Online-Kriminelle tricksen Kontoinhaber immer raffinierter aus, machen fette Beute. Oft, aber nicht immer, wird der Schaden ersetzt. Wir zeigen, was Kunden tun können.
Wir sammeln Urteile, in denen über die Haftung für Betrügereien zu Lasten von Bankkunden und -kundinnen gestritten wird. Wir nennen, soweit uns bekannt, auch den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin, der oder die jeweils die Kontoinhaber erfolgreich vertritt. Ausnahme: Soweit Kanzleien keine Banking-Betrugsopfer mehr vertreten wollen, nennen wir sie nicht.
Betrug per Telefonanruf Nur bei grober Fahrlässigkeit haften Kunden
Auch bei einem Anruf eines angeblichen Bank-Mitarbeiters nach 18 Uhr müssen Bankkunden nicht unbedingt Verdacht schöpfen. So liege jedenfalls keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Mann, angeblich Mitarbeiter der Sicherheitsabteilung, alle Daten des Kontoinhabers kennt und ihn mit der Behauptung angeblicher Sicherheitsprobleme dazu verführt, den Wechsel vom Chip-Tan- zum Push-Tan-Verfahren auszulösen, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz in einem Betrugsfall in Rheinland-Pfalz. Fast 60 000 Euro erbeuteten die Täter anschließend, vorwiegend mit Echt-Zeit-Überweisungen ins Ausland. Möglich machte den Betrug auch ein besonderer Kniff der Betrüger: Sie hatten ihr Opfer gebeten, die von seinem Generator erzeugte Tan per Mitteilung im Online-Banking an die Bank zu schicken. Dort hatten die Betrüger Zugriff, nachdem sie die Zugangsdaten des Bankkunden per Phishing erbeutet hatten, und konnten den Wechsel des Sicherheitsverfahrens mit der Tan des Kunden autorisieren. Die Bank hatte unterdessen behauptet: Ihr Kunde muss die Tan den Betrügern verraten und damit grob fahrlässig gehandelt haben.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 17.04.2026
Aktenzeichen: 8 U 682/24
Verbraucheranwalt: Dr. Ulrich Schulte am Hülse von Ilex Rechtsanwälte in Potsdam
Ein kürzlich verhandelter Fall endete für die betroffene Bankkundin negativ. Die 85-Jährige hätte die Tricks von Onlinebanking-Betrügern erkennen müssen, meinte das Landgericht Bonn. Deshalb muss sie den Verlust von 17 000 Euro auf ihrem Postbank-Konto selbst tragen. Bei einem augenscheinlichen Telefonanruf ihrer Bank ließ sich die Seniorin dazu verleiten, sich in ihr Konto einzuloggen. Es habe eine ungewöhnliche Abbuchung gegeben, behauptete die Anruferin. Die Dame konnte nichts dergleichen sehen. Sodann empfahl ihr die Frau am Telefon, neue Sicherheitsbestimmungen der Bank herunterzuladen und danach ihren PC herunterzufahren. Die vermeintliche Bankangestellte erläuterte der Dame die Schritte, lud in Wahrheit aber eine Fernwartungssoftware auf den Computer der Postbank-Kundin. Dabei nutzte sie vermutlich die Autorisierungs-Daten der Seniorin, um sich in deren Konto einzuloggen. Die Anruferin schaffte es während des Gesprächs, den Überziehungslimit der Bankkundin zu erhöhen und 17 000 Euro von deren Konto abzuheben. Das Landgericht Bonn befand, die alte Dame habe „grob fahrlässig“ gehandelt. In der Öffentlichkeit gebe es genügend Warnhinweise vor gefälschten Bankanrufen. Auch die Postbank habe auf ihrer Webseite darauf hingewiesen. Die Kundin habe während des Telefonats mehrere Freigaben bewilligt und hätte das merken müssen, so das Gericht. Wenn sie mit dem Online-Banking nicht hinreichend vertraut sei, hätte sie darauf verzichten sollen. Die Postbank-Kundin bestreitet, die Freigaben autorisiert zu haben. Sie habe die Autorisierung per Handy während des Telefonats nur zum Einloggen in das Bankkonto benutzt. Für eine Berufung fehlten der Betroffenen Kraft und finanzielle Mittel.
Landgericht Bonn, Urteil vom 27.2.2026
Aktenzeichen 2 O 60/25
Anwälte der Verbraucherin: Stader Rechtsanwälte in Köln
In vielen anderen Fällen, wie auch diesem, konnte dagegen keine grobe Fahrlässigkeit des Kunden nachgewiesen werden: Betrüger riefen den Inhaber eines Kontos bei einer Genossenschaftsbank an. Sie suggerierten ihm, dass er über die App VR-SecureGoPlus einen Datenabgleich bestätigen müsse. Tatsächlich bestätigte er die Installation einer digitalen Karte auf einem Smartphone der Betrüger. Die lösten damit 28 Buchungen über 6 700 Euro aus. Die muss die Bank jetzt ersetzen – samt Zinsen. Der Kontoinhaber habe weder seine Geheimnummer noch sonst Daten weitergegeben. Es liege deshalb keine grobe Fahrlässigkeit vor, begründeten die Richter in Darmstadt ihr Urteil.
