Ein neuer Hauseigentümer setzt in Zürich gleich drei Mietparteien auf einmal vor die Tür –angeblich wegen Eigenbedarf. Doch die Zweifel sind groß.
Ein neuer Hauseigentümer setzt in Zürich gleich drei Mietparteien auf einmal vor die Tür –angeblich wegen Eigenbedarf. Doch die Zweifel sind groß.
Ein Fall von mehreren dubiosen Eigenbedarfskündigungen in Zürich wirft Fragen auf. Wie das Schweizer Magazin "Beobachter" berichtet, kündigte der neue Eigentümer eines Mehrfamilienhauses nur zwei Wochen nach seinem Kauf drei Mietverhältnisse.
Als Grund nannte der Vermieter Eigenbedarf. "Ich war schockiert, als ich die Kündigung erhielt. Eigentlich hätte ich mit dem Besitzerwechsel einen neuen Mietvertrag erwartet", sagt eine betroffene Mieterin gegenüber dem "Beobachter". Ihre Wohnung sollte angeblich die Stieftochter des Eigentümers übernehmen.
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Recherchen des "Beobachters" zeigen aber ein anderes Bild. In der alten Wohnung der Mieterin soll jetzt eine Frau aus Deutschland wohnen – keine Verwandte. Zudem soll die Wohnung zuvor auf einem Immobilienportal angeboten worden sein. Und die neue Mieterin zahlt deutlich mehr. Besonders skurril: Neben ihrem Namen steht auf dem Klingelschild steht auch der Name "Bob Dylan" – ein zufälliger Namensvetter des berühmten Musikers?
Hat der Eigentümer also bei seiner Eigenbedarfskündigung gelogen? Laut dem Mieterinnen- und Mieterverband Zürich besteht jedenfalls ein Anfangsverdacht. Auf Anfragen des "Beobachters" äußerte sich der Vermieter nicht.
Wenn Mieter den Verdacht haben, dass der Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung gelogen hat, haben sie laut deutschem Mietrecht mehrere Handlungsoptionen:
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