daten auf einer falschen Bank-Website ein. Die Betrüger beantragten darauf­hin in ihrem Namen, ihr den Frei­schalt­code für die Akti­vierung der App der Bank zur Freigabe von Online-Aufträgen zu schi­cken. Das tat die Bank auch. Auf einen Anruf der Betrüger hin gab die Frau auch den Frei­schalt­code über die gefälschte Bank­seite an die Betrüger weiter. Über 20 000 Euro verschwanden. Das Münchener Land­gericht hielt das Verhalten der Frau für grob fahr­lässig: Der Phishing-Brief enthielt mehrere Recht­schreib­fehler, und die falsche Website wies kleine, aber erkenn­bare Unterschiede zum echten Online-Banking-Portal auf. Die Betrüger hatten keine Rufnummer der Bank vorgetäuscht. Das Gericht hatte trotzdem eine Vergleichs­zahlung der Bank in Höhe von 6 500 Euro vorgeschlagen. Die Bank bot jedoch nur 2 000 Euro und die Klägerin lehnte ab. Gegen die darauf­hin ergangene Abweisung der Klage legte sie Berufung ein. Doch auch das Ober­landes­gericht in München kam zum Ergebnis: Sie hat den Schaden grob fahr­lässig verursacht.
Land­gericht München II, Urteil vom 11.03.2022
Aktenzeichen: 9 O 2630/21 Fin
Ober­landes­gericht München, Beschluss vom 22.09.2022
Aktenzeichen: 19 U 2204/22

Phishing-Brief ohne Recht­schreib­fehler, aber mit Wider­sprüchen

Ein Mann war auf eine ähnliche Phishing-Mail herein­gefallen und hatte dort Daten zur Auto­risierung von Zahlungen freigegeben. Das war grob fahr­lässig, urteilte das Land­gericht Zweibrü­cken. Zwar gab es keine wesentlichen Recht­schreib­fehler, aber die Mail war in sich wider­sprüchlich und enthielt Formulierungen, die nicht nach Bank klangen. Glück für den Mann: Er hatte mit der Bank ein Limit von 3 000 Euro vereinbart. Alle Betrugs­buchungen waren höher. Die Bank hätte sie nicht ausführen dürfen. Es treffe sie deshalb ein über­wiegendes Mitverschulden, urteilte das Land­gericht Zweibrü­cken. Sie muss dem Konto des Mannes knapp 20 000 Euro wieder gutschreiben.
Land­gericht Zweibrü­cken, Urteil vom 23.01.2023
Aktenzeichen: 2 O 130/22
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Sebastian Koch von Saleo-Rechtsanwälte, Bad Nauheim

Betrug per SMS Digitale Girocard auf fremdem Handy

Der Kunde einer Volks­bank erhielt zwei SMS, angeblich von der Bank. Er sollte seine Online-Banking-Daten bestätigen, um eine Sperrung zu verhindern. Der Kläger ging darauf seiner Darstellung nach nicht ein. Trotzdem wurde kurze Zeit später eine digitale Girocard für sein Konto auf einem fremden Samsung-Smartphone registriert. In den folgenden Tagen erfolgten etliche Abbuchungen, darunter fünf Trans­aktionen à 2 000 Euro und eine weitere über 1 010 Euro. Insgesamt belief sich der Schaden auf 17 010 Euro. Obwohl der Kläger die unrecht­mäßigen Buchungen umge­hend bei der Volks­bank reklamierte, lehnte die Bank eine Erstattung ab. Darauf­hin erhob er Klage. Das Land­gericht Hannover verurteilte die Volks­bank zur Erstattung des verlorenen Geldes. Es gebe keine ausreichenden Beweise dafür, dass der Mann sich grob fahr­lässig verhalten habe.
Land­gericht Hannover, Urteil vom 30.01.2025
Aktenzeichen: 4 O 62/24 (nicht rechts­kräftig)
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt David Stader von Stader Rechtsanwälte, Köln