Landgericht Darmstadt, Urteil vom 31.01.2025
Aktenzeichen: 2 O 190/24 (nicht rechtskräftig, korrigiert am 02.04.2025)
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Sebastian Koch von Saleo-Rechtsanwälte, Bad Nauheim
Das Landgericht Köln sah in einem Fall, bei dem ein Betrüger anscheinend von der Rufnummer der kontoführenden Sparkasse aus anrief, ebenfalls keine grobe Fahrlässigkeit des Kontoinhabers und verurteilte das Geldinstitut dazu, seinem Kunden den Schaden zu ersetzen. 14 000 Euro waren verloren gegangen. Der Betrüger hatte gefragt, ob der Sparkassenkunde in der vergangenen Woche von betrügerischen Anrufen oder verdächtigen Kontobewegungen betroffen gewesen sei. Der Kontoinhaber verneinte. Der Anrufer behauptete daraufhin, dass er aufgrund aktueller Betrügereien vorsorglich das Konto und die Karte des Klägers gesperrt habe. Er könne es aber jetzt wieder entsperren. Der Kontoinhaber müsse dies über die Pushtan-App der Sparkasse freigeben. Die App zeigte einen Auftrag mit dem Text „Registrierung Karte“ an, und der Sparkassen-Kunde gab ihn frei. Tatsächlich bestätigte er damit die vom Betrüger initiierte Registrierung einer digitalen Version seiner Debitkarte zur Speicherung auf einem mobilen Endgerät. Der Betrüger konnte anschließend über Apple Pay etliche Zahlungen zu Lasten des Sparkassenkontos auslösen.
Landgericht Köln, Urteil vom 20.11.2023
Aktenzeichen: 22 O 43/23 (nicht rechtskräftig)
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt David Stader von Stader Rechtsanwälte, Köln
In einem sehr kompliziert gelagerten Fall sah das Landgericht Aachen zwar wegen der Eingabe von Bankingdaten auf eine telefonische Aufforderung hin grobe Fahrlässigkeit eines der beiden Kontoinhaber, verurteilte die Sparkasse Aachen aber trotzdem dazu, die Hälfte des Schadens zu tragen. Der Kontoinhaber hatte vor dem Verlust von insgesamt über 100 000 Euro mit einer Mitarbeiterin der Sparkasse telefoniert. Zu diesem Zeitpunkt war in den Daten zum Konto schon zu sehen, dass Betrüger am Werk waren. Eine Sperre des Kontos hätte den Schaden verhindert.
Landgericht Aachen, Urteil vom 06.02.2024
Aktenzeichen: 10 O 53/23
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt David Stader von Stader Rechtsanwälte, Köln
Laut Landgericht Stade hat eine Genossenschaftsbank einer Kundin 24 890 Euro zu erstatten, nachdem Betrüger an das Schreiben mit dem Aktivierungscode gelangt waren, der zum Einrichten der App für die Freigabe von Aufträgen dient. Selbst wenn die Kundin den Aktivierungscode – wie von der Bank behauptet – selbst weitergegeben haben sollte, sei das nicht grob fahrlässig. Da der Betrüger den Namen des Bankberaters kannte und scheinbar unter der Telefonnummer der Bank anrief, musste die Kundin nicht besonders misstrauisch sein, begründete das Gericht sein Urteil gegen die Bank.
Landgericht Stade, Urteil vom 30.06.2023
Aktenzeichen: 6 O 267/22
Anwälte der Verbraucherin: KWAG Rechtsanwälte, Bremen
Eine norddeutsche Genossenschaftsbank muss einem Kunden einen großen Teil von 32 000 Euro ersetzen, die Betrüger auf nach wie vor unklare Art und Weise von seinem Konto erbeutet hatten. Bekannt ist: Ein angeblicher Telekom-Mitarbeiter rief ihn an und fragte, ob er ein Premiumpaket zu seinem Mobilfunkvertrag tatsächlich abschließen wollte. Er verneinte. Der Anrufer bat dann um Unterstützung beim Stornieren des Vertrags und ließ sich dafür Daten aus dem Telekom-Kundenkonto des Mannes nennen. Der Mann gab dem Anrufer aber weder seine Pin für das Telefonbanking noch irgendwelche Angaben zu seiner Bankverbindung. Er erhielt allerdings diverse SMS von der Telekom auf sein Mobiltelefon. Die Daten darauf gab er dem Anrufer weiter. Möglicherweise kamen die Betrüger über das Kundenkonto bei der Telekom an die fürs Online-Banking nötigen Daten. Jedenfalls gelang es ihnen, das Geld des Mannes auf ein Konto in Spanien zu überweisen und es von dort verschwinden zu lassen. Nachdem die Richter in Kiel in der mündlichen Verhandlung signalisiert hatten, dass sie das Verhalten des Mannes nach aktuellem Stand nicht für grob fahrlässig halten, erklärte sich die Bank bereit, 77 Prozent des Schadens zu übernehmen.
