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Ein behinderter Bub erleidet in der Schule einen schweren Unfall – und seine Mutter rätselt, was passiert ist

Дата публикации: 05-07-2026 03:02:00

Ärzte stellen infrage, ob die Notfallversorgung an einer heilpädagogischen Schule im Zürcher Weinland korrekt gewesen ist. Diese sieht kaum eine Schuld. Dann wird ein Insider aktiv.

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Ärzte stellen infrage, ob die Notfallversorgung an einer heilpädagogischen Schule im Zürcher Weinland korrekt gewesen ist. Diese sieht kaum eine Schuld. Dann wird ein Insider aktiv.

Die Heilpädagogische Schule Humlikon steht wegen eines Unfalls und anderer Vorfälle in der Kritik (Symbolbild).

Die Heilpädagogische Schule Humlikon steht wegen eines Unfalls und anderer Vorfälle in der Kritik (Symbolbild).

Annick Ramp / NZZ

Es ist kurz nach 10 Uhr, als an einem Mittwochvormittag im Mai das Handy von Erika Weber klingelt (Name geändert). Am anderen Ende ist die Lehrerin ihres Sohns. Der 11-Jährige sei in der Pause am Boden liegend aufgefunden worden. Nun sei er aber wieder ansprechbar und am Spielen.

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Erika Weber muss stets mit einem solchen Anruf rechnen. Ihr Sohn Valentin (Name geändert) gehört zu einer besonders vulnerablen Gruppe. Der Knabe hat eine geistige Behinderung und leidet an Epilepsie, seit er ein Kleinkind ist. Ein epileptischer Anfall kann ihn unerwartet treffen.

Valentins Geschichte handelt von den Schwächsten der Gesellschaft. Von Kindern, die aufgrund einer Behinderung besonders schutzbedürftig sind. Die Mädchen und Buben können sich in vielen Fällen kaum mitteilen. Wenn sie etwas belastet, leiden sie still. Umso mehr sind Eltern darauf angewiesen, dass Betreuer, Lehrerinnen oder Schulleiter transparent kommunizieren.

Doch bei Erika Webers Sohn läuft einiges nicht, wie es soll. Und es zeigt sich: Seine Schule steht auch wegen anderer Vorfälle in der Kritik.

Der Bub besucht seit 2021 in der Zürcher Gemeinde Humlikon eine heilpädagogische Schule. Als der Vorfall passiert, macht er gerade eine heikle Phase durch, denn die Ärzte stellen seine Medikamente um. Wegen dieser Umstellung besteht ein erhöhtes Risiko für einen Anfall. Dies belegt ein medizinischer Bericht von Valentins Ärzten. Die Mutter informiert die Schule darüber, wie Nachrichten aus den Wochen vor dem Vorfall belegen. Der Bub darf darum etwa nicht klettern.

Erika Weber ist deshalb irritiert, als sie den Anruf von der Lehrerin erhält. Denn die Lehrerin hat an diesem Tag eigentlich frei und ist gar nicht an der Schule. Doch von einem epileptischen Anfall ist beim Anruf keine Rede, das beruhigt die Mutter. Normalerweise spielt Valentin nach einem Anfall auch nicht weiter, sondern schläft ein.

Bange Stunden im Notfall

Kurz nach 11 Uhr, eine Stunde nach dem ersten Anruf, erreicht die Mutter eine weitere Meldung, diesmal eine Nachricht im Schul-Chat. Man habe bei Valentin eine Beule am Hinterkopf entdeckt. Dies erkläre vielleicht seine kurze Benommenheit. Erika Weber macht sich auf den Weg zu ihrem Kind.

Als sie an der Heilpädagogischen Schule Humlikon eintrifft, liegt ihr Sohn auf einer Matratze. Die Mutter sagt, ihr Sohn sei kaum ansprechbar gewesen und habe nicht richtig laufen können. Sie bringt Valentin selbst ins Spital, auf dem Weg dorthin muss er sich übergeben.

