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Was kann man alles von der Steuer absetzen? Tipps zur Steuererklärung 2025

Дата публикации: 30-07-2026 13:22:00

Holen Sie sich zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurück! Unsere Steuererklärungs-Tipps verraten, was Sie für das Jahr 2025 von der Steuer absetzen dürfen.

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So sparen Sie bei der Einkommensteuer

Es gibt viele Möglichkeiten, die Steuerlast zu drücken. Die besten Tipps für die Steuererklärung 2025 finden Sie hier.

Foto: SimpleImages/Getty Images

Holen Sie sich zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurück! Unsere Steuererklärungs-Tipps verraten, was Sie für das Jahr 2025 von der Steuer absetzen dürfen.

Bis zum 31. Juli 2026, 23:59 Uhr, müssen Millionen Steuerpflichtige ihre Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2025 beim Finanzamt einreichen. Keine Sorge: In 88 Prozent aller Fälle gibt es eine Erstattung. Der Staat zahlt nämlich durchschnittlich 1.240 Euro zurück, so das

Statistische Bundesamt

. Mit einer guten Steuer-Software und den folgenden Tipps holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück. Wir verraten, was Sie alles von der Steuer absetzen dürfen.

Was kann man von der Steuer absetzen?

Obwohl Steuererklärungen meist zu einer Erstattung führen, sind sie unbeliebt. Das liegt wohl auch daran, dass sie so komplex sind und sich unterschiedlichste Kosten von der Steuer absetzen lassen. Solche Ausgaben werden nicht voll von der Steuer abgezogen, sondern verringern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Weil die Einkommensteuer unter der Bezeichnung Lohnsteuerabzug in der Regel schon vom monatlichen Gehalt abgeführt wird, lassen sich zu viel gezahlte Abgaben im nächsten Jahr mit der Einkommensteuererklärung zurückholen – daher war der Antrag früher unter dem Namen Lohnsteuerjahresausgleich bekannt. Hier die wichtigsten absetzbaren Kosten im Überblick:

  • Werbungskosten umfassen alle nötigen Ausgaben für den Job. Das sind zum Beispiel Arbeitsmittel, Kosten für ein Arbeitszimmer und Fortbildungen, Telefon- und Internetkosten sowie Aufwendungen für den Weg zur Arbeit.
  • Handwerkerkosten und Dienstleistungen im Haushalt wirken sich ebenfalls steuermindernd aus. Absetzbar sind Reparaturen am Haus beziehungsweise in der Wohnung, Sanierungsmaßnahmen, aber auch Dienstleistungen wie Reinigung und Gartenpflege. Wichtig: Nur Lohn- und Anfahrtskosten sind absetzbar, nicht aber Materialkosten.
  • Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen sind ebenfalls absetzbar. Dazu zählen Versicherungsbeiträge, Beiträge zur Altersvorsorge, Kinderbetreuungskosten und Spenden.
  • Außergewöhnliche Belastungen umfassen etwa Unterhaltskosten für bedürftige Personen sowie Pflege- und Heimkosten, aber auch Aufwendungen für Krankheiten und Bestattungen.

Die Steuererklärung 2025 lohnt sich bereits dann, wenn Ihre Werbungskosten im Veranlagungszeitraum über 1.230 Euro lagen – denn diesen "Werbungskostenpauschbetrag" (auch "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" genannt) zieht der Staat ohnehin vom steuerpflichtigen Gehalt ab. Eine höhere Erstattung winkt zum Beispiel schon, wenn Ihr Arbeitsweg bei einer 5-Tage-Woche mehr als 17 Kilometer betrug oder Sie nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren. COMPUTER BILD hat die wichtigsten

Änderungen im Steuerrecht 2025

für Sie zusammengefasst.

Steuererklärung 2025: Frist

Bis 2018 mussten Steuererklärungen im Fall der Pflichtveranlagung (siehe nächsten Abschnitt) grundsätzlich bis zum 31. Mai des folgenden Jahres beim Finanzamt sein. 2019 verlegte der Bund diesen Stichtag auf den 31. Juli, und während der Corona-Krise galt sogar eine bis zum 31. Oktober verlängerte Abgabefrist. Nach der Pandemie wurde der Staat wieder strenger: Die Steuererklärung 2022 musste bereits am 2. Oktober 2023 beim Finanzamt sein, die Steuererklärung 2023 am 2. September 2024, und seit der Steuererklärung 2024 gilt wieder der bisherige Stichtag: Sie haben also Zeit bis zum 31. Juli 2026, 23:59 Uhr.

Wer die Abgabe nicht rechtzeitig schafft, sollte beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Den Antrag reichen Sie per Brief, Fax oder E-Mail bei Ihrem Finanzamt ein oder nutzen die Kommunikationsfunktion Ihrer Steuer-Software. Aber Vorsicht: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Fristverlängerung! Wer den Abgabetermin um mehr als eine Woche verpasst, muss mit Verspätungszuschlägen von mindestens 25 Euro pro begonnenem Verzugsmonat rechnen. Wird die Fristverlängerung nicht gewährt, können Sie eine

Steuerberatung

beauftragen oder sich von einem örtlichen Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lassen. Für diese Profis ist die Steuererklärung 2025 nämlich erst am 1. März 2027 fällig. Haben Sie die rechtzeitige Abgabe verpasst, beachten Sie zudem die

Hinweise in unserem Ratgeber

.

Wer die Steuererklärung freiwillig (siehe nächsten Abschnitt) einreicht, hat deutlich mehr Zeit dafür. In diesem Fall muss die Erklärung erst vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums beim Finanzamt sein. Die sogenannte Antragsveranlagung für die Steuererklärung 2025 ist somit bis zum 31. Dezember 2029 möglich.

