Der tödliche Angriff auf einen Zugbegleiter in der Regionalbahn in Richtung Homburg hat bundesweit Entsetzen ausgelöst. Nun beginnt der Prozess. Doch die Anklage lautet nicht mehr auf Mord.
Der tödliche Angriff auf einen Zugbegleiter in der Regionalbahn in Richtung Homburg hat bundesweit Entsetzen ausgelöst. Nun beginnt der Prozess. Doch die Anklage lautet nicht mehr auf Mord.
Mannheim: Am Bahnsteig an Gleis 1 im Hauptbahnhof liegen Blumen und stehen Grablichter im Gedenken an den getöteten Zugbegleiter. Zuletzt war Mannheim die Einsatzstelle des getöteten Serkan C.
Foto: Wolfgang Jung/dpa/Wolfgang JungGut vier Monate nach dem tödlichen Angriff auf den Zugbegleiter Serkan Çalar im Regionalexpress zwischen Landstuhl und Homburg wird in Kürze der Prozess beginnen. Das hat das Landgericht Zweibrücken bekannt gegeben.
Demnach beginnt der Prozess am 24. Juni um 9 Uhr. Insgesamt sind acht Prozesstage vorgesehen, das Urteil könnte dann am 9. Juli fallen.
Anklage nicht mehr auf Mord, sondern Körperverletzung mit Todesfolge
Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft den 26-jährigen Tatverdächtigen wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen anklagen. Doch die Anklage lautet nun nicht mehr auf Mord, sondern auf Körperverletzung mit Todesfolge.
„Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen und den vorliegenden Beweismitteln sieht das Gericht zum aktuellen Zeitpunkt keine hinreichenden Gründe für die Annahme eines Tötungsvorsatzes“, teilte das Landgericht mit. Ein solcher Vorsatz sei jedoch zwingende Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags.
Landgericht Zweibrücken begründet Entscheidung
„Nach der Aktenlage geht das Gericht davon aus, dass der Angeklagte den Geschädigten zwar körperlich misshandeln oder an der Gesundheit schädigen wollte, den Eintritt seines Todes jedoch nicht beabsichtigt oder billigend in Kauf genommen hat“, teilte das Gericht weiter mit. Es komme stattdessen eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht. Der Tatbestand sieht demnach einen Strafrahmen von drei bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe vor.
Weiter teilte das Gericht mit, dass damit noch keine Entscheidung darüber getroffen worden sei, dass Mord oder Totschlag endgültig vom Tisch sind. „Die abschließende Klärung des Sachverhalts bleibt der mündlichen Hauptverhandlung vorbehalten. Sollten sich in der Beweisaufnahme vor Gericht – beispielsweise durch Zeugenaussagen oder andere Beweismittel – Hinweise auf einen Tötungsvorsatz ergeben, kann und wird das Gericht im laufenden Verfahren einen entsprechenden rechtlichen Hinweis erteilen“, so das Gericht.
Am 2. Februar war der 36-jährige Zugbegleiter Serkan Çalar auf der Fahrt von Kaiserslautern nach Saarbrücken kurz nach dem Passieren des Bahnhofs von Landstuhl bei einer Ticketkontrolle von dem griechischen Staatsbürger mit mehreren Faustschlägen traktiert worden. Der Schaffner hatte den Fahrgast zuvor aufgefordert, den Zug zu verlassen, weil er keinen Fahrschein vorweisen konnte.