Tausende stille SMS und verdeckte Zugriffe: Deutsche Behörden kontrollieren Handys, doch bei vielen Eingriffen fehlt Transparenz.
Tausende stille SMS und verdeckte Zugriffe: Deutsche Behörden kontrollieren Handys, doch bei vielen Eingriffen fehlt Transparenz.
Wie oft überwachen deutsche Bundesbehörden Mobiltelefone? Eine neue Antwort der Bundesregierung an den Bundestag liefert einige Zahlen. Zugleich bleiben große Teile der Informationen der Öffentlichkeit verborgen, denn zentrale Angaben sind nur als Verschlusssache zugänglich.
Hermann Sauer ist IT-Sicherheitsexperte engagiert sich seit über 20 Jahren für Datenschutz und Online-Anonymität. Er ist Teil unseres Expertennetzwerks EXPERTS Circle.
Hintergrund ist eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Sie wollte wissen, wie häufig Polizei, Zoll und Nachrichtendienste des Bundes im zweiten Halbjahr 2025 zu Mitteln der heimlichen Überwachung gegriffen haben.
Der Fragenkatalog reicht von stillen SMS, IMSI-Catchern und WLAN-Catchern über Funkzellenauswertungen und das sogenannte IP-Catching bis hin zu Zugriffen auf Messenger-Dienste. Die Antwort trägt die Drucksachennummer 21/6578 und stammt vom 18. Juni 2026.
Die wichtigsten Werkzeuge sind schnell erklärt. Eine stille SMS ist eine unsichtbare Kurznachricht. Sie erscheint nicht auf dem Display, zwingt das Handy aber zu einer Rückmeldung an den Funkmast und verrät so, in welcher Funkzelle es steckt. Oft wiederholt, ergibt das ein Bewegungsprofil.
Ein IMSI-Catcher gibt sich als Funkmast aus, sodass sich Handys in der Nähe einbuchen und ihre Kennung sowie ihren Standort preisgeben. Den Inhalt der Gespräche erfasst er dabei nicht. Je nach Rechtsgrundlage ist regelmäßig eine richterliche Anordnung erforderlich.
Die offen genannten Zahlen sind überschaubar, aber aufschlussreich. Allein die Bundespolizei verschickte im zweiten Halbjahr 2025 genau 6605 stille SMS, verteilt auf 33 Ermittlungsverfahren. D
as Bundeskriminalamt (BKA) setzte IMSI-Catcher 41 Mal ein und war damit an 22 Verfahren mit 43 betroffenen Personen beteiligt; über das ganze Jahr kommt es auf 75 Einsätze.
Die Bundespolizei meldet im Halbjahr 15 solcher Einsätze. Eine Funkzellenauswertung führte das BKA zwölfmal durch und erfasste dabei vier Personen und fünf Anschlüsse, einen WLAN-Catcher nutzte es nur ein einziges Mal.
Selbst die tiefsten Eingriffe tauchen auf: Der Generalbundesanwalt ordnete in acht Verfahren 23 verdeckte Zugriffe auf Geräte und verschlüsselte Kommunikation an, von denen 15 umgesetzt wurden.
Auch die Bundespolizei griff je einmal zum Mitlesen verschlüsselter Nachrichten und zum verdeckten Auslesen eines Geräts, mit technischer Hilfe des BKA. Der Zoll setzte IMSI-Catcher nur in Amtshilfe ein, mit Geräten mehrerer Bundesländer.
Spätestens an dieser Stelle aber wird die Antwort einsilbig. Einen erheblichen Teil der Fragen beantwortet die Bundesregierung nur als Verschlusssache, eingestuft als geheim oder nur für den Dienstgebrauch. Diese Antworten liegen in einem besonders gesicherten Raum des Bundestages, einsehbar allein für wenige Berechtigte.
Manche Fragen, etwa nach Zugriffen auf Messenger-Dienste oder nach der eingesetzten Technik, lässt die Regierung selbst dort unbeantwortet. Die Bundesregierung begründet das damit, dass eine Auskunft verraten könnte, wozu die Nachrichtendienste technisch in der Lage sind, und so dem Staat schaden würde. Zu den Nachrichtendiensten enthält die öffentliche Antwort nur wenige Angaben.
Doch nicht nur die Geheimhaltung sorgt für Lücken. Auffällig oft beruft sich die Regierung schlicht darauf, dass etwas gar nicht erfasst werde. Beim sogenannten IP-Catching etwa, mit dem die Internetadresse eines Geräts ermittelt wird, meldeten Zoll und Bundespolizei keine Fälle, während das BKA dazu überhaupt keine Statistik führt.
Wie viele Menschen von einzelnen Maßnahmen betroffen waren, bleibt ebenso häufig offen wie die Zahl der Funkzellenabfragen bei Zoll und Bundespolizei. Standortdaten direkt bei den Herstellern von Geräten oder Betriebssystemen abzufragen, kam bei der Bundespolizei nicht vor; das BKA tat dies in keinem abgeschlossenen Verfahren. Wo aber keine Zahlen geführt werden, lässt sich auch nichts überprüfen.
Die Fraktion hatte das vorausgeahnt. In ihrer Anfrage äußerte sie die Hoffnung, die neue Bundesregierung werde wieder offener antworten als ihre Vorgängerin, statt die Auskünfte einer öffentlichen Bewertung zu entziehen. Erfüllt hat sich das nur zum Teil.
Offen bleibt schließlich, ob Betroffene jemals erfahren, dass sie im Visier standen. Das BKA teilt mit, im Berichtszeitraum niemanden benachrichtigt zu haben. Im Übrigen verweist die Regierung auf die Staatsanwaltschaften. Ob und wie oft diese die Betroffenen informieren, sei ihr nicht bekannt.
Unterm Strich zeigt die Drucksache ein bekanntes Muster. Ein paar Zahlen gibt es, der größere Teil bleibt im Dunkeln, mal weil etwas geheim ist, mal weil niemand es zählt, mal weil sich die Regierung für nicht zuständig erklärt. Für eine wirksame Kontrolle der staatlichen Überwachung reicht das nach Ansicht von Kritikern nicht aus.
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