Landgericht Kiel, Vergleich im Jahr 2023
Aktenzeichen: 12 O 40/22
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Ulrich Husack von Juest + Oprecht, Hamburg
Das Oberlandesgericht Dresden urteilte streng: Kontoinhaber müssen auch bei Anrufen von angeblichen Sparkassenmitarbeiterinnen mit vorgetäuschter Bankrufnummer genau aufpassen. Es sei grob fahrlässig, auf die Aufforderung am Telefon hin Buchungen über die Authentifizierungsapp mit nicht zum Gespräch passenden Daten freizugeben, urteilten die Richter in Dresden im Gegensatz zu vielen Kollegen und Kolleginnen. Allerdings: Die Sparkasse Chemnitz muss ein Fünftel des Schadens selbst tragen. Sie habe gegen die Pflicht verstoßen, das Onlinebanking insgesamt mit einer starken Kundenauthentifizierung abzusichern. Sich nur mit Benutzernamen und Geheimnummer einloggen zu können, mag zwar bequem sein, entspreche aber nicht den Regeln für Banken und Sparkassen urteilte das Oberlandesgericht Dresden. Es reiche nicht aus, nur für die Erteilung von Aufträgen genauer zu prüfen, ob sie auch wirklich vom Berechtigten stammen. Die Hauptverantwortung treffe aber den Kunden. Er hätte wegen kleinerer Unstimmigkeiten in den Betrugs-E-Mails und wegen Warnungen der Sparkasse genauer prüfen müssen, was für Aufträge er mit der S-push-Tan-App freigab. Der Mann hatte knapp 50 000 Euro verloren. 40 000 Euro davon muss die Sparkasse Chemnitz ihm ersetzen, wenn es nach dem Oberlandesgericht Dresden geht. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Der Fall liegt jetzt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 05.06.2025
Aktenzeichen: 8 U 1482/24 (nicht rechtskräftig)
Anwalt des Verbrauchers: Dr. Ulrich Schulte am Hülse von Ilex Rechtsanwälte, Potsdam
Das ist ebenfalls grob fahrlässig und die Bank muss den Schaden nicht ersetzen, urteilten Landgericht Göttingen und Oberlandesgericht Braunschweig: Eine Frau fiel auf einen Betrüger herein, der sich am Telefon als Bankmitarbeiter ausgab. Er überredete sie dazu, vier Mal das Pushtan-Verfahren zur Freigabe von Aufträgen durchzuführen, angeblich, um eine unberechtigte Kreditkartenanmeldung zu löschen. Was der Mann am Telefon verlangte, widersprach den Sicherheitshinweisen der Bank selbst und sei unplausibel gewesen, erklärten die Richter. Unter diesen Umständen durfte die Frau keine Buchungen freigeben und schon gar nicht mehrfach. Das Urteil des Landgerichts Göttingen ist rechtskräftig. Die Frau hatte zunächst Berufung eingelegt, nahm diese aber zurück, nachdem der 4. Senat am Oberlandesgericht Braunschweig einstimmig darauf hingewiesen hatte, dass er sie für offensichtlich unbegründet hält.
Landgericht Göttingen, Urteil vom 26.05.2023
Aktenzeichen: 4 O 338/22
Oberlandesgericht Braunschweig, (Hinweis-)Beschluss vom 06.01.2025
Aktenzeichen: 4 U 439/23
Eine Bankkundin hatte nach Erhalt einer Phishing-Mail zunächst persönliche und Kontodaten auf einer gefälschten Onlinebanking-Website eingegeben. Dann wurde sie von einer vermeintlichen Bankmitarbeiterin angerufen, an die sie angeblich zur Authentifizierung eine SMS-Tan weitergab. Mithilfe dieser Tan wurden 4 444,44 Euro vom Girokonto abgebucht. Die Frau bekam das Geld nicht zurück. Mit der telefonischen Weitergabe ihrer Tan handelte sie nach Auffassung des Gerichts grob fahrlässig.
Amtsgericht München, Urteil vom 05.01.2017
Aktenzeichen: 132 C 49/15
Anfang 2022 fiel eine Frau auf ein Fake-Schreiben herein. Sie loggte sich mit ihren Onlinebanking-Zugangsdaten auf einer falschen Bank-Website ein. Die Betrüger beantragten daraufhin in ihrem Namen, ihr den Freischaltcode für die Aktivierung der App der Bank zur Freigabe von Online-Aufträgen zu schicken. Das tat die Bank auch. Auf einen Anruf der Betrüger hin gab die Frau auch den Freischaltcode über die gefälschte Bankseite an die Betrüger weiter. Über 20 000 Euro verschwanden. Das Münchener Landgericht hielt das Verhalten der Frau für grob fahrlässig: Der Phishing-Brief enthielt mehrere Rechtschreibfehler, und die falsche Website wies kleine, aber erkennbare Unterschiede zum echten Online-Banking-Portal auf. Die Betrüger hatten keine Rufnummer der Bank vorgetäuscht. Das Gericht hatte trotzdem eine Vergleichszahlung der Bank in Höhe von 6 500 Euro vorgeschlagen. Die Bank bot jedoch nur 2 000 Euro und die Klägerin lehnte ab. Gegen die daraufhin ergangene Abweisung der Klage legte sie Berufung ein. Doch auch das Oberlandesgericht in München kam zum Ergebnis: Sie hat den Schaden grob fahrlässig verursacht.
Landgericht München II, Urteil vom 11.03.2022
Aktenzeichen: 9 O 2630/21 Fin
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 22.09.2022
Aktenzeichen: 19 U 2204/22
Ein Mann war auf eine ähnliche Phishing-Mail hereingefallen und hatte dort Daten zur Autorisierung von Zahlungen freigegeben. Das war grob fahrlässig, urteilte das Landgericht Zweibrücken. Zwar gab es keine wesentlichen Rechtschreibfehler, aber die Mail war in sich widersprüchlich und enthielt Formulierungen, die nicht nach Bank klangen. Glück für den Mann: Er hatte mit der Bank ein Limit von 3 000 Euro vereinbart. Alle Betrugsbuchungen waren höher. Die Bank hätte sie nicht ausführen dürfen. Es treffe sie deshalb ein überwiegendes Mitverschulden, urteilte das Landgericht Zweibrücken. Sie muss dem Konto des Mannes knapp 20 000 Euro wieder gutschreiben.