Im Spital erleidet Valentin einen epileptischen Anfall. Wegen neurologischer Auffälligkeiten machen die Ärzte ein CT vom Hirn. Er hat blaue Flecken am Rücken, am rechten Fuss ist ein Zeh gebrochen. Das zeigt der Notfallrapport. Der Bub muss zur Überwachung im Spital bleiben.

Seine Kinderärztin wird später in einem Bericht schreiben, es habe sich keinesfalls um einen Bagatellunfall gehandelt. Das Ganze hätte zu bleibenden Schäden führen können.

Nur: Wie konnte es überhaupt so weit kommen?

Der genaue Unfallhergang ist unklar. Die NZZ hat für diese Geschichte medizinische Berichte und interne Nachrichten gesichtet sowie mit Beteiligten gesprochen. Aber niemand hat den eigentlichen Sturz von Valentin mitbekommen.

Ein Sturz und viele Fragen: Ein behinderter 11-Jähriger verunfallt in der Schule. Aus Sicht der Mutter lief das Notfallmanagement falsch (Symbolbild).

Ein Sturz und viele Fragen: Ein behinderter 11-Jähriger verunfallt in der Schule. Aus Sicht der Mutter lief das Notfallmanagement falsch (Symbolbild).

Annick Ramp / NZZ

Die Version, die die Schulleitung später gegenüber der Mutter darlegt, liegt der NZZ vor. Sie geht so: Valentin stürzt in einem Moment, in dem die Pausenaufsicht kurz nicht hingeschaut hat. Diese bekommt nur mit, wie der Knabe neben einem grossen begehbaren Holzschiff am Boden liegt. Als die Pausenaufsicht ihn fragt, ob er umgefallen sei, reagiert Valentin nicht. Seine Augen flattern leicht.

Für die Schulleitung ist klar, dass Valentin nicht aus der Höhe gestürzt sein kann. Der Bub sei motorisch gar nicht fähig, aufs Holzschiff und über dessen Rand zu klettern. Die These der Schule: Der Bub ist beim Herauskriechen aus dem Schiff zu früh aufgesprungen und hat sich den Kopf am Holzrahmen gestossen.

Laut der Schulleitung richtet sich der Bub Sekunden später wieder auf. Weil die Pausenaufsicht von einem epileptischen Anfall ausgeht, werden Mutter und Schulleitung informiert. Zurück in der Klasse wird die Beule bemerkt, und der Bub wirkt zunehmend verwirrt.

Ärzte sehen offene Fragen

Erika Weber hat Zweifel an diesem Unfallablauf. Aber mit etwas anderem hat sie mehr Mühe. Aus ihrer Sicht lief das Notfallmanagement nicht so ab, wie es mit der Schule vereinbart worden war.

In einem internen Dokument, das der NZZ vorliegt, ist festgehalten, wie bei einem epileptischen Anfall von Valentin vorzugehen ist. Gemäss diesem Papier muss zuerst die Sanität informiert werden – und erst danach die Eltern. Die Mutter hat die Schule zudem schriftlich über das Vorgehen informiert. Aus den der NZZ vorliegenden Unterlagen ergibt sich aber keine Alarmierung der Sanität.

Die Mutter sieht weitere Versäumnisse. So sei es nach dem Auffinden ihres Sohnes zu keinem körperlichen Check gekommen. Es ist ein Kritikpunkt, den die Schulleitung später einräumen wird.

Fragen stellen sich auch den behandelnden Ärzten. Die Neurologen, die Valentins Medikamente umgestellt und vor einem erhöhten Anfallrisiko gewarnt haben, schreiben in einer der NZZ vorliegenden Stellungnahme: Aufgrund der Angaben zum Unfall ergäben sich Zweifel, ob die Beaufsichtigung des Buben den vorgesehenen Vorsichtsmassnahmen entsprochen habe.

