Auf Isle of Skye berichten Anwohner von zunehmenden Problemen mit Campern. Der Ärger reicht bis direkt vor die Haustür.
Auf Isle of Skye berichten Anwohner von zunehmenden Problemen mit Campern. Der Ärger reicht bis direkt vor die Haustür.
Auf der Isle of Skye wächst der Unmut über das Verhalten eines Teils der Camper-Reisenden. Wie der britische öffentlich-rechtliche Sender BBC berichtet, klagen Anwohner über Urin, Müll und Fäkalien an Straßen und Küsten. Für die Insel bleibt der Tourismus trotzdem wirtschaftlich bedeutsam.
Julia Dawber, deren Haus auf einen Küstenabschnitt blickt, schilderte der BBC besonders direkte Szenen. „Wenn ich zu Abend esse, kommen Leute heraus und gehen pinkeln - ich kann es sehen“, sagte sie. Manchmal blieben auch Taschentücher liegen. Ihr Urteil dazu fiel deutlich aus: „Es ist einfach absolut widerlich.“
Besonders ärgert sie nach eigenen Worten, dass manche Besucher keine Rücksicht nähmen, obwohl es Möglichkeiten gebe, sich zurückzuziehen. „Einige Leute entscheiden sich einfach dafür, schamlos zu sein, und machen es direkt an der Straße“, sagte sie der BBC.
Auch Kleinbauer Calum Beaton berichtete von Problemen auf seinem Land. Er habe menschliche Hinterlassenschaften auf Feldern gefunden, außerdem sei Abfall aus Chemietoiletten in seiner Hausmülltonne gelandet. Ein Erlebnis sei ihm besonders in Erinnerung geblieben: Ein Hund sei in den Schmutz geraten und habe gereinigt werden müssen.
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Wildcampen ist in Schottland unter Auflagen erlaubt. Grundlage ist der schottische Outdoor Access Code. Camper sollen nur kurz bleiben, möglichst unauffällig zelten und ihr Lager mit Abstand zu Straßen und Gebäuden aufschlagen. Große Gruppen sollen vermieden werden.
Anders ist es in Deutschland: Hier ist Wildcampen grundsätzlich verboten, da die Regelungen Ländersache sind und jedes Bundesland eigene Natur- und Waldgesetze hat. In Naturschutzgebieten ist Campen demnach generell untersagt. Ausnahmen gibt es nur vereinzelt: In Brandenburg dürfen nichtmotorisierte Wanderer eine Nacht campen und in Schleswig-Holstein gibt es ausgewiesene Naturplätze.
Auf Privatgrund ist es in allen Bundesländern nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt.
Für Wohnmobile gilt ebenfalls ein strenger Rahmen. Parken ist vielerorts erlaubt, Übernachten aber nicht. Eine Ausnahme ist nur zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“, also für eine einzelne Ruhepause von etwa zehn Stunden, möglich. Wer illegal campiert, riskiert Verwarnungen oder Bußgelder von bis zu 5000 Euro. Als legale Alternativen werden Trekkingplätze und Naturlagerplätze genannt.