Falscher Link zur S-Push-Tan-Akti­vierung

Ein gefälschter Link zur Akti­vierung des Push-Tan-Verfahrens der Stadt­sparkasse Wuppertal führte zum Verlust von fast 40 000 Euro. Per SMS hatte der Konto­inhaber ihn erhalten. Allerdings: Minuten vorher hatte die Sparkasse selbst ihm eine auf den ersten Blick identische SMS geschickt. Das Land­gericht Wuppertal urteilte: Es war nicht grob fahr­lässig, dass das Betrugs­opfer die falsche SMS nicht erkannte und seine Daten auf der Webseite der Betrüger eingab. Die Stadt­sparkasse muss ihm 39 000 Euro wieder gutschreiben, wenn das Urteil rechts­kräftig wird. O-Ton aus der Urteils­begründung: „Eine grob fahr­lässige Pflicht­verletzung erfordert in objektiver Hinsicht einen schweren und in subjektiver Hinsicht unent­schuld­baren Verstoß gegen Sorgfaltsan­forderungen. Die Beweislast obliegt der Beklagten (Sparkasse, Anm. d. Red.).“ Die Sparkasse erklärte: Die Richter seien in den entscheidenden Rechts­fragen anderer Meinung als die Sparkassen­juristen. Im übrigen werden sie „... weiterhin alles dafür tun, um alle unsere Kundinnen und Kunden dabei zu unterstützen, nicht auf solche offensicht­lich betrügerischen Maschen herein­zufallen“, so die Sparkasse wörtlich. Sie hat inzwischen Berufung einge­legt.
Land­gericht Wuppertal, Urteil vom 15.08.2024
Aktenzeichen: 4 O 7/24 (nicht rechts­kräftig)
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer von MZS-Rechtsanwälte, Düsseldorf

Verschärfte Haftung für Rechts­anwalt

Dagegen bleibt laut Ober­landes­gericht Frank­furt am Main ein in einer interna­tional tätigen Kanzlei beschäftigter Rechts­anwalt und Steuerberater auf 50 000 Euro Schaden sitzen, obwohl er auf eine SMS reagierte, die anscheinend von einer Rufnummer der Bank stammte. Er hätte die Nach­richt trotzdem als typisches Phishing erkennen müssen, urteilten die Richter am Ober­landes­gericht Frank­furt am Main.
Ober­landes­gericht Frank­furt am Main, Urteil vom 06.12.2023
Aktenzeichen: 3 U 3/23 (nicht rechts­kräftig).

Freigabe fremder Geräte DKB muss 45 000 Euro erstatten

Der Versuch, das neue Handy eines DKB-Kunden fürs Online-Banking frei­zuschalten, scheiterte. Statt­dessen war es zuvor offen­bar Betrügern gelungen, eins ihrer Smartphones für die Freigabe von Buchungen für das Konto zu registrieren. Jedenfalls erhöhten sie das Verfügungs­limit auf 50 000 Euro und lösten eine Über­weisung über 45 000 Euro auf ein bulgarisches Konto aus. Zwei weitere Über­weisungen über jeweils weitere 45 000 Euro scheiterten, weil das Konto nicht mehr genug Deckung hatte. Bei diesen beiden Über­weisungen hatte die DKB jeweils per auto­matischer E-Mail an den Kläger nachgefragt, ob sie die Aufträge wirk­lich ausführen soll.
Urteil des Land­gerichts Berlin II: Die DKB hat nicht bewiesen, dass der Kläger die Zahlungen auto­risiert hat. Ein grob fahr­lässiges Verschulden liege ebenfalls nicht vor, auch wenn viel dafür spreche, dass der Kläger am Telefon einer angeblichen Bank­mit­arbeiterin eine Trans­aktions­nummer oder sonst Daten verraten habe, mit der diese die betrügerische Buchung ausgelöst habe. Als nicht nach­voll­zieh­bar bewertete es das Gericht, dass die Bank die eine 45 000 Euro-Über­weisung nach Bulgarien ausführte, während ihr System bei zwei weiteren gleich­artigen Aufträgen Verdacht schöpfte und E-Mail-Nach­fragen beim Kläger auslöste.
Land­gericht Berlin II, Urteil vom 14.08.2024
Aktenzeichen: 38 O 269/23 (nicht rechts­kräftig)
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Sebastian Koch von Saleo-Rechtsanwälte, Bad Nauheim

