Die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ möchte die verstummte Debatte um ein Parteiverbot wieder entfachen. Rechtlich ist das redlich – aber die Politik will nun mal nicht, was sie theoretisch könnte.
Die Nichregierungsorganisation „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) hat ein umfassendes juristisches Gutachten vorgelegt, das einem Antrag auf ein AfD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht gute Aussichten bescheinigt.
Ein achtköpfiges Team hat dafür eine kaum überschaubare Menge von öffentlich zugänglichen Daten, Stellungnahmen, Äußerungen und Dokumenten gesammelt und nach Vorgaben der Rechtsprechung ausgewertet, die von den Experten hierfür teils „weiterentwickelt“ wurden.
Der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers, selbst häufiger vor dem Karlsruher Gericht im Einsatz, hält das „Mammutwerk“ (Zitat GFF) in einem weiteren, von der GFF beauftragten Gutachten für differenziert, sorgfältig erstellt und prinzipiell ergebnisoffen. Wie es aussieht, steckt darin mindestens eine Beweiskraft, wie sie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in seinen bisherigen Materialsammlungen zur AfD zusammentrug.
Warum also, könnte man fragen, geschieht nichts? Weil, erstens, das Ergebnis eines juristischen Verfahrens oft stärker von menschlichen Wertungen durchdrungen ist, als es das exakteste Gutachten vermuten lässt oder vorhersehen kann.
Ein Beispiel ist der Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts vor vier Monaten, wonach die AfD vom Verfassungsschutz vorläufig nicht einmal als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft werden darf. Zwar gebe es klar verfassungswidrige Bestrebungen in der Partei, hieß es – diese führten aber nicht dazu, dass ihrem „Gesamtbild“ nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne.
Ähnliche Friktionen könnte es auch in einem Karlsruher Verbotsverfahren geben. Entscheidend aber dürfte ein zweiter Aspekt sein, der einen Antrag in Karlsruhe verhindert: Die Politik will ihn nicht. Als Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach dem Kölner Gerichtsbeschluss im Eilverfahren auf eine sofortige Beschwerde verzichtete und stattdessen erklärte, er wolle sich auf das – jahrelange – Hauptsacheverfahren konzentrieren, war erstaunlicherweise kaum Protest zu vernehmen.
Seitdem ist die Debatte zum Erliegen gekommen, die mit dem GFF-Gutachten nun wiederbelebt werden soll. Doch die Chancen, dass das klappt, stehen eher schlecht. Die Verbotsdebatte hat der AfD bisher vor allem Popularität eingebracht. In den Regierungsparteien scheint über diese frustrierende Einsicht ein größerer Konsens zu herrschen, als er nach außen sichtbar wird.