Noch deutlicher wird die Kinderärztin. In einem Schreiben hält sie fest, es bestünden berechtigte Zweifel, ob der Notfallplan korrekt umgesetzt worden sei. Eine Aufarbeitung des Ereignisses durch die Schule sei dringend notwendig.

Einen Tag nach dem Unfall meldet sich die Schulleitung schriftlich bei der Mutter. Sie spricht ihre Genesungswünsche aus, bietet ein Gespräch an und rekapituliert das Geschehene. Das Fazit: Zwar habe der körperliche Check nach dem Auffinden am Boden gefehlt, sonst hätten die Beteiligten aber immer so gehandelt wie vorgeschrieben.

Für die Mutter ist das eine Verharmlosung. Sie beschliesst, Valentin von der Schule zu nehmen. Es ist eine schwierige Entscheidung, denn eine andere staatlich anerkannte Sonderschule zu finden, ist nur schwer möglich. Valentin ist derzeit ohne Beschulung zu Hause.

Staatlich anerkannte Sonderschulen sind landesweit ausgebucht. Wie die «NZZ am Sonntag» berichtete, werden deswegen im Kanton Zürich im Schuljahr rund 800 Sonderschüler in Privatschulen unterrichtet, die über keine Sonderschulbewilligung verfügen.

Eine Schule mit Vergangenheit

Wenige Tage nach dem Unfall erhalten die Eltern unerwartet interne Unterlagen der Schule. Sie stammen von einem Insider. Später reicht der Unbekannte Informationen an die Medien weiter. Er schreibt dazu: «Dieser Familie wurde Unrecht getan.» Jemand müsse dieser «staatlichen Maschinerie» ein Ende setzen.

In der Nachricht warnt die Schule ihre Mitarbeiter vor Valentins Eltern und einem Schuldeingeständnis – «selbst wenn man sich irgendwie schuldig fühlt».

Auf Anfrage der NZZ will sich die Heilpädagogische Schule Humlikon nicht zum Vorfall äussern und verweist auf den Zweckverband der Schulgemeinden im Bezirk Andelfingen. Diese bilden die Trägerschaft der Schule.

Es ist nicht das erste Mal, dass diese in der Kritik steht. Bereits 2017 meldeten Eltern dem «Landboten» und weiteren Zeitungen, Schüler würden geohrfeigt. Die Schulleitung dementierte zunächst, bestätigte später aber, dass es einen Vorfall gegeben habe. Dieser war allerdings umstritten, weil damals Aussage gegen Aussage gestanden hatte.

Im gleichen Jahr stellte ein Evaluationsbericht der Zürcher Bildungsdirektion der heilpädagogischen Schule kein gutes Zeugnis aus. Die Autoren des Berichts bemängelten, der Umgang mit Schülern sei teilweise nicht respektvoll. Zudem seien die Mitarbeitenden mehrheitlich unzufrieden, und die «wirkungsvolle Führung der Schule» sei «nicht gewährleistet».

In der Folge erstellten die Trägergemeinden einen Massnahmenplan. Es kam zu personellen und organisatorischen Veränderungen. Eine Schulevaluation 2022 fiel deutlich positiver aus und attestierte der neuen Schulführung, sie sei die Pendenzen erfolgreich angegangen.

Umso grösser sind nun die Fragen, die der jetzige Vorfall aufwirft. Zudem berichten mehrere Eltern der NZZ, dass es an der Schule zu körperlicher Gewalt gegen ein Kind gekommen sei. In einem Fall sei ein behindertes Mädchen von einer Lehrperson ins Gesicht geschlagen worden. Die Mitarbeiterin habe die Schulleitung über die Ohrfeige informiert, worauf die Schulleitung eine Verwarnung ausgesprochen habe. Die betroffenen Eltern seien von der Schule aber nicht informiert worden.

Die Mutter des betroffenen Mädchens sagt, sie hätten erst einige Wochen später vom Vorfall erfahren. Und zwar von ihrem Kind, obwohl es sich aufgrund seiner Behinderung nur schwer artikulieren kann. Als die Mutter bei der Schulleitung vorstellig wurde, habe diese auf die bereits ausgesprochene Verwarnung verwiesen.