Landgericht Zweibrücken, Urteil vom 23.01.2023
Aktenzeichen: 2 O 130/22
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Sebastian Koch von Saleo-Rechtsanwälte, Bad Nauheim
Betrug per SMS Digitale Girocard auf fremdem Handy
Der Kunde einer Volksbank erhielt zwei SMS, angeblich von der Bank. Er sollte seine Online-Banking-Daten bestätigen, um eine Sperrung zu verhindern. Der Kläger ging darauf seiner Darstellung nach nicht ein. Trotzdem wurde kurze Zeit später eine digitale Girocard für sein Konto auf einem fremden Samsung-Smartphone registriert. In den folgenden Tagen erfolgten etliche Abbuchungen, darunter fünf Transaktionen à 2 000 Euro und eine weitere über 1 010 Euro. Insgesamt belief sich der Schaden auf 17 010 Euro. Obwohl der Kläger die unrechtmäßigen Buchungen umgehend bei der Volksbank reklamierte, lehnte die Bank eine Erstattung ab. Daraufhin erhob er Klage. Das Landgericht Hannover verurteilte die Volksbank zur Erstattung des verlorenen Geldes. Es gebe keine ausreichenden Beweise dafür, dass der Mann sich grob fahrlässig verhalten habe.
Landgericht Hannover, Urteil vom 30.01.2025
Aktenzeichen: 4 O 62/24 (nicht rechtskräftig)
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt David Stader von Stader Rechtsanwälte, Köln
Ein gefälschter Link zur Aktivierung des Push-Tan-Verfahrens der Stadtsparkasse Wuppertal führte zum Verlust von fast 40 000 Euro. Per SMS hatte der Kontoinhaber ihn erhalten. Allerdings: Minuten vorher hatte die Sparkasse selbst ihm eine auf den ersten Blick identische SMS geschickt. Das Landgericht Wuppertal urteilte: Es war nicht grob fahrlässig, dass das Betrugsopfer die falsche SMS nicht erkannte und seine Daten auf der Webseite der Betrüger eingab. Die Stadtsparkasse muss ihm 39 000 Euro wieder gutschreiben, wenn das Urteil rechtskräftig wird. O-Ton aus der Urteilsbegründung: „Eine grob fahrlässige Pflichtverletzung erfordert in objektiver Hinsicht einen schweren und in subjektiver Hinsicht unentschuldbaren Verstoß gegen Sorgfaltsanforderungen. Die Beweislast obliegt der Beklagten (Sparkasse, Anm. d. Red.).“ Die Sparkasse erklärte: Die Richter seien in den entscheidenden Rechtsfragen anderer Meinung als die Sparkassenjuristen. Im übrigen werden sie „... weiterhin alles dafür tun, um alle unsere Kundinnen und Kunden dabei zu unterstützen, nicht auf solche offensichtlich betrügerischen Maschen hereinzufallen“, so die Sparkasse wörtlich. Sie hat inzwischen Berufung eingelegt.
Landgericht Wuppertal, Urteil vom 15.08.2024
Aktenzeichen: 4 O 7/24 (nicht rechtskräftig)
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer von MZS-Rechtsanwälte, Düsseldorf
Dagegen bleibt laut Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein in einer international tätigen Kanzlei beschäftigter Rechtsanwalt und Steuerberater auf 50 000 Euro Schaden sitzen, obwohl er auf eine SMS reagierte, die anscheinend von einer Rufnummer der Bank stammte. Er hätte die Nachricht trotzdem als typisches Phishing erkennen müssen, urteilten die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023
Aktenzeichen: 3 U 3/23 (nicht rechtskräftig).
Freigabe fremder Geräte DKB muss 45 000 Euro erstatten
Der Versuch, das neue Handy eines DKB-Kunden fürs Online-Banking freizuschalten, scheiterte. Stattdessen war es zuvor offenbar Betrügern gelungen, eins ihrer Smartphones für die Freigabe von Buchungen für das Konto zu registrieren. Jedenfalls erhöhten sie das Verfügungslimit auf 50 000 Euro und lösten eine Überweisung über 45 000 Euro auf ein bulgarisches Konto aus. Zwei weitere Überweisungen über jeweils weitere 45 000 Euro scheiterten, weil das Konto nicht mehr genug Deckung hatte. Bei diesen beiden Überweisungen hatte die DKB jeweils per automatischer E-Mail an den Kläger nachgefragt, ob sie die Aufträge wirklich ausführen soll.
Urteil des Landgerichts Berlin II: Die DKB hat nicht bewiesen, dass der Kläger die Zahlungen autorisiert hat. Ein grob fahrlässiges Verschulden liege ebenfalls nicht vor, auch wenn viel dafür spreche, dass der Kläger am Telefon einer angeblichen Bankmitarbeiterin eine Transaktionsnummer oder sonst Daten verraten habe, mit der diese die betrügerische Buchung ausgelöst habe. Als nicht nachvollziehbar bewertete es das Gericht, dass die Bank die eine 45 000 Euro-Überweisung nach Bulgarien ausführte, während ihr System bei zwei weiteren gleichartigen Aufträgen Verdacht schöpfte und E-Mail-Nachfragen beim Kläger auslöste.