Über Apple Pay 13 000 Euro verloren

Eine Sparkasse muss einem Lehrer aus Süddeutsch­land über 13 000 Euro erstatten, für die Betrüger über das kontaktlose Bezahlen per Apple Pay in Hamburg in etlichen Geschäften zum großen Teil Gutscheinkarten einge­kauft hatten. Den Tätern gelang es auf nicht aufklär­bare Art und Weise, eine Push-Tan-Freigabe für die Einrichtung des kontaktlosen Bezahlens mit einem Apple-Handy zu erwirken. Die Sparkasse war der Ansicht, der Kläger habe die Zahlungen irrtümlich auto­risiert und habe hierbei grob fahr­lässig gehandelt, weshalb eine Erstattung der insgesamt 32 Abbuchungen nicht erfolgen müsse. Dem Kläger gelang es, diese Vorwürfe zu entkräften. Den Nach­weis der groben Fahr­lässig­keit konnte die Bank nicht zur Über­zeugung des Richters in Heilbronn führen. Der Kläger habe zumindest nicht die einzelnen Zahlungs­vorgänge in den Geschäften auto­risiert. Außerdem habe die Sparkasse gegen aufsichts­recht­liche Pflichten verstoßen und das strahle auf das Zivilrecht aus, ergänzte das Gericht.
Land­gericht Heilbronn
, Urteil vom 02.04.2024
Aktenzeichen: Bm 6 O 378/23
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Jan Schneider, Crailsheim

Verschwundener Akti­vierung­scode

Betrügern gelang es, die DKB-App fürs Konto eines Kunden der Bank auf ihrem eigenen Smartphone zu installieren, eine Debitkarte für Onlinezah­lungen frei­zugeben und Zahlungen in Höhe von insgesamt über 6 000 Euro auszulösen. Die DKB behauptete: Der Kunde habe den ihm per SMS zugeschickten Code für die Akti­vierung der App weiterge­geben. Es gelang ihr aber nicht nach­zuweisen, dass er ihn über­haupt selbst erhalten hatte. Das Land­gericht Berlin gab deshalb dem Kunden recht. Die DKB muss ihm das abge­buchte Geld wieder gutschreiben.
Land­gericht Berlin, Urteil vom 20.11.2023
Aktenzeichen: 10 O 193/22
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt David Stader von Stader Rechtsanwälte, Köln

Betrug mit Kreditkarte SMS-Tan auf Abwegen

Um sieben per SMS-Tan freigegebene Kreditkartenzah­lungen über insgesamt fast 4 000 Euro ging es vor dem Amts­gericht Langen in Hessen. Wie die Betrüger an die Tan heran­gekommen waren, blieb unklar. Die zuständige Richterin urteilte: Die Bank muss das Geld wieder dem Konto gutschreiben. Weder habe sie beweisen können, dass der Konto­inhaber sie selbst auto­risiert hat, noch lagen Anhalts­punkte dafür vor, dass dem Kläger grobe Fahr­lässig­keit zur Last fällt.
Amts­gericht Langen, Urteil vom 10.06.2022
Aktenzeichen: 56 C 28/22 (10)
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Sebastian Koch von Saleo-Rechtsanwälte, Bad Nauheim

Ein Appartement, viele Buchungen

Der Kläger buchte über Booking.com ein Appartement in den USA und bezahlte mit Kreditkarte. Doch das Geld wurde dreimal mit leicht unterschiedlichen Daten abge­bucht. Als die Bank sich weigerte, zwei der Buchungen zu stornieren, zog er vor Gericht. Dort bekam er recht. Nur die erste Buchung habe Bestand. Die zwei nach­folgenden Buchungen seien nicht auto­risiert gewesen. Die Bank muss gut 1 400 Euro erstatten.
Amts­gericht Frank­furt/Main, Urteil vom 10.06.2022
Aktenzeichen: 32 C 3346/23
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Sebastian Koch von Saleo-Rechtsanwälte, Bad Nauheim