Steuererklärung: Pflicht zur Abgabe

Neben Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden sind viele Angestellte, Ehepaare und Rentenbezieher zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Diese sogenannte Pflichtveranlagung muss innerhalb der amtlichen Abgabefrist (siehe oben) beim Finanzamt eingereicht sein. Pflichtveranlagt ist beispielsweise, wer 2025 Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Elterngeld über 410 Euro oder eine Jahresbruttorente über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro erhalten hat. Zur Abgabe verpflichten auch Nebenjobs, Abweichungen von der

Steuerklassen

-Kombination 4/4 bei Paaren und eingetragene Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte. Eine Liste aller Kriterien gibt es im Ratgeber "

Steuererklärung 2025: Wer muss sie 2026 abgeben?

".

Weil die meisten Steuerpflichtigen Geld vom Staat zurückerhalten, geben rund 10 Millionen Menschen ihre Steuererklärung sogar freiwillig ab, ohne Pflichtveranlagung; man spricht dann von einer Antragsveranlagung. Ein Risiko tragen sie nicht: Errechnet die Steuer-Software statt einer Erstattung eine Nachzahlung, verzichtet man einfach auf die Abgabe. Und selbst wenn das Finanzamt unerwartet eine Nachzahlung fordert, lässt sich die Antragsveranlagung bis einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids widerrufen.

Steuern auf Abfindungen zurückholen

Auf

außerordentliche Einkünfte

wie Abfindungen, Lohn-Nachzahlungen oder eine Jubiläumszahlung vom Arbeitgeber werden normalerweise hohe Steuern fällig, da es sich um Einmalzahlungen handelt. Um das zu verhindern, gibt es seit 1999 die Fünftelregelung. Dabei wird die Abfindung steuerlich so behandelt, als würde sie über fünf Jahre ausgezahlt. Daran hat sich im Prinzip nichts geändert, doch 2025 änderte sich das Prozedere, wie dies formal gehandhabt wird.

Bisher konnten Arbeitgeber die Regelung nämlich direkt bei der Berechnung der Lohnsteuer anwenden, wodurch Arbeitnehmer automatisch ein höheres Nettogehalt erhielten. Das ist nicht mehr zulässig, sodass Empfängerinnen und Empfänger von Abfindungen im Jahr 2025 einen deutlich höheren Steuerabzug vom Lohn hatten. Trifft das auf Sie zu, müssen Sie sich die zu viel entrichteten Steuern erstmals selbst über die Steuererklärung 2025 zurückholen. Dazu tragen Sie den in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber ausgewiesenen Betrag in die Zeile 17 der Anlage N ein. Einfacher geht es mit Steuerprogrammen wie unserem Testsieger

WISO Steuer

. Der macht das automatisch, indem er die Abfindung automatisch aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung importiert.

Verkäufe bei Ebay & Co.

Seit 2023 gilt das

Steuertransparenzgesetz

für digitale Handelsplattformen wie Ebay, Etsy, Amazon Marketplace, mobile.de, Kleinanzeigen.de, Vinted, Uber und Airbnb. Die Betreiber müssen dem Fiskus die Umsätze aller User nennen, die mehr als 30 Artikel oder Dienstleistungen im Jahr verkauft beziehungsweise damit mehr als 2.000 Euro erwirtschaftet haben. Auf diese Weise will der Staat Gewerbetreibenden auf die Schliche kommen, die ihre Geschäfte unter dem Deckmantel von Privatverkäufen abwickeln.

Keine Sorge: Der private Verkauf von Gebrauchtwaren des täglichen Bedarfs ist auch weiterhin steuerfrei. Eine gewerbliche und somit steuerpflichtige Gewinnerzielung liegt nämlich nur dann vor, wenn Gewinne erwirtschaftet wurden und die Anschaffung des jeweiligen Verkaufsobjekts weniger als ein Jahr zurücklag. Lag der Gesamtgewinn 2025 unter 1.000 Euro, ist er gemäß Paragraf 23 Einkommensteuergesetz steuerfrei. Weitere Hinweise finden Sie im Ratgeber "

Privatverkauf-Steuer

".

Photovoltaik

Foto: iStock.com/Eloi_Omella

Photovoltaik steuerfrei betreiben

Privatleute, die überschüssigen Strom aus einer Photovoltaik-Anlage (PV) unter 30 Kilowatt Peak (kWp) Leistung ins Netz einspeisen, müssen Vergütungen seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr versteuern. Wer eine entsprechende Anlage kauft, profitiert seit 2023 zudem vom "Nullsteuersatz". Das heißt: Für Erwerb, Lieferung und Installation wurde die Mehrwertsteuer auf 0 Prozent gesenkt.

Zuvor mussten Hausbesitzerinnen und -besitzer ihre Gewinne für notwendige Stromeinspeisungen aufwendig versteuern und dazu eine Gewinnermittlung beziehungsweise

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

erstellen. Hatte die PV-Anlage eine Leistung von höchstens 10 Kilowatt (Blockheizkraftwerk maximal 2,5 Kilowatt), durfte man seit dem Veranlagungszeitraum 2021 immerhin einen

Antrag auf Steuerbefreiung wegen fehlender Gewinnabsicht ("Liebhaberei")

beantragen; auch das ist inzwischen nicht mehr nötig. Wurde die PV-Anlage vor 2022 angeschafft, lassen sich aufgrund der Steuerbefreiung allerdings auch keine damit verbundenen Kosten mehr absetzen. Mehr dazu erfahren Sie im

Ratgeber zu Photovoltaik & Steuern

.

Das Arbeitszimmer absetzen

Wer ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen möchte, muss dem Home-Office-Trend zum Trotz weiterhin strenge Vorgaben des Finanzamts erfüllen. Nur wenn es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt und der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, lassen sich pauschal 1.260 Euro als Werbungskosten von der Steuer absetzen – und zwar pro Nutzer. Darüber hinaus muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellen – das ist typischerweise etwa bei Richtern und Lehrern der Fall. Seit 2025 akzeptiert der Fiskus die Jahrespauschale ohne Nachweis. Liegen Ihre Ausgaben darüber, dürfen Sie wie bisher die tatsächlichen Kosten in unbegrenzter Höhe absetzen, benötigen dann aber die entsprechenden Belege.

