Das Landgericht Saarbrücken verurteilt eine 36‑Jährige wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Gericht und Anklage sehen klare sexuelle Motive. Die Verteidigung sieht im Urteil einen Fehler – und kündigt Revision an.
Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken verurteilt eine 36‑Jährige wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Gericht und Anklage sehen klare sexuelle Motive. Die Verteidigung sieht im Urteil einen Fehler – und kündigt Revision an.
Die Urteilsbegründung dauerte noch keine zehn Minuten. Am Donnerstag hat die Große Strafkammer des Saarbrücker Landgerichts im Prozess um die tödlichen Blut‑, Atem‑ und Fesselspiele von Rehlingen‑Siersburg die Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt – wegen Mordes „zur Befriedigung des Sexualtriebs“. Gericht, Nebenklage und Staatsanwaltschaft sehen eindeutige sexuelle Motive, Verteidiger Christian Kessler sprach hingegen auch nach dem Urteil von einem „schrecklichen Unfall“, von „fahrlässiger Tötung“ – und kündigte an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Gericht sieht keine Anhaltspunkte für Fahrlässigkeit
Für Fahrlässigkeit habe es keinen Ansatz für das Gericht gegeben. Besonders die „Vielzahl der Messerstiche“, erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Lauer, seien nicht sonderlich fahrlässig. Über 90 Mal habe die Angeklagte zugestochen. Vor allem die Stiche, die direkt in den Hals des Opfers gingen und Adern öffneten, sowie die „massiven Würgespiele“ vor der Messerattacke hätten die Kammer in ihrer Einschätzung gestützt.
Das Mordmerkmal „Befriedigung des Sexualtriebs“ hatte auch Oberstaatsanwalt Christian Nassiry in seinem Plädoyer aufgeführt. Er verwies zudem auf Nachrichten der Angeklagten, die er auch in seiner Anklage zu Prozessbeginn vorgetragen hatte: In einer SMS schrieb sie laut Anklage: „Hab letzte Nacht mein Mädchen richtig geil erniedrigt, gefesselt, gewürgt und Blutspiele gespielt. Bin ab und an Sadist.“ In einer WhatsApp‑Nachricht soll sie weiter erklärt haben: „Ah und gestern Nacht ... habe ich meine Freundin, Schlampe, richtig schön gequält und […]. Das wird die nie mehr vergessen im Leben, die Nacht mit mir [….] Das war richtig geil, so geil hatte ich’s noch nie gehabt.“ Die Chats „nach der Tat zeigen klar, dass sie es genau so gewollt hat“, sagte Nassiry.
Die Tat selbst räumte die Angeklagte ein. Sowohl vor Gericht als auch in den Gesprächen mit Gutachtern oder Polizei. Nassiry verwies darauf, dass sie gesagt hatte, dass das „Quälen“ sie „sexuell erregt“ habe. „Sie habe immer wieder ‚wie im Rausch‘ zugestochen“. Die „orgastischen Gefühle“, die sie nannte, wertete der Oberstaatsanwalt als „rein egoistische Motive“. Für die Staatsanwaltschaft ein tragender Grund für eine Verurteilung wegen Mordes zur Befriedigung des Sexualtriebs.
Der Anwalt der Nebenklage ergänzte die Ausführungen Nassirys. Er betonte, dass das Opfer „nicht freiwillig mitgemacht“ habe, was die Auswertung anderer Chats ergeben habe. „Sie hat kein Interesse an dieser Form von Sex gehabt“, sagte der Nebenklagevertreter. Sie habe der Angeklagten das auch in Chats deutlich mitgeteilt. Die Angeklagte sei aber „einfach böse“.
Verteidigung spricht von einvernehmlichem Geschehen
Verteidiger Christian Kessler widersprach den Bewertungen des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage deutlich. „Meine Mandantin ist keine Mörderin, ich habe recht, das Gericht hat unrecht, nur habe ich halt nichts zu entscheiden“, betonte er.
Für Kessler war das Geschehen zwischen Mandantin und Opfer „einvernehmlich“. Seine Mandantin habe nie geplant und nie gewollt, „ihre Freundin zu töten“, sagte er. Dass solche Sexspiele „gefährlich oder auch lebensgefährlich sein können“, sei für Menschen aus dieser Szene „normal“, aber das Töten sei nicht das Ziel gewesen.
Auch das sogenannte Nachtatverhalten, die Chatnachrichten, wertete Kessler als nicht entlarvend. Für ihn passe das „brutaler, das größer Wirken“ in den Nachrichten in eine Welt sadistisch‑masochistischer Selbstdarstellung.
Das Gericht hatte zuvor Kesslers Anträge, weitere Gutachter zu bestellen, die sich seiner Meinung nach besser mit Sado‑Maso auskennen, mit einer langen Stellungnahme abgelehnt. Das bisherige Gutachten reiche aus. Es sei detailreich, widerspruchsfrei und glaubhaft. Demnach ist die Angeklagte voll schuldfähig.
Kessler forderte in seinem Plädoyer dreieinhalb Jahre Haft. Wegen fahrlässiger Tötung. Zudem bot er an, seine Mandantin in der Forensik unterzubringen. Das Urteil „lebenslang“ sei „ein großer Schock für meine Mandantin. Selbstverständlich werde ich Revision einlegen“. Denn: „Ich bin mal gespannt, ob ein höheres Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass meine Mandantin eine Mörderin ist“, sagte Kessler. (sas)