In Niederösterreich sorgt ein ungewöhnlicher Fall an einer Tankstelle für Diskussionen. Mehrere Autofahrer berichten von hohen Zahlungsforderungen, obwohl sie dort keinen Kraftstoff getankt haben.
In Niederösterreich sorgt ein ungewöhnlicher Fall an einer Tankstelle für Diskussionen. Mehrere Autofahrer berichten von hohen Zahlungsforderungen, obwohl sie dort keinen Kraftstoff getankt haben.
An einer Tankstelle im niederösterreichischen Wöllersdorf-Steinabrückl, südlich von Wien, sollen Autofahrer eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, wenn sie das Gelände ohne Tankvorgang genutzt haben. Betroffen sind Personen, die laut der österreichischen „Kronen Zeitung” lediglich kurz angehalten, gewendet oder sich die Spritpreise angesehen haben.
In einem Fall wurde eine Forderung von über 372 Euro verschickt, nachdem sich ein Fahrer nur sehr kurz auf dem Gelände aufgehalten hatte. Der Betroffene schildert, er sei anschließend rechtlich beraten worden und habe zunächst abgewartet, ob es zu einer Klage kommt.
Der Betreiber begründet die Praxis damit, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt und die Nutzung entsprechend eingeschränkt sei. Hinweise an der Einfahrt sollen darauf aufmerksam machen, dass das Gelände nur zum eigentlichen Tankvorgang genutzt werden darf.
Laut der „Kronen Zeitung” werden Fahrzeuge per Kamera erfasst und überprüft, ob tatsächlich getankt wird oder nicht. Die Preise seien zudem von der Straße aus sichtbar, sodass ein Befahren nur zur Orientierung nicht erforderlich sei.
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Obwohl die Tankstelle mittlerweile geschlossen ist, bleibt das Gelände weiterhin unter Überwachung. Hintergrund ist ein laufender Vertrag mit einer Kontrollfirma, der noch bis Jahresende bestehen soll.
Nach Angaben der „Kronen Zeitung” bleibt das Durchfahren oder Nutzen des Areals weiterhin untersagt. Verbraucherschützer empfehlen, entsprechende Zahlungsforderungen genau zu prüfen und im Zweifel rechtliche Beratung einzuholen.
An Tankstellen gelten in Deutschland vor allem Sicherheits- und Hausordnungsregeln, die den Umgang mit leicht entzündlichen Kraftstoffen absichern sollen. Dazu gehört grundsätzlich, dass Rauchen im Bereich der Zapfsäulen verboten ist, ebenso muss der Motor während des Tankens ausgeschaltet bleiben, berichtet die „Frankfurter Rundschau”.
Viele Tankstellen weisen zusätzlich auf ein Handyverbot direkt an der Zapfsäule hin, auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Hintergrund ist die Vorsicht, mögliche Zündquellen in einem sensiblen Bereich zu vermeiden. Auch beim Verhalten auf dem Gelände gibt es klare Abläufe: Das Tanken soll zügig erfolgen, längere Aufenthalte sind meist nicht vorgesehen.
Das Bezahlen erfolgt in der Regel unmittelbar nach dem Tankvorgang, teilweise wird die Zapfsäule erst danach wieder freigegeben. Laut „Frankfurter Rundschau” gelten je nach Bundesland und Betreiber unterschiedliche Regeln, etwa zur Autowäsche oder zur Nutzung des Geländes an Sonn- und Feiertagen. Entscheidend sind daher immer auch die Hinweise vor Ort, die von Tankstelle zu Tankstelle variieren können.