Könnte der Hitzeschutz bald im Grundgesetz stehen? Dann könnten Bund und Länder wohl zumindest leichter dafür zusammenarbeiten. Dies und weitere Themen des Abends mit Ulrike Alex
Endlich handeln und Vorkehrungen gegen immer neue Hitzephänomene treffen - Entsprechende Forderungen von Verbänden und Kommunen bekommen immer mehr Unterstützung. Auf den Punkt gebracht heißt das: Bund und Länder sollen künftig stärker zusammenarbeiten. Aus Berlin berichtet unser Hauptstadtstudio, dass es neuerdings sogar Forderungen gibt, ein Gebot für mehr Hitzeschutz ins Grundgesetz aufzunehmen. Wie sind die Aufgaben zwischen Bund und Ländern dabei verteilt? Länder und Kommunen wären zuständig dafür, mehr Bäume zu pflanzen, öffentliche Wasserspender aufzustellen oder für klimatisierte Schulen zu sorgen. Der Bund kann sich über Förderprogramme zwar schon jetzt an den Kosten für Hitzeschutz und Klimaanpassung beteiligen, flächendeckend aber geht das nicht. Dazu müsste zuerst das Grundgesetz geändert werden. Genau dafür hat sich nun unter anderem der Präsident des Deutschen Städtetags Burkhard Jung ausgesprochen. Er sieht Hitzeschutz als gemeinsame staatliche Aufgabe, die im Grundgesetz verankert werden sollte, um Kommunen mit wenig Geld unter die Arme zu greifen. Das unterstützt auch der Sozialverband VdK. Hitzeschutz sei längst kein Komfort mehr, findet Verbandschefin Verena Bentele, sondern entscheide im Extremfall über Leben und Tod. Die Bundesregierung aus Union und SPD hat sich im Koalitionsvertrag bereits vorgenommen, eine solche Grundgesetzänderung zu prüfen.
Rekordwerte für Deutschland-TourismusDie deutsche Tourismusbranche meldet für die ersten sechs Monate dieses Jahres einen neuen Rekordwert: Hotels, Pensionen und Campingplätze haben knapp 224 Millionen Übernachtungen verbucht. Das hat das Statistische Bundesamt mitgeteilt. Ein Rekord für das erste Halbjahr also. Und doch sieht sich die Branche unter Druck. Denn steigende Kosten, Personalmangel und ein Investitionsstau in vielen Betrieben machten die Lage schwierig, sagt der Deutsche Tourismus Verband. Stefan Zindler, Geschäftsführer von Rheinland-Pfalz Tourismus, freut sich im Gespräch mit SWR Aktuell, dass die Urlaubsregion „besonders mit naturnahen Angeboten, also etwa Wandern und Radfahren, aber auch mit ganz tollen gastronomischen Betrieben und Kulinarik“ punkten könne. Rheinland-Pfalz trug zuletzt mit 4,5% und Baden-Württemberg mit knapp 12% zu den deutschlandweiten Werten bei.
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