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Pflegekosten absichern: Wann eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist

Дата публикации: 13-05-2026 23:00:07

Die gesetzliche Pflege­versicherung deckt nur einen Teil der Pflege­kosten ab. Eine Pflege­zusatz­versicherung könnte die Lücke schließen, aber es gibt Nachteile.

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Ist im Alter Pflege nötig, drohen Betroffenen hohe, selbst zu zahlende Kosten. Obwohl es staatliche Pflegeleistungen gibt, bleibt für die meisten Menschen eine große Lücke, die sie aus eigener Tasche begleichen müssen. Spätestens wenn ein Umzug ins Pflegeheim ansteht, kommt der Eigen­anteil massiv zum Tragen. Eine Pflege­zusatz­versicherung könnte die Lücke schließen, aber die Angebote haben Nachteile, vor allem wegen steigender Beiträge.

Beiträge müssen dauerhaft aufgebracht werden können

Bei allen angebotenen Produkt­varianten wird bei Pflegebedürftig­keit eine vertraglich vereinbarte Summe ausgezahlt, die von der Höhe des Pfle­gegrads abhängt. Ob und in welchem Umfang ein Zusatz­schutz für den Pflegefall sinn­voll ist, hängt von individuellen Faktoren ab: Einer­seits davon, in welchem Alter und zu welchen Konditionen eine solche Versicherung abge­schlossen wird. Anderer­seits davon, ob die versicherte Person die Beiträge dauer­haft aufbringen kann – auch dann noch, wenn diese stark steigen.

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Anderer Versicherungs­schutz deutlich wichtiger

Der Abschluss einer Pflege­zusatz­versicherung ist nicht vorrangig. Vorrangig ist immer eine Privathaft­pflicht­versicherung. Für jüngere Menschen ist es außerdem zunächst unerläss­lich, zum Beispiel die eigene Berufs­unfähigkeit abzu­sichern (Berufsunfähigkeitsversicherungen im Vergleich) oder sich um eine solide Alters­vorsorge zu kümmern. Sollten Interes­senten danach noch und auch lang­fristig über ausreichende Einnahmen verfügen, um die monatlichen Beiträge für eine Pflege­zusatz­versicherung aufzubringen, können sie einen Abschluss in Erwägung ziehen.

Teure Pfleg­etagegeld­versicherung

Die meist verkaufte private Pflege­zusatz­versicherung ist die Pfleg­etagegeld­versicherung. Die Stiftung Warentest hat 2023 insgesamt 70 Pfleg­etagegeld­tarife untersucht. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Tarif und Anbieter. So gibt es Tarife, bei denen ab einem bestimmten Pfle­gegrad keine Beiträge mehr verlangt werden, bei anderen muss der Beitrag weiterhin erbracht werden. Bei vielen Tarifen steigen auto­matisch die vereinbarten Leistungen (Dynamik), wenn die versicherte Person nicht wider­spricht. Entsprechend steigen die Beiträge. Das kann auf Dauer sehr teuer werden.

Anstieg um 280 Prozent

Bei einem unserer Leser stiegen die Beiträge zwischen 2013 und 2026 von 77 Euro auf 218 Euro im Monat. Er wollte die steigenden Beiträge nicht mehr zahlen und kündigte. Dabei geht das einge­zahlte Geld – in seinem Fall mehr als 16 000 Euro – verloren. Wir raten in solchen Fällen, besser zunächst den Versicherer zu fragen, ob sich Leistungen maßvoll reduzieren lassen, und was das konkret an Beitrags­ersparnis ausmachen würde. Oder ob Versicherte in einen preisgüns­tigeren Tarif mit weniger Leistungen wechseln könnten.

Beiträge senken durch weniger Leistungen

Ein anderer Leser hat genau das gemacht und ist bisher zufrieden mit einer Lösung, die sein Versicherer ihm anbot: 2009 schloss er eine Pfleg­etagegeld­versicherung für 36 Euro im Monat ab, ab Oktober 2025 hätte er 95 Euro monatlich zahlen müssen. Er reduzierte sein Pfleg­etagegeld von 90 auf 45 Euro am Tag und senkte seinen Beitrag damit auf 12,63 Euro im Monat. Allerdings werden die 90 beziehungs­weise 45 Euro nur im Höchst­fall (Pfle­geheim, Pfle­gegrad 5) ausgezahlt. Für häusliche Pflege und nied­rigere Pfle­gegrade gibt es deutlich weniger Geld.

