Rein rechtlich ist es nicht möglich, ein Regierungsratsmandat zu zweit zu stemmen. Das ist aus der Sicht der AL ein Nachteil, weil zum Beispiel junge Mütter ausgeschlossen würden.
Rein rechtlich ist es nicht möglich, ein Regierungsratsmandat zu zweit zu stemmen. Das ist aus der Sicht der AL ein Nachteil, weil zum Beispiel junge Mütter ausgeschlossen würden.

Amanda Nikolic
Ist Führungsverantwortung teilbar? In der Regel nicht, finden die meisten grossen privaten Unternehmen. Es gibt aber prominente Ausnahmen. Der Streaming-Anbieter Netflix etwa wird von zwei Co-CEO geführt. Der Hollywood-Gigant Paramount hatte für kurze Zeit sogar ein Triumvirat mit gleich drei «Senior Executives».
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In einer nicht ganz so glamourösen Welt, in der Schweizer Politik, sind Co-Leitungen keine Seltenheit mehr. Man findet sie etwa an den Spitzen der Parteien. Einst eine Domäne der Linken, hat das Modell inzwischen auch bei den Bürgerlichen Einzug gehalten. Die Schweizer SP wird genauso von zwei Personen geführt wie die nationale FDP oder die SVP der Stadt Zürich.
Nach wie vor ein Tabu ist Jobsharing bei politischen Exekutivämtern. Genau hier setzt die Alternative Linke (AL) im Kanton Zürich an. Die Links-aussen-Gruppierung träte bei den nächsten Regierungsratswahlen im Frühling 2027 am liebsten mit zwei Personen für einen Sitz an. Dafür nominiert hat die AL die Kantonsrätin Nicole Wyss und die Alt-Kantonsrätin Melanie Berner. Dies hat die Partei am Mittwoch mitgeteilt.
Es geht der AL darum, auf einen Missstand hinzuweisen. Melanie Berner sagt: «Das Regierungsratsamt sollte grundsätzlich allen Personen offenstehen, welche die Fähigkeiten dafür mitbringen. Tatsächlich werden Menschen in bestimmten Lebenssituationen de facto ausgeschlossen, weil sie den sehr grossen Einsatz nicht bringen können, den dieses Amt verlangt.» Dies treffe auf Eltern mit kleinen Kindern zu, aber auch zum Beispiel auf Neurodivergente. «Das muss thematisiert werden», sagt sie.
Nicole Wyss sagt, es sei seltsam, wenn gerade gut ausgebildete und politisch erfahrene Frauen aufgrund ihres Lebensentwurfs nicht infrage kämen. «Ein Jobsharing würde bedeuten, dass zwei Sichtweisen und zwei Kompetenzen eingebracht werden. Wir finden, dass das möglich sein sollte.»
Die Frage ist, ob es nicht einfach Jobs gibt, die so anspruchsvoll sind, dass man in anderen Lebensbereichen Abstriche machen muss. «Genauso ist es ja heute mit dem Regierungsrat», sagt Berner. «Aber dann muss man es transparent machen.» Ihrer Generation sei gesagt worden, dass man alles erreichen könne. «Das ist aber offensichtlich nicht der Fall, und das wollen wir hinterfragen.»
Rein rechtlich ist eine Aufteilung des Regierungsratsmandats auf zwei Köpfe allerdings gar nicht gestattet. Zu diesem Schluss kam der Staatsrechtsprofessor Andreas Kley von der Universität Zürich bereits vor sechs Jahren in einem Rechtsgutachten. Dieses hatte er im Auftrag des Kantons Basel-Stadt verfasst. Dort wollte damals die linke Kleinpartei Basta zwei Personen für ein einziges Regierungsamt aufstellen.
Kley schrieb: «Ein Stimmbürger kann seine Stimmabgabe für einen Kandidaten in einer Majorzwahl nur frei bilden und unverfälscht äussern, wenn er mit seinem Wahlakt nicht gleichzeitig eine andere Person mitwählt.» Bei einer Doppelkandidatur würde dieses Prinzip verletzt. Es könne sein, sagte Kley, dass jemand zwar die Teilkandidatin A wählen möchte, die Teilkandidatin B jedoch ablehne. Wenn die beiden Kandidaturen gekoppelt seien, so verstosse das gegen die in der Bundesverfassung garantierte Wahlfreiheit.
Dieser Sachverhalt ist den beiden Kandidatinnen der Zürcher AL klar. «Wir kennen das Basler Gutachten», sagt Melanie Berner. Nicole Wyss ergänzt: «Wir wissen auch, dass man nicht abwechslungsweise in eine Regierungsratssitzung gehen kann. Und dass das Amtsgeheimnis gilt.»
Deshalb treten die beiden AL-Frauen rein technisch nicht gemeinsam für einen Sitz an, sondern als eigenständige Regierungsratskandidatinnen, was natürlich erlaubt ist. Wenn eine von ihnen die Wahl schafft, soll die andere beispielsweise als persönliche Mitarbeiterin angestellt werden, wobei das Regierungsratssalär aufgeteilt würde.
Selbst dieses Modell könnte allerdings rechtlich problematisch sein. Die Basler Staatskanzlei sprach 2020 von einer «Seitenwagenkandidatur». Dies ist dann der Fall, wenn eine Kandidatin für ein Regierungsamt im Wahlkampf bereits eine zweite Person als künftige Mitarbeiterin bekanntmacht. Auch das sei ein Verstoss gegen die Bundesverfassung.
Wie genau ihr Vorschlag gesetzeskonform umgesetzt werden könnte, werde derzeit noch erarbeitet, sagen die beiden Zürcher Regierungsratskandidatinnen. Wirklich gross sind ihre Chancen auf den Einzug in den Regierungsrat sowieso nicht. Bei den letzten Wahlen landete die AL-Kandidatin nur auf dem 11. Platz. Für einen Sitz hätte sie 145 000 Stimmen holen müssen, tatsächlich erreichte sie nicht einmal die Hälfte.
Während ein Jobsharing ausgeschlossen ist, könnte die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf laut dem Gutachten von Andreas Kley auf eine andere Art und Weise gesetzeskonform erreicht werden: Die Arbeit im Regierungsrat könnte schlicht auf mehr Köpfe aufgeteilt werden. Im Gegenzug würden die einzelnen Pensen reduziert.
Reine Utopie sind solche Teilzeitmagistraten nicht. So arbeiten die sieben Mitglieder der Nidwaldner Kantonsregierung nur mit einem 80-Prozent-Pensum. Das Gesetz gestattet es ihnen ausdrücklich, in der restlichen Zeit einer Nebenbeschäftigung nachzugehen. Oder einfach zu Hause zu bleiben.