Andere Eltern berichten der NZZ von einem weiteren Vorfall, bei dem die Kommunikation der Schule Fragen aufwirft. So habe ein behinderter Bub in der Turnhalle eine Lehrperson angegriffen. Den Vorfall hätten auch andere Kinder miterlebt, viele seien dadurch stark belastet gewesen. Die Schulleitung habe Eltern aus der Klasse aber nicht über den Vorfall informiert.

Schulverband betont Kindeswohl

Petra Lieb ist Vorstandspräsidentin des Zweckverbands der Schulgemeinden im Bezirk Andelfingen. Dieser hat die Kommunikation für die Schule übernommen.

Auf einen ausführlichen Fragenkatalog der NZZ geht Lieb nicht ein. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und zur Wahrung des Amtsgeheimnisses äussere man sich nicht zu den Vorfällen.

Zum Fall Valentin sagt Lieb, dieser werde sorgfältig intern aufgearbeitet. Man stehe dafür in engem Austausch mit der zuweisenden Schulbehörde, den zuständigen kantonalen Stellen, externen Fachpersonen sowie den involvierten Personen. Die Untersuchung sei noch nicht abgeschlossen.

Zum Vorfall mit der Ohrfeige und dem Angriff auf die Lehrperson schreibt Petra Lieb, die vorliegenden Informationen seien «teilweise falsch, teilweise aus dem Zusammenhang gerissen». In allen Fällen sei man mit den direkt Betroffenen im Gespräch.

Allfälliges Fehlverhalten, sei dies gegenüber Kindern oder Mitarbeitenden, akzeptiere man nicht. Bei Hinweisen auf ein Fehlverhalten würden diese geprüft und, sofern erforderlich, mit geeigneten Massnahmen behandelt. Das Kindeswohl stehe bei der Erfüllung des Schulauftrags stets an oberster Stelle.

Schulpflege fordert Aufklärung

Die für die Schule politisch verantwortliche Behörde ist die Schulpflege Feuerthalen. Markus Späth, früherer SP-Kantonsrat, ist deren Präsident. Er sagt zum Fall Valentin, Unfälle auf einem Pausenplatz könnten passieren. Äusserst gravierend sei es, wenn es einem Kind passiere, das wegen seiner speziellen Behinderung besonders schutzbedürftig sei.

Die Schulpflege kenne die medizinischen Befunde. Wie es zu den Verletzungen habe kommen können, müsse so rasch wie möglich umfassend eruiert werden. «Wir wollen wissen, was passiert ist und ob es Anpassungen in den Aufsichts- und Sicherheitsabläufen geben muss.»

Es sei nun in der Verantwortung der verantwortlichen Organe der Schule, den Vorfall aufzuarbeiten. Diese habe ein grosses eigenes Interesse und die Pflicht, genau hinzuschauen. Späth sagt, er habe keinen Grund, der Schule diesbezüglich zu misstrauen. Als Mitträger der Schule Humlikon erwarte die Schule Feuerthalen eine offene Information spätestens an der nächsten Delegiertenkonferenz im Herbst.

Wer schaut unabhängig hin?

Erika Weber bleibt skeptisch. Zur NZZ sagt die Mutter, sie zweifle an der Ernsthaftigkeit der Aufarbeitung. Wenn die Stelle, die direkt involviert sei, sich selbst untersuche, sei das für sie keine Aufklärung. Sie habe den Eindruck, dass es der Schule schon früh vor allem darum gegangen sei, sich rechtlich gegen Klagen abzusichern.

Valentins Mutter fordert, dass eine unabhängige Stelle den Unfall untersucht. Falls dies nicht geschehe, sehe sie nur eine Möglichkeit. Die Justiz müsste den Unfall untersuchen. Dafür müsste sie wohl Strafanzeige einreichen. Ob sie es tut, hat sie noch nicht entschieden.

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