Landgericht Berlin II, Urteil vom 14.08.2024
Aktenzeichen: 38 O 269/23 (nicht rechtskräftig)
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Sebastian Koch von Saleo-Rechtsanwälte, Bad Nauheim
Eine Sparkasse muss einem Lehrer aus Süddeutschland über 13 000 Euro erstatten, für die Betrüger über das kontaktlose Bezahlen per Apple Pay in Hamburg in etlichen Geschäften zum großen Teil Gutscheinkarten eingekauft hatten. Den Tätern gelang es auf nicht aufklärbare Art und Weise, eine Push-Tan-Freigabe für die Einrichtung des kontaktlosen Bezahlens mit einem Apple-Handy zu erwirken. Die Sparkasse war der Ansicht, der Kläger habe die Zahlungen irrtümlich autorisiert und habe hierbei grob fahrlässig gehandelt, weshalb eine Erstattung der insgesamt 32 Abbuchungen nicht erfolgen müsse. Dem Kläger gelang es, diese Vorwürfe zu entkräften. Den Nachweis der groben Fahrlässigkeit konnte die Bank nicht zur Überzeugung des Richters in Heilbronn führen. Der Kläger habe zumindest nicht die einzelnen Zahlungsvorgänge in den Geschäften autorisiert. Außerdem habe die Sparkasse gegen aufsichtsrechtliche Pflichten verstoßen und das strahle auf das Zivilrecht aus, ergänzte das Gericht.
Landgericht Heilbronn, Urteil vom 02.04.2024
Aktenzeichen: Bm 6 O 378/23
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Jan Schneider, Crailsheim
Betrügern gelang es, die DKB-App fürs Konto eines Kunden der Bank auf ihrem eigenen Smartphone zu installieren, eine Debitkarte für Onlinezahlungen freizugeben und Zahlungen in Höhe von insgesamt über 6 000 Euro auszulösen. Die DKB behauptete: Der Kunde habe den ihm per SMS zugeschickten Code für die Aktivierung der App weitergegeben. Es gelang ihr aber nicht nachzuweisen, dass er ihn überhaupt selbst erhalten hatte. Das Landgericht Berlin gab deshalb dem Kunden recht. Die DKB muss ihm das abgebuchte Geld wieder gutschreiben.
Landgericht Berlin, Urteil vom 20.11.2023
Aktenzeichen: 10 O 193/22
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt David Stader von Stader Rechtsanwälte, Köln
Betrug mit Kreditkarte SMS-Tan auf Abwegen
Um sieben per SMS-Tan freigegebene Kreditkartenzahlungen über insgesamt fast 4 000 Euro ging es vor dem Amtsgericht Langen in Hessen. Wie die Betrüger an die Tan herangekommen waren, blieb unklar. Die zuständige Richterin urteilte: Die Bank muss das Geld wieder dem Konto gutschreiben. Weder habe sie beweisen können, dass der Kontoinhaber sie selbst autorisiert hat, noch lagen Anhaltspunkte dafür vor, dass dem Kläger grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Amtsgericht Langen, Urteil vom 10.06.2022
Aktenzeichen: 56 C 28/22 (10)
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Sebastian Koch von Saleo-Rechtsanwälte, Bad Nauheim
Der Kläger buchte über Booking.com ein Appartement in den USA und bezahlte mit Kreditkarte. Doch das Geld wurde dreimal mit leicht unterschiedlichen Daten abgebucht. Als die Bank sich weigerte, zwei der Buchungen zu stornieren, zog er vor Gericht. Dort bekam er recht. Nur die erste Buchung habe Bestand. Die zwei nachfolgenden Buchungen seien nicht autorisiert gewesen. Die Bank muss gut 1 400 Euro erstatten.
Amtsgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 10.06.2022
Aktenzeichen: 32 C 3346/23
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Sebastian Koch von Saleo-Rechtsanwälte, Bad Nauheim
Mit digitalen Visa-Debitkarten gelang es Betrügern, gut 9 000 Euro an Geldautomaten der Western Union in Den Haag in den Niederlanden abzuheben. Mutmaßliche Ursache: Fortgeschrittenes Phishing. Der Mann gelangte über einen Link in einer täuschend echt gefälschten Bank-Mail auf eine ebenfalls perfekt seinem Onlinebanking nachgebaute Seite. Der Mann gab die geforderten Daten ein und bestätigte diese mit einer mTAN, die er über die DKB-App „TAN2go“ generierte. Die Täter schöpften sowohl das Guthaben des Kontos (3 080 Euro) als auch den Kreditrahmen (6 200 Euro) vollständig aus. Die Bank verweigerte zunächst die Erstattung, lenkte aber nach Klageerhebung ein und übernahm den Schaden.
Landgericht Berlin, Einstellung des Verfahrens nach Erledigung
Aktenzeichen: 37 O 149/23
Verbraucheranwälte: CDR Legal, Rosenheim
Insgesamt verschwanden gut 4 500 Euro vom Konto zu einer über den Arbeitgeber erhaltenen Kreditkarte. Wer sie wie ausgelöst hatte, blieb unklar; der Karteninhaber selbst hatte nichts damit zu tun. Trotzdem gab es Streit mit der Bank. Im Kreditkartenauszug erschien nämlich auch eine von der Tochter des Mannes ausgelöste Buchung zur Bezahlung einer Bahncard. Die Bank vermutete jetzt die Weitergabe der Karte an unberechtigte Dritte. Die Bank und der Anwalt des Kreditkarteninhabers einigten sich vor Gericht darauf, dass die Bank den halben Schaden ausgleicht.
