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Mieterin muss wegen Eigenbedarf ausziehen – dann steht ein dubioser Name am Klingelschild

Дата публикации: 18-01-2026 07:07:00

Ein neuer Hauseigentümer setzt in Zürich gleich drei Mietparteien auf einmal vor die Tür –angeblich wegen Eigenbedarf. Doch die Zweifel sind groß.

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Ein neuer Hauseigentümer setzt in Zürich gleich drei Mietparteien auf einmal vor die Tür –angeblich wegen Eigenbedarf. Doch die Zweifel sind groß.

Ein Fall von mehreren dubiosen Eigenbedarfskündigungen in Zürich wirft Fragen auf. Wie das Schweizer Magazin "Beobachter" berichtet, kündigte der neue Eigentümer eines Mehrfamilienhauses nur zwei Wochen nach seinem Kauf drei Mietverhältnisse. 

Als Grund nannte der Vermieter Eigenbedarf. "Ich war schockiert, als ich die Kündigung erhielt. Eigentlich hätte ich mit dem Besitzerwechsel einen neuen Mietvertrag erwartet", sagt eine betroffene Mieterin gegenüber dem "Beobachter". Ihre Wohnung sollte angeblich die Stieftochter des Eigentümers übernehmen.

Eine Eigenbedarfskündigung ist eine Kündigung eines Mietvertrags durch den Vermieter, weil er die Wohnung selbst, für Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigt.

Eine Eigenbedarfskündigung ist eine Kündigung eines Mietvertrags durch den Vermieter, weil er die Wohnung selbst, für Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigt. IMAGO / CHROMORANGE
Neue Mieterin, mehr Miete und ein dubioses Klingelschild

Recherchen des "Beobachters" zeigen aber ein anderes Bild. In der alten Wohnung der Mieterin soll jetzt eine Frau aus Deutschland wohnen – keine Verwandte. Zudem soll die Wohnung zuvor auf einem Immobilienportal angeboten worden sein. Und die neue Mieterin zahlt deutlich mehr. Besonders skurril: Neben ihrem Namen steht auf dem Klingelschild steht auch der Name "Bob Dylan" – ein zufälliger Namensvetter des berühmten Musikers?

Hat der Eigentümer also bei seiner Eigenbedarfskündigung gelogen? Laut dem Mieterinnen- und Mieterverband Zürich besteht jedenfalls ein Anfangsverdacht. Auf Anfragen des "Beobachters" äußerte sich der Vermieter nicht. 

Verdacht auf falsche Eigenbedarfskündigung – was Mieter tun können

Wenn Mieter den Verdacht haben, dass der Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung gelogen hat, haben sie laut deutschem Mietrecht mehrere Handlungsoptionen:

  1. Kündigung anfechten
    Mieter sollten die Kündigung schriftlich widersprechen und gegebenenfalls vor Gericht anfechten. In Deutschland gilt: Der Vermieter muss nachweisen, dass der Bedarf echt ist. Ein Widerspruch muss fristgerecht eingelegt werden, zum Beispiel spätestens zwei Monate vor Ende der Kündigungsfrist.
  2. Rechtliche Hilfe einholen
    Es ist ratsam, sich sofort Rat bei einem Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht zu holen. Diese Experten können prüfen, ob die Kündigung formell und materiell korrekt ist und ob Anhaltspunkte für vorgetäuschten Eigenbedarf bestehen.
  3. Schadensersatz fordern
    Wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Vermieter den Eigenbedarf nur vorgetäuscht hat, können Mieter Schadensersatzansprüche geltend machen. Dazu gehören etwa Umzugskosten, höhere Mieten für Ersatzwohnraum oder andere finanzielle Nachteile.
  4. Beweise sammeln
    Mieter können Belege zusammentragen, die den Verdacht untermauern – beispielsweise Inserate der Wohnung nach dem Auszug, Tatsache, dass keiner der angeblich berechtigten Personen eingezogen ist, oder Hinweise darauf, dass die Wohnung zu einem höheren Preis neu vermietet wurde. Solche Hinweise können helfen, die Kündigung vor Gericht anzuzweifeln.

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