Deepfakes, Rachepornos, Identitätsdiebstahl: Der Fall Fernandes offenbart ein System, das Täter schützt und Opfer allein lässt.
Deepfakes, Rachepornos, Identitätsdiebstahl: Der Fall Fernandes offenbart ein System, das Täter schützt und Opfer allein lässt.
Der Fall Collien Fernandes ist kein Einzelfall – er ist ein Symptom. Die Schauspielerin hat ihren Ex-Partner Christian Ulmen angezeigt, weil er über Jahre hinweg ihre Identität im Netz missbraucht, gefälschte Nacktbilder und Sexvideos verbreitet und unter ihrem Namen sexualisierte Kontakte zu Männern gepflegt haben soll. Was sie als „virtuelle Vergewaltigung“ beschreibt, ist ein Paradebeispiel für digitale sexualisierte Gewalt – und es zeigt schonungslos, wie wenig wir als Gesellschaft bislang dagegen tun.
Der Fall betrifft längst nicht nur zwei Prominente. Er verweist auf ein strukturelles Problem: Laut aktuellen Erhebungen haben sechs von zehn Frauen und Mädchen in Deutschland bereits digitale Gewalt erfahren. 98 Prozent aller Deepfake-Videos enthalten pornografische Inhalte – und in nahezu allen Fällen sind Frauen die Betroffenen.
Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker forscht und berät als Direktor des cyberintelligence.institute international zu Cybersicherheit, digitaler Resilienz sowie IT-Recht in China und den USA. Er ist Teil unseres Expertennetzwerks EXPERTS Circle.
Beginnen müssen wir bei den Plattformen. Social-Media-Konzerne haben Geschäftsmodelle errichtet, die auf Aufmerksamkeit um jeden Preis basieren. Ihre Algorithmen sind so konzipiert, dass sie das Extreme, das Erniedrigende, das Schockierende begünstigen – weil Empörung Engagement erzeugt und Engagement sich monetarisieren lässt. In diesem Ökosystem gedeihen Deepfakes, Rachepornos und Identitätsdiebstahl, weil die Architektur dieser Plattformen niedrigste Instinkte anspricht und belohnt.
Das ist seit Jahren bekannt, und dennoch hat sich an der grundlegenden Logik dieser Geschäftsmodelle kaum etwas geändert. Sozialer Terror ist kein Betriebsunfall, sondern Teil des Systems. Dass der KI-Chatbot Grok auf Elon Musks Plattform X im Januar 2026 innerhalb weniger Tage Millionen sexualisierter Bilder generiert haben soll, illustriert die Dimension des Problems auf erschreckende Weise.
Deshalb müssen Tech-Konzerne viel stärker als bislang rechtlich in die Pflicht genommen werden. Die Nutzerinnen und Nutzer sind in diesem Machtgefälle die schwächste Instanz – sie können sich allein kaum gegen die Maschinerie aus Algorithmen und mangelhafter Moderation schützen. Die EU hat mit dem Digital Services Act eine der weltweit umfassendsten Plattformregulierungen geschaffen.
Der aktuelle Fall zeigt: Diese Regeln müssen jetzt endlich konsequent durchgesetzt werden. Plattformen, die sexualisierte Gewalt und die Verbreitung von Deepfakes nicht konsequent unterbinden, müssen empfindliche Sanktionen spüren. Die Europäische Kommission hat die Instrumente – sie muss sie jetzt auch nutzen.
Auf nationaler Ebene bewegt sich ebenfalls etwas, und zwar längst überfällig. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant die Vorlage eines Gesetzentwurfs, der schon in Kürze in die Ressortabstimmung gehen soll. Kern des Entwurfs ist ein neu formulierter § 184k StGB, der das Herstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Ein neuer § 201b StGB soll zudem auch nicht-pornografische Deepfakes erfassen, ein § 202e StGB unbefugtes digitales Tracking unter Strafe stellen.
Das ist ein wichtiger und richtiger Ansatz, denn es ist Aufgabe des Staates, unsere Persönlichkeitsrechte auch im digitalen Raum zu schützen. Dass die Herstellung eines pornografischen Deepfakes in Deutschland bislang nicht einmal strafbar war, ist angesichts der technologischen Realität nicht mehr vermittelbar. Bereits die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen von 2024 verpflichtet Deutschland, bis 2027 entsprechende Straftatbestände einzuführen – dass dies erst jetzt unter öffentlichem Druck geschieht, ist ein politisches Versäumnis.
Doch bei aller Dringlichkeit: Strafrecht allein hilft nicht. Wenn es greift, ist der Schaden zumeist bereits eingetreten – die Bilder sind im Netz, die Würde ist verletzt, das Vertrauen zerstört. Deshalb brauchen wir unbedingt auch präventive Ansätze, die Menschen dabei unterstützen, Deepfakes frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen: mehr Medienbildung an Schulen und in der Erwachsenenbildung, mehr Awareness für die Risiken, die mit dem Teilen persönlicher Inhalte verbunden sind, mehr Aufklärung über technische Erkennungsmöglichkeiten und Meldesysteme, deren Entwicklung voranzutreiben ist.
Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – von Staat, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Zivilgesellschaft. Nur wenn Plattformregulierung, Strafrecht und Prävention ineinandergreifen, kann das Internet ein Raum werden, in dem unsere Persönlichkeitsrechte auch in Zukunft geschützt sind.
Das Magazin „Spiegel“ gab Ulmen eine Möglichkeit zur Stellungnahme. Dessen Anwälte boten den Journalisten ein Hintergrundgespräch an. Auf einen Teil der Vorwürfe gingen sie demnach ein. Aus dem Gespräch dürfte aber nicht berichtet werden.
Auf eine BUNTE.de-Anfrage ließ Christian Ulmens Anwalt am 19. März verlauten, dass „unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet“ werden. Rechtliche Schritte sollen eingeleitet werden. Weiter kommentiert wurden die Vorwürfe nicht.
Bisher gibt es keine weitere Stellungnahme von ihm zu den Vorwürfen. Nach der Anzeige von Fernandes wurden Vorermittlungen eingeleitet. Bisher ist unklar, wie das Verfahren weitergeht. Für Christian Ulmen gilt die Unschuldsvermutung
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