Die Kosten tragen Sie in Zeile 43 der Anlage N oder in Ihrer Steuer-Software bei den Werbungskosten unter Arbeitszimmer ein. Gute

Steuererklärungs-Programme

helfen, die laufenden Kosten des Arbeitszimmers anteilig anhand der Gebäudekosten zu ermitteln. Einrichtungsgegenstände sind unbegrenzt absetzbar, siehe nächsten Tipp.

Steuer Home-Office

Foto: iStock.com/pixelfit

Home-Office-Pauschale nutzen

Erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer, haben 2025 aber ganz oder teilweise im Home-Office gearbeitet, lassen sich mit der Heimarbeit verbundene Kosten wie der anteilige Energieverbrauch im Rahmen der

Home-Office-Pauschale

absetzen. Die beträgt 6 Euro pro Tag und wird ebenfalls bis zu einem Betrag von 1.260 Euro akzeptiert – also für maximal 210 Tage. Die Pauschale tragen Sie in der Anlage N bei den Werbungskosten ein; gute Steuererklärungs-Programme machen das automatisch. Wichtig: Die Home-Office-Pauschale gilt nicht zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag: Liegen Ihre Werbungskosten zusammen mit der Home-Office-Pauschale also nicht über 1.230 Euro, bringt diese keinen Steuervorteil.

Steuer Arbeitsmittel

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Arbeitsmittel absetzen

Ob Sie ein abgeschlossenes Arbeitszimmer nutzen oder am heimischen Küchentisch arbeiten: Alle beruflich bedingten Anschaffungen wie Computer, Schreibtisch, ergonomischer Bürostuhl und anteilig die Internet- und Telefonrechnung lassen sich von der Steuer absetzen. Bei Anschaffungskosten bis zu 800 Euro netto (mit Mehrwertsteuer 952 Euro) sind sie als "geringwertige Wirtschaftsgüter" (GWG) sofort abzugsfähig. Teurere Anschaffungen schreiben Sie wie bisher über deren Nutzungsdauer ab. 2021 hat der Staat das Absetzen von Computern und Software durch die Sofortabschreibung vereinfacht: Wer 2025 für die Arbeit einen Computer, Peripheriegeräte wie Bildschirm und Drucker oder Software für die Arbeit gekauft hat, kann die Beträge unabhängig von ihrem Kaufpreis sofort voll abschreiben.

Steuern sparen 2019/2020: Tipps & Tricks

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Pendlerpauschale nutzen

Für Arbeitstage, die Sie nicht im Home-Office verbracht haben, setzen Sie den Arbeitsweg dank der Entfernungspauschale (auch "Pendlerpauschale" genannt) mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer ab, und ab dem 21. Kilometer sogar mit 38 Cent. Dabei ist egal, ob Sie die Strecke mit dem Auto, dem Zug oder dem Fahrrad zurückgelegt haben. Wer also gelegentlich mal mit dem Drahtesel zur Arbeit fährt, tut nicht nur was für die Gesundheit, sondern auch für den Geldbeutel. Tragen Sie die einfache Strecke (also nur den Hinweg) und die Anzahl der Arbeitstage einfach auf Seite 2 der Anlage N ein. In Steuerprogrammen finden Sie die entsprechenden Eingabefelder im Bereich Werbungskosten bei Weg zur Arbeit.

Mobilitätsprämie beantragen

Weil die Pendlerpauschale das zu versteuernde Einkommen über die Werbungskosten verringert, profitierten davon bislang nur Menschen, die auch Steuern zahlen. Geringverdiener oder Azubis, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag (12.096 Euro im Jahr 2025) lag, blieben hingegen auf ihren Kosten für den Arbeitsweg sitzen. 2021 hat der Staat diese Ungerechtigkeit zumindest teilweise abgeschafft: Beträgt der einfache Arbeitsweg wenigstens 21 Kilometer, zahlt er die neue Mobilitätsprämie – direkt aufs Konto.

Die Berechnung ist ziemlich kompliziert und sollte einer Steuer-Software überlassen werden. Die meisten von COMPUTER BILD

getesteten Programme

berechnen und beantragen die Mobilitätsprämie automatisch, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist nur nötig, die Mobilitätsprämie im Menü per Klick auszuwählen – beim Testsieger WISO Steuer klappt es auch ohne. Manuell beantragen Sie die Prämie durch Ankreuzen des Kästchens "Festsetzung der Mobilitätsprämie" auf dem Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung, den Sie vom

Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung

herunterladen können. Die erforderlichen Angaben sind auf der Anlage 135 ("Mobilitätsprämie") einzutragen.

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Tatsächliche Fahrtkosten absetzen

Wer häufig im Home-Office arbeitet, muss bei der Entfernungspauschale logischerweise Abstriche machen. Das ist vor allem dann ärgerlich, wenn für wenige Fahrten Monatstickets bezahlt wurden. Tipp: Setzen Sie in diesem Fall die tatsächlichen Fahrtkosten ab. Jedes gute Steuerprogramm erlaubt neben der Berechnung der Kilometerpauschale die Eingabe der Ticket-Kosten und wählt bei der Steuerberechnung automatisch die für Sie günstigere Variante. Heben Sie aus diesem Grund unbedingt Fahrkartenquittungen oder Zahlungsnachweise auf.

Nicht bei Entfernungen schummeln

Wer im Jahr 2025 an insgesamt 230 Arbeitstagen (siehe nächsten Tipp) 18 Kilometer zur Arbeitsstelle gefahren ist, überschreitet bereits den Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 Euro. Ab diesem Betrag wirkt sich jeder beruflich ausgegebene Euro also voll auf die Erstattung aus. Daher ist der Anreiz groß, bei der Entfernung zum Job zu übertreiben. Doch Vorsicht: Auch Finanzbeamte kennen Google Maps und können damit ermitteln, wie lang Ihr Weg zur Arbeit wirklich ist. Bei den Werbungskosten ist nur die einfache und kürzeste – oder die verkehrsgünstigste – Strecke absetzbar. Tipp: Falls Sie einen Umweg fahren, weil er verkehrsgünstiger (schneller zurückzulegen) ist, tanken Sie gelegentlich an der Strecke. Dann haben Sie einen Routenbeleg für den Fall, dass sich das Finanzamt mit Rückfragen meldet.