Mit digi­taler Debitkarte zum Geld­automaten

Mit digitalen Visa-Debitkarten gelang es Betrügern, gut 9 000 Euro an Geld­automaten der Western Union in Den Haag in den Nieder­landen abzu­heben. Mutmaß­liche Ursache: Fort­geschrittenes Phishing. Der Mann gelangte über einen Link in einer täuschend echt gefälschten Bank-Mail auf eine ebenfalls perfekt seinem Online­banking nachgebaute Seite. Der Mann gab die geforderten Daten ein und bestätigte diese mit einer mTAN, die er über die DKB-App „TAN2go“ generierte. Die Täter schöpften sowohl das Guthaben des Kontos (3 080 Euro) als auch den Kredit­rahmen (6 200 Euro) voll­ständig aus. Die Bank verweigerte zunächst die Erstattung, lenkte aber nach Klageerhebung ein und über­nahm den Schaden.
Land­gericht Berlin, Einstellung des Verfahrens nach Erledigung
Aktenzeichen: 37 O 149/23
Verbraucher­anwälte: CDR Legal, Rosenheim

Rätselhafte Buchungen

Insgesamt verschwanden gut 4 500 Euro vom Konto zu einer über den Arbeit­geber erhaltenen Kreditkarte. Wer sie wie ausgelöst hatte, blieb unklar; der Karten­inhaber selbst hatte nichts damit zu tun. Trotzdem gab es Streit mit der Bank. Im Kreditkarten­auszug erschien nämlich auch eine von der Tochter des Mannes ausgelöste Buchung zur Bezahlung einer Bahncard. Die Bank vermutete jetzt die Weitergabe der Karte an unbe­rechtigte Dritte. Die Bank und der Anwalt des Kreditkarten­inhabers einigten sich vor Gericht darauf, dass die Bank den halben Schaden ausgleicht.
Vergleich vor dem Amts­gericht Stutt­gart
Aktenzeichen: 50 C 196/22
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Joachim Brückner, Kandel

In einem ähnlich rätselhaften Fall muss die DKB-Bank den kompletten Schaden tragen. Sie forderte von einem Kunden die Bezahlung von Kreditkarten-Buchungen über insgesamt mehr als 5 000 Euro, ihrer Ansicht nach von dem Mann selbst mit der Original-Kreditkarte und seiner Geheim­nummer ausgelöst. Der Mann hatte das bestritten. Eine Buchung hatte die Bank von sich aus als miss­bräuchlich storniert. Die Bank zog schließ­lich vor Gericht. Das Land­gericht Berlin wies ihre Klage ab und das Kammerge­richt bestätigte das. Die Bank habe nicht belegt und schon gar nicht bewiesen, dass der Mann die Buchungen mit der Originalkarte und seiner Pin ausgelöst habe. Besonders verbraucherfreundlich außerdem: Wer Kreditkarten ausgebe, müsse für eine auto­matisierte Trans­aktions­über­wachung sorgen, um für den Karten­inhaber untypische Buchungen zu erkennen. Zahlungs­dienst­leister müssten die Ausführung hinsicht­lich der Summe und des Einsatz­ortes der Karte auffälliger Zahlungen verhindern, fordern die Richter am Kammerge­richt Berlin.
Land­gericht Berlin, Urteil vom 02.08.2023
Aktenzeichen: 38 O 268/21
Kammerge­richt Berlin, (Hinweis-)Beschluss vom 04.09.2024
Aktenzeichen: 4 U 79/23
Anwalt der Verbraucherin: Rechtsanwalt Sebastian Koch von Saleo-Rechtsanwälte, Bad Nauheim