Vergleich vor dem Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen: 50 C 196/22
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Joachim Brückner, Kandel
In einem ähnlich rätselhaften Fall muss die DKB-Bank den kompletten Schaden tragen. Sie forderte von einem Kunden die Bezahlung von Kreditkarten-Buchungen über insgesamt mehr als 5 000 Euro, ihrer Ansicht nach von dem Mann selbst mit der Original-Kreditkarte und seiner Geheimnummer ausgelöst. Der Mann hatte das bestritten. Eine Buchung hatte die Bank von sich aus als missbräuchlich storniert. Die Bank zog schließlich vor Gericht. Das Landgericht Berlin wies ihre Klage ab und das Kammergericht bestätigte das. Die Bank habe nicht belegt und schon gar nicht bewiesen, dass der Mann die Buchungen mit der Originalkarte und seiner Pin ausgelöst habe. Besonders verbraucherfreundlich außerdem: Wer Kreditkarten ausgebe, müsse für eine automatisierte Transaktionsüberwachung sorgen, um für den Karteninhaber untypische Buchungen zu erkennen. Zahlungsdienstleister müssten die Ausführung hinsichtlich der Summe und des Einsatzortes der Karte auffälliger Zahlungen verhindern, fordern die Richter am Kammergericht Berlin.
Landgericht Berlin, Urteil vom 02.08.2023
Aktenzeichen: 38 O 268/21
Kammergericht Berlin, (Hinweis-)Beschluss vom 04.09.2024
Aktenzeichen: 4 U 79/23
Anwalt der Verbraucherin: Rechtsanwalt Sebastian Koch von Saleo-Rechtsanwälte, Bad Nauheim
Betrug mit gestohlener Bankkarte Neue Karte kam nie an und 220 000 Euro verschwanden
Von ganz neu eingerichteten Konto eines wohlhabenden Menschen bei einer Sparkasse verschwanden 220 000 Euro. Er hatte gleich bei Kontoeröffnung 300 000 Euro auf das Konto überwiesen. Die Bank schickte die Karte fürs Konto per Post los, doch der Kunde erhielt sie nie. Einen Tag, nachdem sie frühest möglich im seinem Briefkasten eingeworfen sein konnte, starteten Abhebungen von Geldautomaten und Einkäufe. 210 Zahlungen über 220 000 Euro verzeichnete die Sparkasse am Ende. Den größeren Teil des Schadens übernahm sie gleich. 66 000 Euro allerdings sollte ihrer Ansicht nach der Neukunde selbst zahlen. Ihre Begründung: Der Mann hätte früher bemerken müssen, dass die Karte fehlte und jemand sich unberechtigt an seinem Guthaben bediente. Der sah das nicht ein. Er sei verreist gewesen und habe die Bankkarte deshalb nicht vermisst. Als die Sparkasse sich weiter weigerte, ihm das Geld zu erstatten, zog der vor Gericht. Er hat recht, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Ende. Nur bei grober Fahrlässigkeit müssen Bankkunden sich am Schaden beteiligen, argumentierten die Richter und Richterinnen im 17. Senat. Die gesetzliche Regelung dazu im Zahlungsdiensterecht sei abschließend. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Sie ließen die Revision zu, so dass die Sparkasse beim Bundesgerichtshof klären lassen kann, ob nicht die allgemeine gesetzliche Regelung, wonach auch bei einfacher Fahrlässigkeit Schadenersatz fällig ist, zugunsten der Sparkasse anzuwenden ist.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.4.2026
Aktenzeichen: 17 U 62/24 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Übernimmt keine weiteren Mandate
Betrug bei Ebay und Kleinanzeigen „Sichere Zahlung“ ging verloren
Über ein für ihn attraktives Ebay-Kleinanzeigen-Angebot verlor ein Mann fast 3 500 Euro. Der angebliche Verkäufer einer Kamera lockte ihn auf eine täuschend echt gefälschte Kleinanzeigen-Seite. Ein angeblicher Support-Mitarbeiter verführte ihn dazu, eine Kreditkartenzahlung – wegen angeblicher Fehler auch noch wiederholt – zu bestätigen. Das Betrugsopfer weigerte sich, das Kreditkartenkonto auszugleichen. Die Bank beantragte einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen ihn. Er legte Widerspruch ein und beauftragte CDR Legal, ihn gegen die Forderung zu verteidigen. Angesichts der professionellen kaum erkennbaren Täuschung habe er nicht grob fahrlässig gehandelt und müsse nicht zahlen, argumentierten die Anwälte. Die Bank nahm ihre Forderung daraufhin zurück.
Amtsgericht München, Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens
Verbraucheranwälte: CDR Legal, Rosenheim
Aktenzeichen: 233 C 20822/23
In einem ähnlich gelagerten Fall scheiterte allerdings ein Kleinanzeigen-Verkäufer mit seiner Klage auf Erstattung verloren gegangenen Geldes. Er hatte behauptet, er habe die SMS-Tan, die später zur Freigabe eines neuen Smartphones fürs sichere Bezahlen genutzt wurde, weder selbst benutzt noch weitergegeben. Das überzeugte das Gericht nicht. Seiner Ansicht nach war der Mann in der Pflicht zu erklären, wie die Tan in fremde Hände gelangen konnte.