Nicht bei den Arbeitstagen schummeln

Ein naheliegender Trick zum Ausreizen der Entfernungspauschale besteht auch darin, bei der Anzahl der Arbeitstage zu übertreiben. Daher werden die Sachbearbeiter schnell stutzig, wenn Sie zu viele Arbeitstage bei der Entfernungspauschale eintragen. Weil Fehltage durch Urlaub und Krankheit von den Arbeitstagen abzuziehen sind, akzeptiert das Finanzamt bei einer 4-Tage-Woche höchstens 180, bei einer 5-Tage-Woche maximal 230 und bei einer 6-Tage-Woche höchstens 280 Arbeitstage. Gute Steuerprogramme bieten einen Assistenten, der die Zahl individuell ermittelt.

Wichtig: Als Weg zur Arbeit gilt die Strecke vom Wohnort zur ersten Tätigkeitsstätte. Andere Fahrten sind Dienstreisen und als solche separat abzurechnen. Vorteil: Bei Dienstreisen lässt sich, anders als beim Weg zur Arbeit, die gesamte Fahrstrecke absetzen, also der Hin- und Rückweg.

Steuern sparen 2019/2020: Tipps & Tricks

Foto: iStock

Dienstwagen günstiger fahren

Wer einen Firmenwagen privat nutzt, muss diesen "geldwerten Vorteil" versteuern – dazu gehört auch der grundsätzlich private Weg zur Arbeit. Dienstwagenfahrer haben die Wahl zwischen dem eher lästigen

Fahrtenbuchverfahren

und der 1-Prozent-Regelung. Dabei versteuert man pauschal 1 Prozent des Fahrzeug-Bruttolistenpreises pro Monat – das kann sich läppern. Wer die "Dienstwagensteuer" drücken will, sollte auf ein neues Elektrofahrzeug umsteigen. Denn dann bezieht sich die 1-Prozent-Regelung nur noch auf den halben Bruttolistenpreis (beim Plug-in-Hybrid), bei reinen Stromern sogar auf ein Viertel davon. Sie zahlen also nur noch die Hälfte oder ein Viertel! Dafür müssen Sie nichts tun: Der Arbeitgeber berücksichtigt die Vorteile automatisch bei der Lohnabrechnung.

Die Förderung galt zunächst nur für Fahrzeuge, die bis 2021 angeschafft wurden; der Bund hat sie jedoch auf bis 2030 gekaufte Autos ausgedehnt. Für Fahrzeuge, die 2025 angeschafft oder zugelassen wurden, gelten allerdings zwei Verschärfungen: Eine betrifft die Einstufung für Hybridfahrzeuge: Nur wenn der Dienstwagen maximal 50 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstößt oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern hat, gibt es den Elektrobonus. Außerdem setzte der Bund eine Preisgrenze für E-Autos: Die werden nur noch dann ermäßigt besteuert, wenn ihr Bruttolistenpreis 70.000 Euro nicht übersteigt.

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Dienstfahrrad steuerfrei nutzen

Steuerlich noch attraktiver ist ein Dienstfahrrad, denn sein geldwerter Vorteil ist – zumindest bis 2030 – komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt auch für ein E-Bike, wenn der Motor maximal 25 Stundenkilometer schafft (Pedelec). Schnellere Elektroräder (bis zu 45 Stundenkilometer) werden als Kraftfahrzeuge behandelt, daher gilt dort wiederum die 1-Prozent-Regel aus dem vorigen Tipp. Auch beim Dienstrad ist wichtig: Es muss dem Arbeitnehmer zusätzlich zum regulären Einkommen überlassen werden – im Fall einer Gehaltsumwandlung gilt die Steuerbefreiung nicht. Und ja: Die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit (siehe oben) erhalten Sie auch, wenn Sie ein Dienstfahrrad nutzen.

Jobticket bleibt steuerfrei

Ihr Arbeitgeber zahlt Zuschüsse für Bus und Bahn oder stellt gar ein Jobticket zur Verfügung? Früher galten solche Leistungen als geldwerte Vorteile und waren voll zu versteuern. Seit 2019 sind sie steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum regulären Einkommen gezahlt werden. Das gilt sogar dann, wenn Sie Ihr Ticket auch privat nutzen. Falls Sie bereits Fahrtkostenzuschüsse erhalten, müssen Sie gar nichts tun – Ihr Nettoeinkommen steigt automatisch. Fahren Sie bislang noch mit dem eigenen Auto zur Arbeit, ist das eine günstige Gelegenheit, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Übrigens: Für steuer- und sozialversicherungsfreie Sachleistungen des Arbeitgebers gilt eigentlich eine Sachbezugsfreigrenze in Höhe von 50 Euro. Weil das Jobticket aber nicht unter diese Freigrenze fällt, spielt die Anfang 2025 durchgeführte Preiserhöhung beim Deutschlandticket von 49 auf 58 Euro keine Rolle.

Steuern sparen 2019/2020: Tipps & Tricks

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Verpflegungspauschalen kassieren

Auf Dienstreisen stehen allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Versorgungspauschalen zu. Im Veranlagungszeitraum 2025 lagen diese bei 14 Euro am An- und Abreisetag. 28 Euro gibt es für mindestens achtstündige Dienstreisen ohne Übernachtung beziehungsweise Tage, an denen der Angestellte nicht zu Hause war. Tragen Sie die Pauschalen auf Seite 2 der Anlage N als Werbungskosten ein. Hat der Arbeitgeber die Kosten bereits ganz oder teilweise erstattet, darf man sie nicht erneut absetzen. Wer eine Steuer-Software hat, trägt solche Erstattungen ein – zum Beispiel kostenlose Mahlzeiten auf Fortbildungen – und lässt sie automatisch von der Pauschale abziehen. Die entsprechende Eingabemaske finden Sie in den Werbungskosten entweder bei Weg zur Arbeit und Auswärtstätigkeit oder unter Reisekosten.

