Ein Gerichtsvollzieher wird bei einer Zwangsräumung in Bexbach getötet. Seit Mai muss sich dafür ein Mann vor dem Landgericht in Saarbrücken verantworten. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Mord. Heute könnte der Prozess enden.
Bexbach/Saarbrücken · Ein Gerichtsvollzieher wird bei einer Zwangsräumung in Bexbach getötet. Seit Mai muss sich dafür ein Mann vor dem Landgericht in Saarbrücken verantworten. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Mord. Heute könnte der Prozess enden.
Der Angeklagte (rechts) steht zu Beginn eines Prozesses wegen der tödlichen Messerattacke auf einen Gerichtsvollzieher in Bexbach neben seinem Anwalt Dirk Gerlach im Saal 38 des Landgerichts Saarbrücken.
Foto: Laszlo PinterDer Prozess um den getöteten Gerichtsvollzieher in Bexbach (Saarpfalz-Kreis) könnte an diesem Freitag, 12. Juni, zu Ende gehen. Vor dem Landgericht in Saarbrücken soll die Gutachterin zur mutmaßlichen psychischen Erkrankung des Angeklagten gehört werden, teilte der Sprecher des Gerichts mit. Dann könnte es die Plädoyers geben: Die Verfahrensbeteiligten seien darauf vorbereitet.
Nach gewaltsamem Tod des Gerichtsvollziehers in Bexbach
Seit 20. Mai steht ein 42 Jahre alter Deutscher wegen Mordes vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, im November 2025 den 58 Jahre alten Gerichtsvollzieher mit einem Jagdmesser erstochen zu haben, als dieser eine Zwangsräumung vollstrecken wollte.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter einer krankhaften Störung aus dem schizophrenen Formenkreis gelitten habe. Er ist vorläufig in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht worden. Vor Gericht hatte er erklären lassen, er habe aus Angst vor Obdachlosigkeit zugestochen.
Wie sich die Tat in der Wohnung abgespielt haben soll
Am Landgericht hatte am Mittwoch, 20. Mai, der Mordprozess um den getöteten Obergerichtsvollzieher Christoph J. begonnen. Was die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten bislang vorwirft: Gegen 8.25 Uhr an jenem Novembermorgen begab sich der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Homburg mit zwei Zeuginnen und einem Hausmeister zur Wohnanschrift des Angeklagten. Der Mann habe vorher via Post mitgeteilt bekommen, dass die Wohnung zwangsgeräumt werden soll.
Angeblich habe es stets Streit mit anderen Hausbewohnern gegeben. Der Angeklagte öffnete die Tür, habe sich laut Anklage zunächst lautstark verteidigt – er behauptete, von der Räumung nichts gewusst zu haben, und rief, wenn er jetzt gehen müsse, sei er obdachlos, er werde erfrieren. Es sei sehr kalt.
Schwere Vorwürfe am Landgericht in Saarbrücken
Der Gerichtsvollzieher betrat daraufhin allein den Wohnungsflur. Der Flur war dunkel; als der Beamte das Licht einschaltete, löschte der Angeklagte es wieder. Dann griff M. laut Anklage zu einem Jagdmesser – einem sogenannten Sautöter mit 23,5 Zentimetern Klingenlänge – beidseitig geschärft. Das Messer habe um die Ecke im Wohnzimmer an der Wand gehangen und sei vom Flur aus nicht sichtbar gewesen. Er stach mindestens 13 Mal auf das Opfer ein. Der Notarzt konnte wenig später nur noch den Tod feststellen.
Oberstaatsanwältin Şirin Özfirat warf dem Angeklagten Mord aus drei Mordmerkmalen vor: Heimtücke, Grausamkeit und niedrige Beweggründe. Das Merkmal der Heimtücke begründet die Anklage damit, dass das Jagdmesser für den Gerichtsvollzieher im Wohnungsflur nicht sichtbar war – er war „von Anfang an völlig arg- und wehrlos“, wie Gerichtssprecher Sebastian Abel am Rande des Prozessauftakts erläuterte.
„Dem Opfer erhebliche Schmerzen zugefügt“
Grausamkeit sieht die Staatsanwaltschaft darin, dass M. das Messer zwischen Einstich und Herausziehen teilweise mit Dreh- und Wühlbewegungen führte und dem Opfer dabei erhebliche Schmerzen zufügte. Als niedrigen Beweggrund wertet die Anklagebehörde, dass der Angeklagte den Gerichtsvollzieher zum bloßen Objekt seiner Aggression über die Wohnungsräumung gemacht habe.
Der Mord-Prozess vor dem Landgericht in Saarbrücken wird an diesem Freitag, 12. Juni, um 9 Uhr fortgesetzt.