Ein Ehepaar, dessen Gesamt­beitrag von 2011 bis 2025 von 161 Euro auf 383 Euro stieg, fragte beim Anbieter nach und erhielt einen kostengüns­tigeren Tarif für die Ehefrau. Sie konnten den gemein­samen Beitrag damit um 25 Prozent reduzieren.

Klagen hatten in bestimmten Fällen Erfolg

Manchmal gelingt es, eine Beitrags­erhöhung abzu­wenden. Hat der Versicherer die maßgeblichen Gründe für die Beitrags­erhöhung nicht dargelegt, kann sie aus formalen Gründen unwirk­sam sein. So entschied es der Bundes­gerichts­hof (Az. IV ZR 314/19). Der Kunde muss aufgeklärt werden, inwiefern sich Versicherungs­leistungen und/oder Sterbewahr­scheinlich­keit so veränderten, dass eine Beitrags­anpassung notwendig ist. Und ob dabei ein bestimmter Schwellen­wert über­schritten wurde. Auch in ähnlichen Fällen gelang es Versicherten, zu viel gezahlte Beiträge rück­wirkend einzuklagen.

Vor Gericht ziehen bringt nicht immer etwas

Vor Gericht zu ziehen bringt aber nicht immer etwas: Ein Ehepaar schloss 2009 eine Pflege­zusatz­versicherung ab (sie waren damals 60 und 61 Jahre alt). Der gemein­same Beitrag stieg von 172 Euro auf zuletzt 457 Euro. Was sie besonders ärgerte: Beim Abschluss wurde der Tarif beitrags­frei ab Pfle­gestufe I. Seit der Umstellung von Pfle­gestufen auf Pfle­gegrade wird er beitrags­frei erst ab Pfle­gegrad 3. Ihre Klage vor dem Land­gericht wurde aber abge­wiesen, die Revision vor dem Ober­landes­gericht nahm ihr Anwalt wegen Aussichts­losig­keit schließ­lich zurück. Ein anderer Leser scheiterte schon weiter im Vorfeld: Hoch­bezahlte Fach­anwälte für Versicherungs­recht prüften eine Klage, blieben dann aber untätig. Der Bund der Versicherten warnt übrigens explizit vor den Kosten von Rechts­streits in Zusammen­hang mit einer Pfleg­etagegeld­versicherung.

Urteil schränkt Möglich­keiten weiter ein

Ein Urteil des Bundes­gerichts­hofs (Az. IV ZR 68/22) hat die Chancen für Kläger weiter einge­schränkt: Hält der Versicherte bestimmte Berechnungen des Versicherers („Limitierungs­maßnahmen“) für fehler­haft, muss er das nach­weisen. Und auch wenn diese fehler­haft sind, kann die Beitrags­erhöhung an sich wirk­sam sein. Es funk­tioniert so: Steigen die Ausgaben um einen gewissen Prozent­satz, dürfen private Kranken- und Pflege­versicherer die Beiträge neu kalkulieren, sprich erhöhen. Um den Anstieg abzu­mildern, nutzen sie Rück­stel­lungen und berechnen damit die endgültigen Beiträge. Das sind die Limitierungs­maßnahmen.

Pflegerisiko mit Versicherungen schwer abzu­sichern

Der Haupt­grund für Preis­anhebungen bei Pflege­zusatz­versicherungen ist, dass es mehr Pflegebedürftige gibt und diese heute länger gepflegt werden. Weitere Alternativen, um Pflege­kosten mit einer Versicherung abzu­sichern, gibt es kaum. Der sogenannte Pflege-Bahr, eine ebenfalls angebotene private Pflege­zusatz­versicherung, bei der es einen staatlichen Zuschuss zu den Beiträgen gibt, bringt nur wenig. Die Leistungen dürften im Ernst­fall nicht für die Pflege ausreichen. Zwei weitere Modelle – Pflegerenten- und Pflege­kosten­versicherung – werden nur noch vereinzelt angeboten. Geld auf andere Weise für die eigene Pflege zurück­zulegen, um die staatlichen Leistungen im Pflegefall aufzusto­cken, dürfte für viele Menschen die bessere Lösung sein.

Tipp: Informieren Sie sich auch, wann Angehörige für Pflegeleistungen zuzahlen müssen.

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