Steuern sparen 2019/2020: Tipps & Tricks

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Kinderbetreuungskosten absetzen

Kinderbetreuungskosten – also Aufwendungen für die Kita oder eine Tagesmutter – sind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des oder der Kinder steuerlich absetzbar. Seit 2025 akzeptiert das Finanzamt 80 Prozent (zuvor: 67 Prozent) der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.800 Euro (vorher: 4.000 Euro) pro Kind. Sie machen entsprechende Ausgaben in der Anlage Kind auf Seite 3 geltend. In Steuerprogrammen finden Sie die Erfassung unter Kinder und Kinderbetreuungskosten.

Was viele nicht wissen: Betreut zum Beispiel die Oma ihre Enkel unentgeltlich, lassen sich auch ihre Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Dazu müssen Sie diese Ausgaben "fremdüblich" erstatten – also per Überweisung; Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt grundsätzlich nicht. Übrigens: Auch für Senioren gibt es spezielle steuerliche Tipps. Diese finden Sie im

Steuer-Ratgeber für Rentner

.

Kindergeld verlängern

Kindergeld wird eigentlich nur bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung gezahlt. Studiert ein Kind, war früher mit dem Bachelor-Titel Schluss. Diese Regelung hat der Bundesfinanzhof 2015 gekippt: Ist der höhere Master-Abschluss für den angestrebten Beruf erforderlich, muss der Zuschuss auch beim Fortsetzen des Studiums fließen. Bleibt er aus, haben Eltern die Möglichkeit, Einspruch bei der zuständigen Familienkasse einzulegen.

Welche Kasse für Ihren Ort zuständig ist, zeigt unter anderem die Website

familienkasse-info.de

. Kindergeld erhalten Sie zwar höchstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes – Zahlungen für ältere Kinder ohne eigene Einkünfte lassen sich aber als außergewöhnliche Belastungen absetzen (siehe nächsten Tipp). Übrigens: Auch studierende Kinder sollten unbedingt eine Steuererklärung machen. Warum das so ist, erklärt der

Steuer-Ratgeber für Studenten

.

Steuern sparen 2019/2020: Tipps & Tricks

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Unterhaltskosten zurückholen

Geschiedene, die ihrem Ex-Partner Unterhalt zahlen, können diese Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 Euro im Jahr als Sonderausgaben auf Seite 2 des Mantelbogens steuerlich absetzen. Weil der oder die Ex die Zahlungen in diesem Fall selbst versteuern muss, brauchen Sie dazu allerdings sein oder ihr Einverständnis und müssen dieses als Anlage U beim Finanzamt vorlegen.

Können Sie sich nicht darauf einigen, machen Sie – abhängig vom Einkommen des Ex-Partners – bis zu 12.096 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend. Ihre Ausgaben tragen Sie auf Seite 1 der Anlage Unterhalt ein. In Steuerprogrammen suchen Sie nach Folgendem: Außergewöhnliche Belastungen oder Allgemeine Ausgaben, dann Unterstützung Bedürftiger oder Unterhalt an bedürftige Personen.

Nicht die Konten der Kinder nutzen

Nach jahrelangem Dauerzinstief freuen sich Sparer über steigende Zinsen. Wer die Erträge aufs Konto der Kinder überweist, spart eventuell Kapitalertragssteuer, weil Kinder eigene Sparerfreibeträge haben. Doch Vorsicht: Wer sich das Geld später zurückholt, hat automatisch Steuern hinterzogen und bekommt es schlimmstenfalls mit dem Familiengericht zu tun. Denn das Geld auf dem Kinderkonto gehört juristisch betrachtet dem Nachwuchs. Damit argwöhnische Finanzbeamte die Zinserträge der Kinder nicht trotzdem den Eltern zuordnen, sollten entsprechende Überweisungen wie zum Beispiel das Taschengeld als Schenkungen deklariert sein. Das gilt auch für übertragene Aktiendepots, für die andernfalls

Abgeltungssteuer

fällig wird.

Kurzarbeitergeld versteuern

Kurzarbeitergeld ist zwar grundsätzlich – inklusive etwaiger Zusatzleistungen des Arbeitgebers – steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz für das verbleibende, zu versteuernde Einkommen (Progressionsvorbehalt). Wer 2025 in Kurzarbeit war, sollte sich daher mit Rücklagen auf eine mögliche Steuernachzahlung einstellen. Das Vogel-Strauß-Prinzip hilft in diesem Fall nicht: Wie bei anderen Lohnersatzleistungen auch zieht der Erhalt von Kurzarbeitergeld automatisch eine Pflichtveranlagung (siehe oben) nach sich. Betroffene Beschäftigte müssen die Steuererklärung für 2025 daher bis zum 31. Juli 2026 einreichen, auch wenn sie zuvor keine Steuererklärung abgeben mussten.

Steuern sparen 2019/2020: Tipps & Tricks

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Beim Umzug sparen

Ist ein Umzug beruflich veranlasst, unterstützt Sie der Staat kräftig. Das gilt etwa, wenn der Arbeitgeber einen anderen Standort wählt oder der Wohnortwechsel den einfachen Weg zur Arbeit um wenigstens eine halbe Stunde verkürzt. Fand der Umzug 2025 statt, setzen Sie pauschal 964 Euro für sich selbst und 643 Euro für jede weitere Person im Haushalt ab. Statt der Pauschalen können Sie auch die tatsächlichen Umzugskosten in Anlage N, Zeile 45 bis 48, als Werbungskosten erfassen.

Fehlen die Voraussetzungen für einen beruflich bedingten Umzug, lassen sich beispielsweise die Kosten von Speditionsservices als haushaltsnahe Dienstleistungen immer noch im Mantelbogen ab Zeile 69 absetzen. Ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen gilt hingegen als außergewöhnliche Belastung; die Aufwendungen dafür sind im Mantelbogen ab Zeile 61 einzutragen.