Betrug mit gestohlener Bank­karte Neue Karte kam nie an und 220 000 Euro verschwanden

Von ganz neu einge­richteten Konto eines wohl­habenden Menschen bei einer Sparkasse verschwanden 220 000 Euro. Er hatte gleich bei Konto­eröff­nung 300 000 Euro auf das Konto über­wiesen. Die Bank schickte die Karte fürs Konto per Post los, doch der Kunde erhielt sie nie. Einen Tag, nachdem sie frühest möglich im seinem Brief­kasten einge­worfen sein konnte, starteten Abhebungen von Geld­automaten und Einkäufe. 210 Zahlungen über 220 000 Euro verzeichnete die Sparkasse am Ende. Den größeren Teil des Schadens über­nahm sie gleich. 66 000 Euro allerdings sollte ihrer Ansicht nach der Neukunde selbst zahlen. Ihre Begründung: Der Mann hätte früher bemerken müssen, dass die Karte fehlte und jemand sich unbe­rechtigt an seinem Guthaben bediente. Der sah das nicht ein. Er sei verreist gewesen und habe die Bank­karte deshalb nicht vermisst. Als die Sparkasse sich weiter weigerte, ihm das Geld zu erstatten, zog der vor Gericht. Er hat recht, urteilte das Ober­landes­gericht Frank­furt am Main am Ende. Nur bei grober Fahr­lässig­keit müssen Bank­kunden sich am Schaden beteiligen, argumentierten die Richter und Richte­rinnen im 17. Senat. Die gesetzliche Regelung dazu im Zahlungs­diens­terecht sei abschließend. Das Urteil ist aber nicht rechts­kräftig. Sie ließen die Revision zu, so dass die Sparkasse beim Bundes­gerichts­hof klären lassen kann, ob nicht die allgemeine gesetzliche Regelung, wonach auch bei einfacher Fahr­lässig­keit Schaden­ersatz fällig ist, zugunsten der Sparkasse anzu­wenden ist.
Ober­landes­gericht Frank­furt am Main, Urteil vom 29.4.2026
Aktenzeichen: 17 U 62/24 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Über­nimmt keine weiteren Mandate

Betrug bei Ebay und Klein­anzeigen „Sichere Zahlung“ ging verloren

Über ein für ihn attraktives Ebay-Klein­anzeigen-Angebot verlor ein Mann fast 3 500 Euro. Der angebliche Verkäufer einer Kamera lockte ihn auf eine täuschend echt gefälschte Klein­anzeigen-Seite. Ein angeblicher Support-Mitarbeiter verführte ihn dazu, eine Kreditkartenzahlung – wegen angeblicher Fehler auch noch wieder­holt – zu bestätigen. Das Betrugs­opfer weigerte sich, das Kreditkarten­konto auszugleichen. Die Bank beantragte einen gericht­lichen Mahn­bescheid gegen ihn. Er legte Wider­spruch ein und beauftragte CDR Legal, ihn gegen die Forderung zu verteidigen. Angesichts der professionellen kaum erkenn­baren Täuschung habe er nicht grob fahr­lässig gehandelt und müsse nicht zahlen, argumentierten die Anwälte. Die Bank nahm ihre Forderung darauf­hin zurück.
Amts­gericht München, Einstellung des Verfahrens nach Rück­nahme des Antrags auf Durch­führung des streitigen Verfahrens
Verbraucher­anwälte: CDR Legal, Rosenheim
Aktenzeichen: 233 C 20822/23

In einem ähnlich gelagerten Fall scheiterte allerdings ein Klein­anzeigen-Verkäufer mit seiner Klage auf Erstattung verloren gegangenen Geldes. Er hatte behauptet, er habe die SMS-Tan, die später zur Freigabe eines neuen Smartphones fürs sichere Bezahlen genutzt wurde, weder selbst benutzt noch weiterge­geben. Das über­zeugte das Gericht nicht. Seiner Ansicht nach war der Mann in der Pflicht zu erklären, wie die Tan in fremde Hände gelangen konnte.
Amts­gericht München, Urteil vom 21.01.2025
Aktenzeichen: 222 C 15098/24

