Die deutschen Gasspeicher füllen sich immer noch nur langsam. Jetzt hat das Wirtschaftsministerium vor dem Einsatz einer besonderen Waffe gewarnt.
Die deutschen Gasspeicher füllen sich immer noch nur langsam. Jetzt hat das Wirtschaftsministerium vor dem Einsatz einer besonderen Waffe gewarnt.
51,01 Prozent: So voll waren die deutschen Gasspeicher am 23. August. In knapp zwei Monaten muss die Zahl bei rund 70 Prozent liegen, mit regionalen Schwankungen. So legen es die Füllstandsvorgaben fest. In einem Nachtrag zu einer Pressekonferenz gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen Ausblick darüber, welche Möglichkeiten es noch hat – und warum die gefährlich sein können.
So voll müssen die Gasspeicher sein:
Das Wichtigste vorweg: Das BMWE will nicht im Alleingang an den Füllstandsvorgaben rütteln. Diese seien „an die europäischen Vorgaben gekoppelt“. Die Bundesnetzagentur hatte dagegen schon vor Wochen argumentiert, dass sie nicht mehr der Realität des deutschen und europäischen Gasmarkts entsprechen.
Darüber hinaus wiederholt das BMWE, dass sich die Versorgungssicherheit Deutschlands beim Gas nicht allein vom Füllstand der Speicher ablesen lasse: „Entscheidend ist das Zusammenspiel von Speichern, laufenden Pipelineimporten, LNG-Importen, verfügbarer Infrastruktur, Nachfrage und dem europäischen Gasverbund.“
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Eine Gasmangellage sei im Winter 2026/2027 bislang nicht zu erwarten. Allerdings erkennt das BMWE, dass die Lage „angespannter“ ist als in den letzten zwei Jahren. Die Krise am Persischen Golf verteuert die Beschaffung. Alle Verantwortung für die Wintervorsorge sieht das BMWE allerdings klar bei den Gasunternehmen und Händlern. Sie müssten ihre Lieferverpflichtungen einhalten. Und dann warnt das BMWE vor einem Eingriff des Staates.
Zur Begründung gab das Ministerium an, dass staatliche Gaskäufe zusätzliche Nachfrage schaffen, Preise erhöhen und die private Einspeicherung verdrängen können.
„Die Verpflichtung der Marktteilnehmer, Energieversorgungssicherheit im Rahmen ihrer Vertragspflichten zu berücksichtigen und ausreichend Vorsorge bei der Einspeicherung zu treffen, darf nicht infrage gestellt werden. Anderenfalls könnte die marktliche Wintervorsorge dauerhaft geschwächt sein.“
Der staatliche Eingriff bleibt die letzte Geheimwaffe der Bundesregierung, um den Gasmarkt zu stabilisieren. „Wenn sich zentrale Risikofaktoren für die Versorgungssicherheit deutlich verschärfen, kann und wird der Staat reagieren“, heißt es seitens der Regierung.
Was dahintersteckt: Wenn die Händler ihre Gaslager nicht ausreichend füllen, kann die Regierung auf den Trading Hub Europe (THE) zurückgreifen. Das war 2022 schon notwendig gewesen: Die Regierung hatte den THE angewiesen, einen größeren Teil der Gasspeicherkapazität zu füllen. Laut der Energieexpertin Natasha Fielding war das eine Maßnahme letzter Instanz – und bislang hatte die Regierung signalisiert, 2026 nicht auf sie zurückgreifen zu wollen.
Grundsätzlich legt das Gasspeichergesetz die Überwachung und Durchsetzung der Speicherfüllstände fest. Der sogenannte Marktgebietsverantwortliche (in diesem Fall THE) hat mehrere Instrumente zur Wahl, um die Versorgungssicherheit im Winter sicherzustellen.
Die Art und Weise, wie die Speicher befüllt werden, folgt einem mehrstufigen Verfahren. Die verschiedenen Stufen haben aber keine festgelegte Reihenfolge: Je nach Lage kann THE bestimmte Schritte auslassen, aufschieben oder vorziehen.
Das sind die Maßnahmen:
Innerhalb der vergangenen zwölf Monate ist der Preis für Erdgas um knapp 98 Prozent gestiegen. Die Megawattstunde kostet am 25. August um die 66 Euro. So hoch waren sie seit Anfang Januar 2023 nicht mehr. Damals war gerade die massive Spitze zurückgegangen, die der Ukraine-Krieg ausgelöst hatte. Wie es weitergeht, hängt maßgeblich davon ab, ob die Straße von Hormus wieder in größerem Stil befahrbar wird.
Mittlerweile merken Verbraucher die massiv gestiegenen Energiepreise. Neukundenverträge für Gas und Strom werden langsam teurer. Für Bestandskunden gibt es immer das Risiko, dass der Gasanbieter am Vertrag schraubt und die höheren Beschaffungskosten auf die Verbraucher umlegt – es sei denn, ihr Vertrag hat eine Preisgarantie.
Die Handlungsempfehlung ändert sich daher nicht: Vertrag prüfen, schauen, ob eine Preisgarantie mit drin ist und, falls nicht, Preise vergleichen. Unter Umständen kann der Wechsel in einen Garantie-Vertrag Verbraucher vor weiteren Teuerungen schützen, die eventuell im Winter passieren. Aber aufgepasst: Die Preisgarantie verhindert auch Anpassungen in die andere Richtung, soll heißen, der Vertrag wird auch nicht billiger, wenn der Druck am Persischen Golf nachlässt.
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