Steuern sparen 2019/2020: Tipps & Tricks

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Kraftfahrerpauschale nutzen

Brummifahrer profitieren bei der Steuererklärung von der Kraftfahrerpauschale. Wer längere Zeit auf Achse war und in der Lkw-Schlafkabine übernachten musste, kann pauschal 9 Euro pro Arbeitstag von der Steuer absetzen – zusätzlich zu den Verpflegungspauschalen, siehe oben. Damit lassen sich beispielsweise Kosten für Duschen, WC und den Kaffee in der Raststätte auch dann geltend machen, wenn dafür keine Quittungen vorliegen.

Steuern sparen als Vermieter

Auch Hypothekendarlehen sind steuerlich abzugsfähig: Wer eine finanzierte Wohnung vermietet, kann die Schuldzinsen auf Seite 2 der Anlage V in Zeile 36 absetzen. Nutzen Sie eine Steuer-Software, erfassen Sie die Zinsen je nach Anbieter unter Einkünfte: Zinsen, Renten, Vermietung oder Immobilien beim vermieteten Objekt. Das Eingabefeld Schuldzinsen finden Sie gegebenenfalls unter Ermittlung der Einkünfte und dann bei Werbungskosten. Wichtig: Nur wer seine finanzierte Immobilie nicht selbst bewohnt, kann die Darlehenszinsen von der Steuer absetzen.

Vermieter können zudem ihre Werbungskosten voll absetzen, wenn die im Mietvertrag festgelegte Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Diese Regelung ist für verbilligte Vermietungen an Angehörige interessant. Liegt die Miete unter 66 Prozent, wird der Werbungskostenabzug anteilig gekürzt.

Freibeträge nutzen

Alle Steuerzahlerinnen und -zahler profitieren von

Freibeträgen

, die die Steuerlast senken. Steuererstattungsprogramme berücksichtigen diese automatisch bei der Berechnung der Steuerlast. Der wichtigste ist der Grundfreibetrag, der im Steuerjahr 2025 auf 12.096 Euro für Ledige beziehungsweise 24.192 Euro für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften stieg. In gleicher Höhe lassen sich

Unterhaltsleistungen

– etwa für studierende Kinder – anrechnen. Der Kinderfreibetrag stieg im Steuerjahr 2025 auf 9.600 Euro pro Kind (4.800 Euro je Elternteil), der Erziehungsfreibetrag ("Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder") lag unverändert bei 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil). Weitere Tipps finden Eltern im

Steuer-Ratgeber für Familien

.

Steuern sparen 2019/2020: Tipps & Tricks

Foto: iStock/Altiso

Handwerker vom Staat bezahlen lassen

Rechnungen für Arbeiten rund ums Haus tragen Sie auf Seite 3 des Mantelbogens steuermindernd ein – unter Handwerkerrechnungen oder als Haushaltsnahe Dienstleistungen. Dazu gehört neben Bauarbeiten in der Wohnung oder am Haus zum Beispiel auch der Schornsteinfeger inklusive der Feuerstättenschau. Im Steuerprogramm erfassen Sie diese Ausgaben unter Allgemeine Kosten und Handwerkerleistungen.

Neben Putzkraft und Pflegedienst setzen Sie unter Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt sogar die Gartenpflege, den Klavierstimmer, die Haustierbetreuung oder den Winterräumdienst ab, soweit der auf öffentlichen Gehwegen arbeitete. Das Finanzamt akzeptiert Rechnungen bis zu 6.000 Euro und davon 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten – abzüglich etwaiger Materialkosten. Auf diese Weise lassen sich bis zu 1.200 Euro direkt von der Steuerschuld abziehen. Das Finanzamt erkennt allerdings nur Rechnungen an, die per Überweisung bezahlt wurden.

Höheres Nettogehalt durch Freibeträge

Wer regelmäßig Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen muss, beantragt auf Wunsch entsprechende Freibeträge beim Finanzamt. Die werden in der elektronischen Lohnsteuerkarte ELStAM eingetragen und dem Arbeitgeber übermittelt. Vorteil: Aufgrund der Freibeträge sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und Sie erhalten automatisch ein höheres Nettogehalt – quasi eine vorgezogene Steuererstattung. Erteilte Freibeträge gelten ab dem Folgemonat für höchstens zwei Jahre und sind danach neu zu beantragen.

  1. Melden Sie sich bei Mein Elster an. Falls noch nicht geschehen, müssen Sie ein Benutzerkonto erstellen. Sobald der Registrierungsvorgang abgeschlossen ist, lässt sich der Antrag bequem von zu Hause aus ans Finanzamt übermitteln.
  2. Klicken Sie dazu nach der Elster-Anmeldung im Menü auf Formulare und Leistungen, dann auf Alle Formulare, auf Lohnsteuer Arbeitnehmer und Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
  3. Folgen Sie dann den Hinweisen, um die erforderlichen Daten einzugeben, zu prüfen und elektronisch zu versenden.

Steuern sparen 2019/2020: Tipps & Tricks

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Steuerklassen-Kombination ändern

Ehepaare mit einem Alleinverdiener beziehungsweise einer Alleinverdienerin oder einem Gehaltsunterschied von mindestens 60 zu 40 profitieren meist von einem

Wechsel der Steuerklassen

. Wechselt der Geringverdienende in die höher besteuerte Klasse 5 und der Besserverdienende in die günstige Klasse 3, steigt das gemeinsame Nettogehalt oftmals um mehrere Tausend Euro im Jahr. Unterm Strich bleibt die Steuer zwar gleich, weil der Vorteil mit der Einkommensteuererklärung wieder einkassiert wird. Dennoch steht mit diesem Trick, der einer vorweggenommenen Steuererstattung gleichkommt, permanent mehr Geld zur Verfügung. Wie viel das ist, lässt sich mit einer guten Steuer-Software exakt ausrechnen und auch gleich beantragen. Einen Antrag zum Ändern der Steuerklassen bekommen Sie alternativ in Ihrem Finanzamt oder im

Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung

.

