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Verlustvortrag: Darum lohnt sich die Steuererklärung auch für Studierende

Дата публикации: 25-07-2026 08:00:00

Wussten Sie, dass Studierenden eine Steuererklärung möglich ist? Mit dem sogenannten Verlustvortrag sparen sie Jahre später hohe Steuern.

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Steuererklärung als Student machenVerlustvortrag: Darum lohnt sich die Steuererklärung auch für Studierende

Als "Verlustvortrag" ist eine Steuererklärung auch für Studierende sinnvoll.

Foto: iStock.com/Rockaa

Wussten Sie, dass Studierenden eine Steuererklärung möglich ist? Mit dem sogenannten Verlustvortrag sparen sie Jahre später hohe Steuern.

Etwa drei Millionen junge Menschen studieren an einer deutschen Hochschule. Zwischen Vorlesungen und Seminaren, Hausarbeiten und Studentenjobs denken wahrscheinlich nur wenige ans Thema Steuern. Doch das kann sich rächen: Wer als Student auf eine Steuererklärung verzichtet, verschenkt eine sichere Erstattung – selbst wenn sich die Mühe erst Jahre später auszahlt. Lesen Sie hier, was der sogenannte Verlustvortrag während des Studiums bringt und wie er funktioniert.

Steuererklärung als Student machen

Wer studiert, muss in den seltensten Fällen eine Steuererklärung abgeben. Der

Veranlagungspflicht

unterliegen Studierende nämlich nur dann, wenn sie nebenbei mehrere Jobs haben, eine selbstständige Tätigkeit ausüben oder ihre Einkünfte den

Grundfreibetrag

überschreiten. Weil dieser im Veranlagungszeitraum 2025 bei 12.096 Euro für Einzelpersonen lag, müssten Studentinnen und Studenten nach Adam Riese überhaupt erst ab 1.008 Euro monatlichem Einkommen aktiv werden. Wer 2025 also nur einen Minijob mit bis zu 556 Euro hatte, ist somit von der Steuer befreit.

Und selbst bei einer Veranlagungspflicht fließen meist keine Abgaben. Denn Studierende können alles absetzen, was sie für die Ausbildung brauchen. Ob Spesen für Büromaterial oder Studiengebühren, Umzüge oder Fahrten zur Uni, die als Zweitwohnsitz angemeldete Unterkunft, Praktika, Bewerbungen und Internetzugang, aber auch Versicherungen, Spenden und Mitgliedschaften – all diese Werbungskosten zieht das Finanzamt von den zu versteuernden Einkünften ab.

Verlustvortrag: Zweitstudium oder Erststudium?

Doch dabei gibt es eine Einschränkung: Weil der Fiskus zwischen Erst- und Zweitausbildung unterscheidet, können Studierende ihre Kosten für das Erststudium nur als Sonderausgaben für Berufsausbildungskosten geltend machen, die dadurch auf 6.000 Euro jährlich gedeckelt sind. Diese Regelung war steuerrechtlich lange umstritten und führte dazu, dass Bescheide zwischen 2015 und 2019 mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen wurden. Erst dann bestätigte das

Bundesverfassungsgericht

sie höchstrichterlich.

In der Praxis betrifft die Regelung vor allem das Bachelorstudium, wenn diesem keine Ausbildung vorausging. Wer ein Masterstudium dranhängt, ist davon nicht mehr betroffen, denn für das Zweitstudium notwendige Ausgaben lassen sich unbegrenzt als Werbungskosten absetzen. Eine weitere Ausnahme stellt das duale Studium dar, bei dem Studierende in einem Unternehmen oder bei der Bundeswehr arbeiten: Da dieses Konstrukt als Ausbildungsdienstverhältnis gilt, sind nötige Ausgaben prinzipiell als Werbungskosten absetzbar.

Was lässt sich von der Steuer absetzen?

Verlustvortrag wo eintragen?

Auch ohne Veranlagungspflicht lohnt sich der Verlustvortrag – selbst für Studierende mit geringem oder gänzlich fehlendem Einkommen. Denn fiskalisch betrachtet, entsteht ihnen aufgrund der hohen Studienkosten Jahr für Jahr ein Verlust, den sie mit der "kleinen Steuererklärung" beim Finanzamt hinterlegen. Nehmen Studierende später eine Arbeit auf und zahlen erstmalig Abgaben, lässt sich das über die Jahre entstandene Minus mit der Steuer verrechnen – und führt in der Regel zu einer satten Rückzahlung. In den amtlichen Steuer-Formularen sind die Studienkosten bei den "Werbungskosten" in der Anlage N einzutragen. Gute

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Verlustvortrag rückwirkend stellen

Davon profitiert sogar, wer im Studium keinen Gedanken an die Steuererklärung verschwendet hat, denn die lässt sich bis zum 31. Dezember 2026 noch für die vergangenen Kalenderjahre bis 2022 nachholen. Reicht das nicht, machen Sie Ihren Steuerbonus mit der gesonderten Feststellung von Verlustvorträgen bis zu sieben Jahre rückwirkend geltend. Den gleichnamigen Antrag erstellen Sie mit einem der im nächsten Abschnitt genannten Programme. Ist er bis Ende 2026 beim Finanzamt, holen Sie sich damit Ausbildungskosten bis zum Jahr 2019 zurück.

Studentensteuererklärung: Die beste Software

Da Studierende meist knapp bei Kasse sind, nutzen viele das kostenlose

Mein Elster

für die Steuererklärung. Dieses "Online-Finanzamt" kommt vom Bayerischen Landesamt für Steuern und bietet als staatliches Angebot naturgemäß wenig Unterstützung – geschweige denn Tipps zur Senkung der Steuerlast. Einfacher und hilfreicher sind kommerzielle Softwareprodukte, die Schritt für Schritt durch die Materie führen, beim Antrag auf die Feststellung von Verlustvorträgen assistieren und mitunter wertvolle Hinweise zur Steuervermeidung liefern. COMPUTER BILD hat auch in diesem Jahr die

meistverkauften Steuer-Sparprogramme

getestet. Sie sind allesamt auch für Studentinnen und Studenten geeignet. Diese von uns getesteten Programme lassen sich als Testversion installieren und somit kostenlos ausprobieren:

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Wer sich die Steuererklärung nicht selbst zutraut oder keine Zeit dafür findet, kann diese auch von einer Steuerberatung anfertigen lassen. Wann sich so ein Steuerprofi lohnt und was solche Dienste kosten, erklären wir im

Steuerberater-Ratgeber

.

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