Freigabe mit falschem Handy

Unklar blieb, wie Betrüger an das Geld einer Frau kommen konnten. Sie hatte für die Abwick­lung eines Ebay-Deals ihre Kreditkarten­nummer auf einer mutmaß­lich gefälschten Seite einge­geben, angeblich um die fällige Zahlung sicher abzu­wickeln. Den Betrügern gelang es auf unklare Art und Weise, für das Kreditkarten­konto ein eigenes Smartphone zu registrieren und einige Buchungen frei­zugeben. Laut Sparkasse sollte die Kundin auf den Zahlungen sitzen bleiben. Doch das Amts­gericht Minden verurteilte sie dazu, dass Geld dem Kreditkarten­konto wieder gutzuschreiben. Die Kreditkarten­nummer für Zahlungen nach Online-Deals anzu­geben, sei üblich und nicht zu bean­standen, argumentierte Richter Dr. Sebastian Homeier. Für ein grob fahr­lässiges Verschulden sonst gab es keine Beweise.
Amts­gericht Minden, Urteil vom 02.12.2024
Aktenzeichen: 28 C 105/24 (nicht rechts­kräftig)
Anwalt der Verbraucherin: Rechtsanwalt Sebastian Koch von Saleo-Rechtsanwälte, Bad Nauheim

Betrug bei der Comdirect Verhäng­nisvolle photoTan

Betrüger gaben sich einer Comdirect-Kunden gegen­über am Telefon als Bank­mit­arbeiter aus und über­redeten sie dazu, einen Auftrag per photoTan frei­zugeben, angeblich um verdächtige Trans­aktionen zu stoppen. Statt­dessen flossen fast 10 000 Euro auf ein Konto der Betrüger. In erster Instanz wies das Land­gericht Lübeck die Forderung zurück. Doch im Berufungs­verfahren wiesen die Richter am Ober­landes­gericht in Schleswig darauf hin: Sie halten die Klage für begründet; der Frau sei keine grobe Fahr­lässig­keit vorzuwerfen. Die Comdirect erkannte die Klage darauf­hin an und wurde entsprechend verurteilt.
Schleswig-Holsteinisches Ober­landes­gericht, (Anerkennt­nis-)Urteil vom 07.11.2024
Aktenzeichen: 5 U 100/24
Verbraucher­anwälte: CDR Legal, Rosenheim

20 000 Euro Tages­geld verschwanden

Die Commerz­bank hat unserer Leserin Anna Rabe* über 20 000 Euro zuzüglich Anwalts­honorare erstattet. Das Geld war von ihrem Comdirect-Tages­geld­konto verschwunden. Wie die Betrüger das genau angestellt hatten, blieb unklar. Mitte Juni hatte unsere Leserin zahlreiche Whatsapp-Nach­richten und E-Mails erhalten, die sie aber jeweils sofort gelöscht hatte. Anfang Juli bemerkte sie dann durch Zufall, dass etwa die Hälfte ihres Tages­geld-Guthabens in mehreren vierstel­ligen Beträgen abge­bucht worden war. Auf unsere Empfehlung hin schaltete sie einen Anwalt ein. Der forderte zunächst erfolg­los Erstattung und erhob schließ­lich Klage. Kurz nach Zustellung der Klageschrift zahlte die Commerz­bank doch noch. „Aus Kulanz“, wie die Bank im Begleit­schreiben betonte.
*Name geändert.
Land­gericht Frank­furt am Main, Erledigung des Verfahrens nach Ausgleich der Klage­forderung
Aktenzeichen: 2–10 O 308/24
Anwalt der Verbraucherin: Möchte nicht genannt werden

