Fatih G., der mutmaßliche Todesschütze von Stade, soll in der Türkei seit Jahren auf der Fahndungsliste stehen. In Deutschland wusste davon offenbar niemand. Warum?
Niedersachsen
Fatih G. (45), der mutmaßliche Todesschütze von Stade. Er verwendete eine Pistole vom Typ Beretta 70, die er sich eine Woche zuvor in Berlin beschafft hat. privat
Fatih G., der mutmaßliche Todesschütze von Stade, soll in der Türkei seit Jahren auf der Fahndungsliste stehen. In Deutschland wusste davon offenbar niemand. Warum?
Eine Woche nach der furchtbaren Tat, nach dem Tod von sechs Menschen in einer Mutter-Kind-Einrichtung im Stadtteil Kopenkamp, befindet sich Stade noch immer in Schockstarre. Vor dem Tatort liegen Blumen, Kerzen brennen, Menschen bleiben stehen, schweigen, lesen die Botschaften, die andere an den Zaun gehängt haben. Unterdessen wird über den Verdächtigen immer mehr bekannt. Über den Mann, der an jenem Montag in einem Hilfeplangespräch eine Pistole gezogen und sechs Menschen erschossen haben soll. Und immer drängender stellt sich die Frage: Warum wussten deutsche Behörden offenbar nichts von Fatih G.s mutmaßlicher Vorgeschichte in der Türkei?
Sein Vater stammt aus der türkischen Provinz Kahramanmaraş. Fatih G. selbst wurde am 4. April 1981 in Goslar (Harz) geboren. Er ist türkischer Staatsbürger und lebte zuletzt in Garbsen bei Hannover. Laut „Bild“ soll G. in türkischen Justizakten seit Jahren auftauchen. Deutsche Ermittler wussten davon nach bisherigem Stand offenbar nichts.
Es geht um mehrere Verfahren. Um schwere Sexualvorwürfe. Um den Verdacht, G. habe seine eigene Tochter aus einer früheren Beziehung missbraucht. Und um die Behauptung, er sei 2021 in der Türkei aus der Untersuchungshaft geflohen und seitdem von den türkischen Behörden gesucht worden.
Zahlreiche Menschen schlossen sich am Samstag einem Trauermarsch in Stade an. Carsten Neff/dpa
Die bislang bekannte Chronologie beginnt im Jahr 2007. Nach Unterlagen aus dem türkischen Justizsystem UYAP soll gegen G. wegen eines schweren Sexualdelikts ermittelt worden sein. Der Fall soll sich am 15. Mai 2007 in Kahramanmaraş ereignet haben – also in jener Provinz, aus der auch sein Vater stammt.
Im Jahr 2021 soll G. dann in der Türkei in Untersuchungshaft gesessen haben – wegen eines anderen Delikts, dessen genaue Natur bislang nicht öffentlich geklärt ist. Aus dieser Untersuchungshaft soll er geflohen sein. Seitdem soll er sich der türkischen Justiz entzogen haben. Ein Halbbruder sagte laut „Bild“, er habe seit dem angeblichen Gefängnisausbruch keinen Kontakt mehr zu ihm gehabt.
Ein Jahr später soll ein weiteres Verfahren hinzugekommen sein. Diesmal ging es um den Verdacht des sexuellen Missbrauchs seiner eigenen Tochter aus einer früheren Beziehung. Das Verfahren soll vor einem Strafgericht in Gaziantep geführt worden sein. Aufgrund seiner Flucht soll G. zu diesem Vorwurf nie befragt worden sein.
Gegenüber der „Welt“ erklärte die Staatsanwaltschaft Stade, ihr lägen keine Erkenntnisse über mögliche Straftaten des Beschuldigten in der Türkei vor. Gegenüber der MOPO sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Julia Pirk, sie wolle sich zu eventuellen Vorstrafen des Beschuldigten nicht äußern. An diesem Montag kam von der Staatsanwaltschaft nun diese Mitteilung: „Zu Vorverurteilungen des mutmaßlichen Schützen liegen hier keine Erkenntnisse vor. Den Hinweisen in den Presseveröffentlichungen wird auf den dafür vorgesehenen offiziellen Wegen der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen nachgegangen.“
Ob es je ein Auslieferungsersuchen der Türkei gab oder eine internationale Fahndung über Interpol, ist bislang offen. Und genau daran hängt die entscheidende Frage: Wurde Deutschland nie offiziell informiert – oder blieb ein Hinweis ohne Folgen?
In Deutschland rückte Fatih G. im Frühjahr 2026 erstmals in den Fokus der Behörden. Mitte April brachte er seine damals fünf Wochen alte Tochter in die Medizinische Hochschule Hannover. Ärzte äußerten den Verdacht, es könne sich um ein Schütteltrauma handeln. Das Jugendamt wurde eingeschaltet. Die Staatsanwaltschaft Hannover leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen ein.
Der SPD-Politiker Deniz Kurku ist Schwiegersohn der 65-Jährigen, die das Fluchtfahrzeug des mutmaßlichen Täters von Stade fuhr. picture alliance / dts-Agentur
Die Familie stellte den Vorfall später anders dar. In einem Schreiben aus ihrem Umfeld hieß es, das Baby habe erbrochen und gezuckt. Die Hirnblutung sei nicht durch Schütteln entstanden, sondern durch einen versehentlichen Zusammenstoß des Kopfes des Vaters mit dem Kopf des Kindes.