Wichtig: Früher war ein Steuerklassenwechsel nur einmal im Jahr möglich. Seit 2021 lässt er sich mehrmals in diesem Zeitraum vollziehen. Das zahlt sich womöglich bei plötzlichen Einkommensverschiebungen aus, etwa infolge von Arbeitslosigkeit oder Elterngeldzahlungen. Keine Sorge: Die Wahl der Steuerklassen beeinflusst nur das Nettogehalt. Mit der Steuererklärung berechnet man die Abgaben dann unabhängig von der Steuerklasse. Wer sich also hier "verzockt" hat, erhält mit dem Steuerbescheid einen entsprechenden Ausgleich.

Steuern sparen 2019/2020: Tipps & Tricks

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Fachbücher absetzen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer setzen bei den Werbungskosten unter Fachliteratur auf Wunsch Zeitschriften und Bücher ab, wenn sie die ausschließlich für die Arbeit angeschafft haben. Sie tauchen in der Anlage N auf Seite 2 auf. Achtung: Krimis und Liebesromane, aber auch allgemeine Tageszeitungen oder Zeitschriften sind keine Fachliteratur! Das wissen auch Finanzbeamte, die diese Angaben besonders kritisch prüfen und den wahren Inhalt bei Bedarf über die ISBN-Nummer auf der Quittung herausfinden.

Belastungsgrenze ausreizen

Private Gesundheitskosten wie Rezeptgebühren erkennt das Finanzamt nur dann als außergewöhnliche Ausgaben an, wenn sie eine zumutbare Belastung überschreiten. Diese ist abhängig vom Einkommen, vom Familienstand sowie von der Anzahl der Kinder und liegt zwischen 1 und 7 Prozent der Einkünfte. Beispiel: Eine vierköpfige Familie mit 40.000 Euro Gesamteinkommen kann außergewöhnliche Ausgaben erst ab 1.200 Euro steuerlich geltend machen.

Da diese Summe mit Quittungen aus der Apotheke kaum erreichbar ist, verzichten viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler lieber gleich darauf. Ein Fehler – denn schon mit einer Gleitsichtbrille, einer Kur oder einer Zuzahlung für Zahnersatz könnte die Belastungsgrenze überschritten werden – und dann ist jede 5-Euro-Rezeptzuzahlung bares Geld wert. Versuchen Sie daher, Gesundheitskosten zu bündeln, um die Grenze innerhalb eines Jahres zu überschreiten. Übrigens: Mit einer Kundenkarte Ihrer Apotheke bekommen Sie eine finanzamttaugliche Jahresabrechnung und sparen sich die Quittungssammelei.

Steuern sparen 2019/2020: Tipps & Tricks

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Werbungskostenpauschale ausreizen

Gleiches gilt für die Werbungskosten. Diese Ausgaben für den Job lohnen sich nur, wenn sie insgesamt über 1.230 Euro liegen. Diesen Betrag zieht der Fiskus jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin ohnehin vom zu versteuernden Einkommen ab (Werbungskostenpauschbetrag). Falls Sie für 2026 noch Anschaffungen planen, sollten Sie mit den übrigen Werbungskosten die 1.230-Euro-Marke knacken. Reicht es nicht, verschieben Sie die Ausgaben besser mit weiteren Kosten auf 2027. Auf diese Weise nutzen Sie die Pauschale doppelt: Sie kassieren 2026 trotz geringer Ausgaben die Pauschale und setzen 2027 die tatsächlichen Kosten ab.

Spenden absetzen

Wer einer gemeinnützigen Organisation etwas spendet, erhält einen großen Teil vom Finanzamt zurück. Ein Beispiel: Spendet ein kirchensteuerpflichtiger Single mit 50.000 Euro Jahreseinkommen 500 Euro, spart er rund 200 Euro Steuern. Spenden lassen sich auf Seite 2 des Mantelbogens eintragen, in Steuerprogrammen unter Sonderausgaben oder Allgemeine Ausgaben. Übrigens: Bis zu einem Betrag von 300 Euro benötigen Sie keine Spendenbescheinigung mehr – Kontoauszug reicht.

Steuern sparen 2019/2020: Tipps & Tricks

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Vor Silvester heiraten

Wer eine Hochzeit plant, sollte – steuerrechtlich betrachtet – möglichst noch vor Silvester zum Standesamt gehen. In diesem Fall gilt für das ganze Jahr rückwirkend das vorteilhafte Ehegattensplitting. Hat nur eine Person verdient, nutzt sie zudem den Grundfreibetrag der anderen für sich – ein Steuervorteil von 12.096 Euro! Um den Ehepartner oder die Ehepartnerin mit einem Steuerprogramm zu erfassen, wählen Sie unter Persönliche Angaben oder Persönliche Daten als "Familienstand" verheiratet. Mehr Infos finden Sie im Ratgeber "

Heiraten und Steuern sparen

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Steuern sparen 2019/2020: Tipps & Tricks

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Pflegeheimkosten absetzen

Halten sich Eltern oder Großeltern aufgrund nachweislicher Pflegebedürftigkeit im Pflegeheim auf, entstehen hohe Kosten. Die lassen sich auf Seite 3 des Mantelbogens von der Steuer absetzen. Im Steuerprogramm erfassen Sie Pflegeheimkosten unter Außergewöhnliche Belastungen oder Allgemeine Ausgaben. Verfügt die Pflegeperson im Wohnheim über einen abgeschlossenen Haushalt mit Küche, Bad, Wohn- und Schlafbereich, setzen Sie anfallende Betreuungs- und Pflegeleistungen zudem bei den Haushaltsnahen Dienstleistungen oder Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt ab. Die finden Sie ebenfalls auf Seite 3 des Mantelbogens, in der Steuer-Software unter Sonstige Kosten oder Allgemeine Ausgaben.