Neues Gerät für photoTan: 27 000 Euro weg

27 000 Euro verschwanden vom Konto eines Comdirect-Kunden. Betrüger phishten die Daten für den Zugang zu seinem Online­konto und es gelang ihnen, ein eigenes Gerät für das photoTan-Verfahren zu registrieren. Sie lösten dann etliche Über­weisungen aus, verkauften Wert­papiere aus dem Depot des Mannes und änderten sogar die Geheimzahl für das Online-Banking. Das fiel erst auf, als der Konto­inhaber Wochen später mit seiner Geheimzahl ins Online­banking wollte und die Bank es sperrte, nachdem er dreimal seine alte Pin einge­geben hatte. Die Comdirect verweigerte zunächst die Erstattung. Nach Klageerhebung hatte sie dann doch noch ein Einsehen, über­nahm den Schaden und alle Gerichts- und Anwalts­kosten.
Land­gericht Itzehoe, Einstellung des Verfahrens nach Erledigung
Aktenzeichen: 7 O 296/24
Verbraucher­anwälte: CDR Legal, Rosenheim

Wert­papierdepot aufgelöst und anschließend ins Ausland über­wiesen

Wie das passieren kann, blieb unklar: Betrüger lösten das Wert­papierdepot Comdirect-Kunden auf und über­wiesen über 31 000 Euro ins Ausland, ohne dass der Inhaber des Depots irgend­etwas unternommen hatte. Er bemerkte den Betrug zunächst auch gar nicht. Die Comdirect lehnte eine Rück­erstattung zunächst ab. Nachdem die Anwälte des Bank­kunden Klage erhoben hatte, lenkte sie doch noch ein und erstattete den verlorenen Betrag. Auch die Kosten des Verfahrens über­nahm die Bank.
Land­gericht Itzehoe, Einstellung des Verfahrens nach Erledigungs­erklärung
Aktenzeichen: 7 O 304/24
Verbraucher­anwälte: CDR Legal, Rosenheim

Referenz­konto für Betrüger

Das Betrugs­opfer führte ein Wert­papierdepot mit dazu­gehörigem Verrechnungs­konto bei der Comdirect, jedoch ohne zusätzliches Giro­konto als Referenz­konto. Vom Verrechnungs­konto aus konnte der Mann kein Geld über­weisen. Den Tätern gelang es mithilfe eines täuschend echt nachgeahmten photoTAN-Verfahrens an die Konto­daten des Mannes zu kommen. Mit diesen wandelten sie das Verrechnungs­konto in ein Giro­konto um und über­wiesen von dort aus insgesamt 64 000 Euro ins Ausland. Seine Anwälte fochten sowohl die Konto­umwandlung als auch die darauf folgenden nicht-auto­risierten Zahlungs­vorgänge erfolg­reich an. Die Comdirect, die zunächst eine Haftung ablehnte, lenkte nach Klageerhebung doch noch ein und erstattete das verlorene Geld.
Land­gericht Itzehoe, Einstellung des Verfahrens nach Erledigungs­erklärung
Aktenzeichen: 7 O 296/24
Verbraucher­anwälte: CDR Legal, Rosenheim

Ähnlicher Fall: Das Betrugs­opfer führte bei der Comdirect ein Wert­papierdepot samt dazu­gehörigem Verrechnungs­konto. Den Tätern gelang es, ein weiteres Referenz­konto einzurichten und eine Vielzahl von Über­weisungen darauf zu veranlassen. Dadurch entstand dem Mandanten ein Schaden von über 26 000 Euro. Der Comdirect waren diese verdächtigen Konto­aktivitäten aufgefallen, nichts­destotrotz führte sie die entsprechenden Aufträge durch und sperrte erst im Anschluss daran das Konto des Mandanten. Dennoch verweigerte die Comdirect zunächst die Erstattung. Die Anwälte des Konto­inhabers erhoben Klage. Anschließend gelang es ihnen, die Bank doch noch dazu zu bewegen, das verloren gegangene Geld zu erstatten. Auch die Kosten des Verfahrens über­nahm die Bank.
Land­gericht Frank­furt am Main, Einstellung des Verfahrens nach Erledigungs­erklärung
Aktenzeichen: 2–07 O 357/24
Verbraucher­anwälte: CDR Legal, Rosenheim

