Das Bundesparlament will Mindestlöhne in Kantonen und Städten übersteuern. Doch nun zeigt sich: Für Zürich und Winterthur bleibt ein Fenster offen, um ihre Lohnuntergrenzen zu sichern – sofern sie schnell genug handeln.
Das Bundesparlament will Mindestlöhne in Kantonen und Städten übersteuern. Doch nun zeigt sich: Für Zürich und Winterthur bleibt ein Fenster offen, um ihre Lohnuntergrenzen zu sichern – sofern sie schnell genug handeln.

Alessandro Della Bella / Keystone
Linke gegen Bürgerliche, Bund gegen Kantone, Kantone gegen Städte, Gerichte gegen Parlamente – um kaum ein Thema wird quer durchs Land derzeit so gerungen wie um das der Mindestlöhne. Es ist eine Art politisches Leiterlispiel, in dem jede Seite die für sie beste Ebene sucht: Die Linke hat den Kampf für Mindestlöhne auf nationaler Ebene verloren und versucht es darum weiter unten in den Kantonen und Städten, mit Erfolg etwa in Zürich und Winterthur. Die Bürgerlichen und die Wirtschaft hatten dort das Nachsehen, also versuchen sie diese städtischen Mindestlöhne wieder zu stoppen, vor kantonalen Gerichten und im nationalen Parlament.
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Nun bahnt sich die entscheidende politische Ausmarchung an, und die bringt nebenbei eine spannende Frage mit: Können Zürich und Winterthur schnell genug reagieren, um ihre Mindestlöhne sicher zu retten?
Doch der Reihe nach: Im Juni 2023 stimmt das Stimmvolk der Stadt Zürich mit einem Ja-Anteil von knapp 70 Prozent einem kommunalen Mindestlohn zu. Über alle Branchen und Berufe soll jede und jeder mindestens 23 Franken 90 pro Stunde verdienen, hochgerechnet auf eine 42-Stunden-Woche wären dies rund 4350 Franken im Monat. Fast 17 000 Menschen würden damit mehr verdienen, etwa in der Gastronomie, im Coiffeurgewerbe und in der Reinigungsbranche. In Winterthur fällt das Volk denselben Entscheid, dort für einen Mindestlohn von 23 Franken.
Doch die Gewerbeverbände wehren sich. Sie finden, diese städtischen Mindestlöhne verstiessen gegen kantonales Recht, und reichen Beschwerde ein. Es folgt ein juristisches Hickhack, das kantonale Verwaltungsgericht stoppt die Mindestlöhne zuerst, die Städte sistieren die Umsetzung – bis das Bundesgericht vor einem Monat das Machtwort spricht: Die Mindestlöhne sind legal, die Zürcher Städte dürfen im Rahmen ihrer Sozialpolitik auch dieses Instrument massvoll einsetzen, um gegen Erwerbsarmut vorzugehen und gegen Löhne, die nicht zum Leben reichen.
Ein Sieg also für die Städte, der aber bereits von Bundesbern wieder ins Visier genommen wird. Denn dort arbeiten National- und Ständerat auf Antrag des Obwaldner Ständerats Erich Ettlin an einem Gesetz, das kantonale und kommunale Mindestlöhne wieder übersteuern soll. Sein Inhalt: Haben die Sozialpartner in einer Branche einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ausgehandelt und hat der Bundesrat diesen für allgemeinverbindlich erklärt, so haben diese vertraglich vereinbarten Löhne Vorrang – auch vor dem Willen der kantonalen oder der lokalen Stimmbevölkerung.
Die Bürgerlichen wollen damit verhindern, dass GAV durch Kantone und Gemeinden ausgehebelt werden und ein Flickenteppich von Lohnvorgaben entsteht. «Wir haben die wichtige Aufgabe, die Sozialpartnerschaft zu schützen», sagt Erich Ettlin im Ständerat. Die Linke spricht von einem ungehörigen Machtspiel: «Was das nationale Parlament hier versucht, ist, mit Verlaub, nicht weniger als ein Putsch der Bosse und Tieflohn-Abzocker gegen die direkte Demokratie», kontert der SP-Co-Präsident Cédric Wermuth.
Doch es nützt nichts: Gegen den Willen des Bundesrates, der Kantone und der Städte drücken die Bürgerlichen das neue Bundesgesetz durch. Vor einer Woche wird es im Parlament verabschiedet, vier Tage später haben SP, Grüne und Gewerkschaften am Dienstag das Referendum lanciert. Und damit geben sie Zürich und Winterthur auch die Chance, ihre Mindestlöhne auf jeden Fall noch zu retten.