Nach dem Klinikaufenthalt soll G. erneut in der Medizinischen Hochschule Hannover erschienen sein. Dort soll er aggressiv gegenüber Ärzten aufgetreten sein. Auch von späteren E-Mails ist die Rede. Strafrechtlich wurden diese Äußerungen offenbar nicht als relevante Bedrohung bewertet. Für das Jugendamt war der Fall damit aber nicht abgeschlossen.
Nun ging es um die Frage, ob das Baby in der Familie sicher war. Es folgte ein familiengerichtliches Verfahren. Mutter und Kind wurden in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade untergebracht, wo der Alltag unter Aufsicht stattfinden sollte. Beide Eltern legten gegen die Entscheidung Beschwerde ein.
In dieser Phase wurde aus einem medizinischen Verdachtsfall ein behördlicher Konflikt. Ärzte, Jugendamt, Gericht und Eltern standen einander gegenüber. Und ausgerechnet in diesem Moment blieb die mögliche Türkei-Akte des Vaters in Deutschland offenbar unbekannt.
Auch am Tag nach der Tat war die Spurensicherung am Tatort im Einsatz. picture alliance/dpa | Jörn Hüneke
Unterstützt wurde die Familie seit Längerem von einer 65-jährigen Frau aus Bremen, die wir Erika Sch. nennen. Es handelt sich um die Schwiegermutter des SPD-Politikers Deniz Kurku, die beruflich als Beraterin binationaler Paare tätig ist. Sie ist mit der Familie vertraut, ist die Patentante der Tochter von Fatih G. Drei Tage vor der Tat verschickte sie ein rund 20-seitiges Schreiben an mehrere Medien, um auf den Fall aufmerksam zu machen.
In diesem Schreiben – Überschrift: „Chronologie eines Albtraums“ – ergriff sie Partei für die Eltern, kritisierte das Vorgehen der Behörden und widersprach dem Bild eines aggressiven Vaters. In dem Schreiben zeichnete sie das Bild eines Mannes, der von Ärzten und Behörden falsch eingeschätzt worden sei. Viele Angaben aus diesem Schreiben sind bislang nicht unabhängig bestätigt.
Eine Woche vor der Tat soll G. am Ku’damm in Berlin eine Pistole gekauft haben: eine Beretta Modell 70. Für die Waffe und Munition soll er 4000 Euro in bar bezahlt haben. Eine waffenrechtliche Erlaubnis soll er nicht besessen haben.
Am 29. Juni ließ sich Fatih G. von Erika Sch. nach Stade fahren. In der Mutter-Kind-Einrichtung kamen mehrere Personen zu einem sogenannten Hilfeplangespräch zusammen. Thema war die Zukunft des drei Monate alten Mädchens und die Regeln des Umgangs. Anwesend waren Mitarbeitende des Jugendamts der Region Hannover, Beschäftigte der Einrichtung, die Mutter des Kindes und Fatih G. Währenddessen soll Erika Sch. im Auto gewartet haben.
Gegen 12.10 Uhr fielen die Schüsse. Nach bisherigen Ermittlungen zog G. eine Pistole und schoss auf die Anwesenden. Vier Menschen starben sofort. Eine fünfte Person starb trotz Reanimationsversuchen am Tatort. Eine sechste erlag später im Krankenhaus ihren Verletzungen. Mutter und Baby überlebten.
Nach „Spiegel“-Informationen soll G. zunächst das Magazin seiner Waffe leergeschossen haben. Dann soll er nachgeladen und weitergeschossen haben. Die Patronen soll er lose bei sich getragen haben. Später soll er gegenüber der Polizei angegeben haben, er habe sich nach der Tat selbst töten wollen. Das sei aber nicht mehr möglich gewesen, weil er keine Munition mehr gehabt habe.
Am Dienstagvormittag vor dem Tatort in Stade: Zwei Polizeibeamte stellen Beweismittel sicher. Olaf Wunder
Nach den Schüssen lief G. zu dem Mercedes, in dem Erika Sch. wartete. Nach bisherigen Erkenntnissen soll er sie mit der (ungeladenen) Waffe bedroht und gezwungen haben, loszufahren. Die Polizei stoppte den Wagen wenig später. G. wurde festgenommen. Gegen ihn wurde Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes erlassen. Die Staatsanwaltschaft sieht Mordmerkmale wie Heimtücke und niedrige Beweggründe.
Sechs Menschen sind tot. Ein Baby ist in der Obhut des Jugendamts. Der Vater sitzt in Untersuchungshaft. Die Ermittler müssen jetzt nicht nur klären, was an diesem Montag in Stade im Einzelnen geschah. Sie müssen auch klären, warum niemand etwas von den Vorwürfen wusste, die die türkische Justiz gegen Fatih G. seit Jahren erhebt.
Eine Woche nach der furchtbaren Tat, nach dem Tod von sechs Menschen in einer Mutter-Kind-Einrichtung im Stadtteil Kopenkamp, befindet sich Stade noch immer in Schockstarre. Vor dem Tatort liegen Blumen, Kerzen brennen, Menschen bleiben stehen, schweigen, lesen die Botschaften, die andere an den Zaun gehängt haben. Unterdessen wird über den Verdächtigen immer mehr bekannt. Über den Mann, der an jenem Montag in einem Hilfeplangespräch eine Pistole gezogen und sechs Menschen erschossen haben soll. Und immer drängender stellt sich die Frage: Warum wussten deutsche Behörden offenbar nichts von Fatih G.s mutmaßlicher Vorgeschichte in der Türkei?
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