Bitcoin-Kurs

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Bitcoin & Co. clever versteuern

Wer in Kryptowährungen wie

Bitcoin

oder

Ether

investiert, muss Gewinne versteuern. Mit diesen Tricks sparen Sie dabei möglicherweise viel Geld:

  • Freigrenze: Laut Paragraf 23 Einkommensteuergesetz gelten Krypto-Gewinne als private Veräußerungsgeschäfte. Wer im Jahr weniger als 1.000 Euro Gewinn einstreicht, muss ihn nicht versteuern und auch nicht zu Kapitaleinkünften wie Zinsen oder Aktiengewinnen hinzuaddieren. Bewegen Sie sich zum Jahresende an dieser Grenze, ist es daher sinnvoll, geplante Verkäufe zu verschieben. Übersteigt der Gewinn nämlich die Freigrenze, ist der komplette Gewinn steuerpflichtig.
  • Haltefrist: Lag zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, sind selbst größere Kryptogeld-Gewinne steuerfrei. Auch deshalb kann sich Warten lohnen.
  • Fifo-Methode: Laufen mehrere Transaktionen gleichzeitig, gilt wie bei Aktiengeschäften die Fifo-Regel (First in, first out): Verkauft wird stets der älteste Ankauf. Krypto-Spekulanten sollten ihre Aktivitäten dokumentieren, um für etwaige Nachfragen des Finanzamts gewappnet zu sein.
  • Verluste: Krypto-Gewinne unterliegen nicht wie Aktien der Abgeltungssteuer, sie werden wie Fremdwährungsgeschäfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dennoch lassen auch sie sich mit Verlusten bei Bitcoin & Co. verrechnen. Dazu erfassen Sie die Minusgeschäfte ebenfalls bei den privaten Veräußerungsgeschäften, etwa unter Andere Wirtschaftsgüter.

Ehrenamtliche Tätigkeit absetzen

Engagieren Sie sich nebenberuflich in einem Ehrenamt, profitieren Sie bei der Steuererklärung. Für die Höhe des Steuervorteils kommt es auf die Art der Tätigkeit an:

Ehrenamtspauschale: Einkünfte aus administrativen und organisatorischen Tätigkeiten in gemeinnützigen Einrichtungen sind im Steuerjahr 2025 bis zu 840 Euro (70 Euro pro Monat) steuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt zum Beispiel für Tätigkeiten als Kassierer, Vorstand oder Helfer im Verein.

Übungsleiterpauschale: Waren Sie 2025 im pädagogischen oder betreuenden Bereich einer gemeinnützigen Organisation tätig, können Sie bei der Steuererklärung bis zu 3.000 Euro von der Steuer absetzen.

Wichtig: Beide

Pauschalen

dürfen nicht für dieselbe Tätigkeit genutzt werden. Wer aber unterschiedliche Tätigkeiten ausübt – etwa als Trainer und Vereinsbuchhalter –, kann beide Pauschalen nutzen.

Steuererklärung in Papierform

Da der Bund 2022 die "komprimierte Steuererklärung" abgeschafft hat, muss die Steuererklärung 2025 oft elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden. Die Abgabe auf Papier ist nur noch dann möglich, wenn Sie keine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, einem Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft haben oder die Einkünfte daraus nicht 410 Euro überschreiten. Aus diesem Grund bieten viele Softwarehersteller die entsprechenden Druckfunktionen nicht mehr in ihren Produkten an. Welche Programme überhaupt noch die nötigen Formulare drucken, verrät der Artikel "

Steuererklärung in Papierform

".

Die Checkliste beachten

Je früher Sie die Steuererklärung abgeben, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld zurück. Damit bei der Steuererklärung alles glattgeht, gibt es hier eine Checkliste mit allen Fristen und Terminen:

  • Februar/März – Belege sichten: Ende Februar flattern die Lohnsteuer- und Versicherungsbescheinigungen ins Haus. Andernfalls nachhaken! Meist finden Sie die Angaben der Lohnsteuerbescheinigung schon auf der Dezember-Gehaltsabrechnung des Vorjahres. Im März beginnen die Finanzämter meist mit der Bearbeitung der neuen Steuererklärungen. Wer dann einreicht, ist zeitlich klar im Vorteil.
  • Anfang Juli – Fristverlängerung: Sie bekommen Ihre Steuererklärung nicht pünktlich fertig? Beantragen Sie rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung. Die gewährt das Amt in der Regel, wenn man den Verzug mit Krankheit, Arbeitsüberlastung oder dem Fehlen von Unterlagen begründet. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, erhält automatisch Aufschub bis zum 1. März 2027.
  • 31. Juli – Pflichtveranlagung: An diesem Tag muss bis 23.59 Uhr die Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2025 beim Finanzamt eingereicht sein, der Poststempel gilt hier nicht! Wer den Postweg verpasst hat, nutzt den Briefkasten des Finanzamts, der an diesem Tag auch noch nachts geleert wird. Oder Sie übermitteln die Steuererklärung elektronisch, per Steuer-Software. Die erstellt dann einen digitalen Versandnachweis.
  • 30. November – Freibeträge eintragen: Freibeträge für Pendeln, Kinder, Unterhalt oder Elternzeit sind bis zu diesem Stichtag beim Finanzamt einzutragen. Das gilt auch für den Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehepaaren.
  • 31. Dezember – freiwillige Abgabe: Wer die Erklärung aus freien Stücken abgibt, hat vier Jahre Zeit. Bis zum 31. Dezember 2026 lässt sich also noch eine freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2022 einreichen.
  • 1. März 2027 – späteste Pflichtveranlagung: Hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, muss er die Steuererklärung spätestens an diesem Tag einreichen.

Steuerbescheid: Die schnellsten Finanzämter

Wer eine Steuererklärung einreicht, musste 2025 im Bundesdurchschnitt 50,2 Tage auf den Bescheid warten. Rechnen Sie dabei mit einer Rückzahlung, brauchen Sie also eventuell etwas Geduld. Wie lange Ihr zuständiges Finanzamt nach dem Versand voraussichtlich braucht, verrät der Artikel zu den

schnellsten Finanzämtern

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