Der Grund dafür ist eine Ausnahmeklausel, die das Parlament als Zugeständnis an einige Kantone ins Gesetz geschrieben hat: Hat ein Kanton bereits höhere Mindestlöhne, bevor das neue nationale Gesetz in Kraft tritt, dann dürfen diese Löhne auch weiter gelten (wenn auch nicht mehr erhöht werden). Die Absicht war primär, die bestehenden Mindestlöhne in den Kantonen Neuenburg und Genf zu schützen. Denn dort hätte andernfalls etlichen Beschäftigten eine Lohnsenkung gedroht.
Doch wie der Bund auf Nachfrage bestätigt, gilt diese Klausel auch für die Städte. Und das heisst: Können Zürich und Winterthur ihre Mindestlöhne noch in Kraft setzen, bevor das Volk allenfalls Ja sagt zum neuen Bundesgesetz, dann gelten diese kommunalen Mindestlöhne auf jeden Fall. Gelingt dies nicht, könnten je nach Ausgang der Volksabstimmung die GAV-Löhne Vorrang haben, auch wenn sie tiefer sind als der städtische Mindestlohn.
Damit beginnt nun ein Rennen gegen die Zeit. Die Referendumsabstimmung über das neue nationale Gesetz dürfte wohl im nächsten Februar stattfinden, bei einem Ja wird der Bundesrat danach das Inkrafttreten bestimmen. Zürich und Winterthur haben aber ihre Arbeiten zur Einführung der Mindestlöhne erst nach dem Bundesgerichtsentscheid vom Juni wieder in die Hand genommen. Und dabei sind noch einige offene Fragen zu klären: Was alles fliesst in die Berechnung der Mindestlöhne hinein? Wie werden sie kontrolliert? Wie viel Vorlauf brauchen die Unternehmen, um dort, wo nötig, die Löhne anzupassen?
Reicht das also? Die Stadt Winterthur antwortet ausweichend. «Wir sind derzeit an der Umsetzungsplanung des kommunalen Mindestlohns – dazu gehört auch der Zeitplan», so lässt sich der Sozialvorsteher Nicolas Galladé zitieren.
Konkreter wird Zürich. «Wir wollen den Volksentscheid möglichst rasch umsetzen, damit die Betroffenen endlich vom beschlossenen Mindestlohn profitieren können», sagt Céline Widmer, die neue Stadtzürcher Sozialvorsteherin. Das gelte ganz grundsätzlich und erst recht nun nach den Entscheiden des Bundesparlaments. Dabei gibt sich Widmer zuversichtlich, dass man rechtzeitig ans Ziel kommt. «Stand heute gehen wir davon aus, dass unsere Mindestlohnverordnung vor dem neuen Bundesgesetz in Kraft treten wird.»
Unabhängig davon hofft die Stadt ohnehin, dass das nationale Gesetz scheitern wird. «Wir begrüssen das Referendum», sagt Stadträtin Widmer. «Denn das Bundesparlament hat hier in einen Bereich eingegriffen, der klar in die Hoheit der Kantone und Gemeinden fällt.»
Die Episode zeigt, dass mit Haken und Ösen um Mindestlöhne gekämpft wird, nicht nur in Zürich und Winterthur. Die Stadt Luzern etwa hat per Januar 2026 einen Mindestlohn von 22 Franken 75 eingeführt. Doch kaum war dieser beschlossen, intervenierte das Kantonsparlament und gab der Kantonsregierung den Auftrag, solche kommunalen Mindestlöhne per Gesetz zu untersagen. Darauf wechselte auch das Stadtparlament ganz knapp wieder die Meinung. Es will nun den geltenden Mindestlohn wieder aufheben, voraussichtlich im Herbst gibt es dazu eine städtische Volksabstimmung. In Bern und Biel sind entsprechende Initiativen nach Beschwerden der Wirtschaft vor Gericht blockiert, in Schaffhausen wird ihre Gültigkeit noch geprüft.
Wie unterschiedlich die politischen Sensibilitäten sind, zeigt sich auch dort, wo die Sache mit Volksabstimmungen entschieden wurde. Die fünf Kantone Neuenburg, Jura, Genf, Basel-Stadt und Tessin haben nach Urnengängen eigene Mindestlöhne eingeführt, in der Waadt hat das Volk soeben im Grundsatz zugestimmt. In Freiburg, Solothurn und Basel-Landschaft lehnte der Souverän dies ab.
Doch nun wird die weitere Zukunft von Mindestlöhnen im politischen Leiterlispiel wieder auf der nationalen Ebene entschieden. Der Abstimmungskampf darüber dürfte intensiv werden – und einigermassen verwirrend. Die Bürgerlichen, sonst gerne Hüter des Föderalismus, werden für eine Bundeslösung kämpfen, die sonst eher zentralistisch eingestellten Linken für föderale Sonderlösungen. Und der Bundesrat um Wirtschaftsminister Guy Parmelin lehnt die Vorlage zwar ab, wird sich aber im Einklang mit dem Parlament für ein Ja aussprechen müssen.
Das Ringen um die Mindestlöhne bleibt also maximal komplex.
Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»