Besondere Fälle Daten­klau durch Spionage-Programm

Ein Bank­kunde hatte nach eigener Aussage Probleme beim Online-Banking-Login und nutzte deshalb in Absprache mit der Bank einen anderen Internet­browser als üblich. Als er sich nach zwei Wochen wieder einloggte, stellte er fest, dass 44 unauto­risierte Über­weisungen von seinen Giro- und Spar­konten getätigt wurden. Insgesamt wurden durch eine Phishing-Attacke 11 244,62 Euro vom Konto gestohlen. Er ließ umge­hend den Konto­zugang sperren, erstattete Anzeige bei der Polizei, ließ seinen Computer „reinigen“ und setzte sein Handy zurück. Den Schaden wollte er von der Bank ersetzt bekommen – die pochte aber auf grobe Fahr­lässig­keit. Das Gericht gab dem Kunden recht: Nach den Ergeb­nissen der Beweis­aufnahme seien zunächst der Rechner und dann auch das Mobiltelefon des Mannes mit professionell gestalteter Schadsoftware befallen gewesen – das hätte ihm nicht ohne Weiteres auffallen müssen. Die Bank musste ihm das von den Betrügern erbeutete Geld erstatten. Die Bank verzichtete darauf, Berufung einzulegen. Das Urteil ist rechts­kräftig.
Land­gericht Oldenburg, Urteil vom 15.01.2016
Aktenzeichen: 8 O 1454/15
Verbraucher­anwalt: Rechtsanwalt Thomas Feil, Hannover

Fehler am Geld­automaten

Die Hanseatic Bank muss einem Kunden 8 069,85 Euro ersetzen, die Unbe­kannte mit dessen Pin und der gestohlenen Kreditkarte an verschiedenen Geld­automaten in Südafrika abge­hoben hatten. Die Bank hatte argumentiert: Bei Abhebungen mit der richtigen Pin sei davon auszugehen, dass entweder der Kunde selbst sie vorgenommen hat oder er gegen die Pflicht zur Geheimhaltung der Nummer verstoßen habe, indem er sie zum Beispiel auf der Karte notierte. Der Mann hatte erklärt: Er hatte versucht, in Kapstadt Geld abzu­heben. Nachdem er seine Pin einge­geben hatte, habe der Auto­mat eine Fehler­meldung ange­zeigt und habe er den Vorgang abge­brochen. Später wurde ihm die Kreditkarte gestohlen. Er erschien möglich, dass der Kreditkarten­besitzer bei der Eingabe seiner Pin ausgespäht wurde, und sei daher nicht von einem mindestens grob fahr­lässigen Verschulden des Bank­kunden auszugehen, urteilte die Richterin in Hamburg.
Land­gericht Hamburg, Urteil vom 15.12.2023
Aktenzeichen: 318 O 21/23
Verbraucher­anwälte: CDR Legal, Rosenheim

Betrüger über­wiesen sich 64 000 Euro

Eine DKB-Kundin bekommt insgesamt 64 000 Euro zurück. Die hatten Betrüger auf unbe­kannte Art und Weise von ihrem Konto auf fremde, ihr unbe­kannte Konten über­wiesen. Die DKB Bank erstattete die ersten 18 000 Euro umge­hend, weigerte sich jedoch, weitere 46 000 Euro zurück­zuzahlen, die später auf die gleiche Art und Weise verloren gegangen waren. Die Anwälte der Frau erhoben Klage. Es gelang ihnen anschließend, die DKB dazu zu bewegen, den Anspruch auf Erstattung der noch fehlenden 46 000 Euro anzu­erkennen. Die Bank über­nahm auch die Kosten des Verfahrens.
Land­gericht Berlin II, Einstellung des Verfahrens nach Erledigungs­erklärung.
Aktenzeichen: 21 O 222/23
Verbraucher­anwälte: CDR Legal, Rosenheim

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