Amtsgericht München, Urteil vom 21.01.2025
Aktenzeichen: 222 C 15098/24
Unklar blieb, wie Betrüger an das Geld einer Frau kommen konnten. Sie hatte für die Abwicklung eines Ebay-Deals ihre Kreditkartennummer auf einer mutmaßlich gefälschten Seite eingegeben, angeblich um die fällige Zahlung sicher abzuwickeln. Den Betrügern gelang es auf unklare Art und Weise, für das Kreditkartenkonto ein eigenes Smartphone zu registrieren und einige Buchungen freizugeben. Laut Sparkasse sollte die Kundin auf den Zahlungen sitzen bleiben. Doch das Amtsgericht Minden verurteilte sie dazu, dass Geld dem Kreditkartenkonto wieder gutzuschreiben. Die Kreditkartennummer für Zahlungen nach Online-Deals anzugeben, sei üblich und nicht zu beanstanden, argumentierte Richter Dr. Sebastian Homeier. Für ein grob fahrlässiges Verschulden sonst gab es keine Beweise.
Amtsgericht Minden, Urteil vom 02.12.2024
Aktenzeichen: 28 C 105/24 (nicht rechtskräftig)
Anwalt der Verbraucherin: Rechtsanwalt Sebastian Koch von Saleo-Rechtsanwälte, Bad Nauheim
Betrug bei der Comdirect Verhängnisvolle photoTan
Betrüger gaben sich einer Comdirect-Kunden gegenüber am Telefon als Bankmitarbeiter aus und überredeten sie dazu, einen Auftrag per photoTan freizugeben, angeblich um verdächtige Transaktionen zu stoppen. Stattdessen flossen fast 10 000 Euro auf ein Konto der Betrüger. In erster Instanz wies das Landgericht Lübeck die Forderung zurück. Doch im Berufungsverfahren wiesen die Richter am Oberlandesgericht in Schleswig darauf hin: Sie halten die Klage für begründet; der Frau sei keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Die Comdirect erkannte die Klage daraufhin an und wurde entsprechend verurteilt.
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, (Anerkenntnis-)Urteil vom 07.11.2024
Aktenzeichen: 5 U 100/24
Verbraucheranwälte: CDR Legal, Rosenheim
Die Commerzbank hat unserer Leserin Anna Rabe* über 20 000 Euro zuzüglich Anwaltshonorare erstattet. Das Geld war von ihrem Comdirect-Tagesgeldkonto verschwunden. Wie die Betrüger das genau angestellt hatten, blieb unklar. Mitte Juni hatte unsere Leserin zahlreiche Whatsapp-Nachrichten und E-Mails erhalten, die sie aber jeweils sofort gelöscht hatte. Anfang Juli bemerkte sie dann durch Zufall, dass etwa die Hälfte ihres Tagesgeld-Guthabens in mehreren vierstelligen Beträgen abgebucht worden war. Auf unsere Empfehlung hin schaltete sie einen Anwalt ein. Der forderte zunächst erfolglos Erstattung und erhob schließlich Klage. Kurz nach Zustellung der Klageschrift zahlte die Commerzbank doch noch. „Aus Kulanz“, wie die Bank im Begleitschreiben betonte.
*Name geändert.
Landgericht Frankfurt am Main, Erledigung des Verfahrens nach Ausgleich der Klageforderung
Aktenzeichen: 2–10 O 308/24
Anwalt der Verbraucherin: Möchte nicht genannt werden
27 000 Euro verschwanden vom Konto eines Comdirect-Kunden. Betrüger phishten die Daten für den Zugang zu seinem Onlinekonto und es gelang ihnen, ein eigenes Gerät für das photoTan-Verfahren zu registrieren. Sie lösten dann etliche Überweisungen aus, verkauften Wertpapiere aus dem Depot des Mannes und änderten sogar die Geheimzahl für das Online-Banking. Das fiel erst auf, als der Kontoinhaber Wochen später mit seiner Geheimzahl ins Onlinebanking wollte und die Bank es sperrte, nachdem er dreimal seine alte Pin eingegeben hatte. Die Comdirect verweigerte zunächst die Erstattung. Nach Klageerhebung hatte sie dann doch noch ein Einsehen, übernahm den Schaden und alle Gerichts- und Anwaltskosten.
Landgericht Itzehoe, Einstellung des Verfahrens nach Erledigung
Aktenzeichen: 7 O 296/24
Verbraucheranwälte: CDR Legal, Rosenheim
Wie das passieren kann, blieb unklar: Betrüger lösten das Wertpapierdepot Comdirect-Kunden auf und überwiesen über 31 000 Euro ins Ausland, ohne dass der Inhaber des Depots irgendetwas unternommen hatte. Er bemerkte den Betrug zunächst auch gar nicht. Die Comdirect lehnte eine Rückerstattung zunächst ab. Nachdem die Anwälte des Bankkunden Klage erhoben hatte, lenkte sie doch noch ein und erstattete den verlorenen Betrag. Auch die Kosten des Verfahrens übernahm die Bank.
Landgericht Itzehoe, Einstellung des Verfahrens nach Erledigungserklärung
Aktenzeichen: 7 O 304/24
Verbraucheranwälte: CDR Legal, Rosenheim
Das Betrugsopfer führte ein Wertpapierdepot mit dazugehörigem Verrechnungskonto bei der Comdirect, jedoch ohne zusätzliches Girokonto als Referenzkonto. Vom Verrechnungskonto aus konnte der Mann kein Geld überweisen. Den Tätern gelang es mithilfe eines täuschend echt nachgeahmten photoTAN-Verfahrens an die Kontodaten des Mannes zu kommen. Mit diesen wandelten sie das Verrechnungskonto in ein Girokonto um und überwiesen von dort aus insgesamt 64 000 Euro ins Ausland. Seine Anwälte fochten sowohl die Kontoumwandlung als auch die darauf folgenden nicht-autorisierten Zahlungsvorgänge erfolgreich an. Die Comdirect, die zunächst eine Haftung ablehnte, lenkte nach Klageerhebung doch noch ein und erstattete das verlorene Geld.
Landgericht Itzehoe, Einstellung des Verfahrens nach Erledigungserklärung
Aktenzeichen: 7 O 296/24
Verbraucheranwälte: CDR Legal, Rosenheim
Ähnlicher Fall: Das Betrugsopfer führte bei der Comdirect ein Wertpapierdepot samt dazugehörigem Verrechnungskonto. Den Tätern gelang es, ein weiteres Referenzkonto einzurichten und eine Vielzahl von Überweisungen darauf zu veranlassen. Dadurch entstand dem Mandanten ein Schaden von über 26 000 Euro. Der Comdirect waren diese verdächtigen Kontoaktivitäten aufgefallen, nichtsdestotrotz führte sie die entsprechenden Aufträge durch und sperrte erst im Anschluss daran das Konto des Mandanten. Dennoch verweigerte die Comdirect zunächst die Erstattung. Die Anwälte des Kontoinhabers erhoben Klage. Anschließend gelang es ihnen, die Bank doch noch dazu zu bewegen, das verloren gegangene Geld zu erstatten. Auch die Kosten des Verfahrens übernahm die Bank.
Landgericht Frankfurt am Main, Einstellung des Verfahrens nach Erledigungserklärung
Aktenzeichen: 2–07 O 357/24
Verbraucheranwälte: CDR Legal, Rosenheim
Besondere Fälle Datenklau durch Spionage-Programm
Ein Bankkunde hatte nach eigener Aussage Probleme beim Online-Banking-Login und nutzte deshalb in Absprache mit der Bank einen anderen Internetbrowser als üblich. Als er sich nach zwei Wochen wieder einloggte, stellte er fest, dass 44 unautorisierte Überweisungen von seinen Giro- und Sparkonten getätigt wurden. Insgesamt wurden durch eine Phishing-Attacke 11 244,62 Euro vom Konto gestohlen. Er ließ umgehend den Kontozugang sperren, erstattete Anzeige bei der Polizei, ließ seinen Computer „reinigen“ und setzte sein Handy zurück. Den Schaden wollte er von der Bank ersetzt bekommen – die pochte aber auf grobe Fahrlässigkeit. Das Gericht gab dem Kunden recht: Nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme seien zunächst der Rechner und dann auch das Mobiltelefon des Mannes mit professionell gestalteter Schadsoftware befallen gewesen – das hätte ihm nicht ohne Weiteres auffallen müssen. Die Bank musste ihm das von den Betrügern erbeutete Geld erstatten. Die Bank verzichtete darauf, Berufung einzulegen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 15.01.2016
Aktenzeichen: 8 O 1454/15
Verbraucheranwalt: Rechtsanwalt Thomas Feil, Hannover
Die Hanseatic Bank muss einem Kunden 8 069,85 Euro ersetzen, die Unbekannte mit dessen Pin und der gestohlenen Kreditkarte an verschiedenen Geldautomaten in Südafrika abgehoben hatten. Die Bank hatte argumentiert: Bei Abhebungen mit der richtigen Pin sei davon auszugehen, dass entweder der Kunde selbst sie vorgenommen hat oder er gegen die Pflicht zur Geheimhaltung der Nummer verstoßen habe, indem er sie zum Beispiel auf der Karte notierte. Der Mann hatte erklärt: Er hatte versucht, in Kapstadt Geld abzuheben. Nachdem er seine Pin eingegeben hatte, habe der Automat eine Fehlermeldung angezeigt und habe er den Vorgang abgebrochen. Später wurde ihm die Kreditkarte gestohlen. Er erschien möglich, dass der Kreditkartenbesitzer bei der Eingabe seiner Pin ausgespäht wurde, und sei daher nicht von einem mindestens grob fahrlässigen Verschulden des Bankkunden auszugehen, urteilte die Richterin in Hamburg.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.12.2023
Aktenzeichen: 318 O 21/23
Verbraucheranwälte: CDR Legal, Rosenheim
Eine DKB-Kundin bekommt insgesamt 64 000 Euro zurück. Die hatten Betrüger auf unbekannte Art und Weise von ihrem Konto auf fremde, ihr unbekannte Konten überwiesen. Die DKB Bank erstattete die ersten 18 000 Euro umgehend, weigerte sich jedoch, weitere 46 000 Euro zurückzuzahlen, die später auf die gleiche Art und Weise verloren gegangen waren. Die Anwälte der Frau erhoben Klage. Es gelang ihnen anschließend, die DKB dazu zu bewegen, den Anspruch auf Erstattung der noch fehlenden 46 000 Euro anzuerkennen. Die Bank übernahm auch die Kosten des Verfahrens.
Landgericht Berlin II, Einstellung des Verfahrens nach Erledigungserklärung.
Aktenzeichen: 21 O 222/23
Verbraucheranwälte: CDR Legal, Rosenheim
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