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Tötung mit 93 Messerstichen: Sexualmord-Prozess – Gutachter äußert sich zur Schuldfähigkeit von Simona B.

Дата публикации: 17-06-2026 15:56:00




Im Prozess um das grausame Tötungsdelikt von Rehlingen-Siersburg rückt die Frage der Schuldfähigkeit von Simona B. in den Mittelpunkt. Vor Gericht wurde am Mittwoch das psychiatrische Gutachten der Angeklagten vorgestellt.



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Tötung mit 93 Messerstichen Sexualmord-Prozess – Gutachter äußert sich zur Schuldfähigkeit von Simona B.

Saarbrücken · Im Prozess um das grausame Tötungsdelikt von Rehlingen-Siersburg rückt die Frage der Schuldfähigkeit von Simona B. in den Mittelpunkt. Vor Gericht wurde am Mittwoch das psychiatrische Gutachten der Angeklagten vorgestellt.

Anwalt Christian Kessler (rechts) mit der Angeklagten.

Anwalt Christian Kessler (rechts) mit der Angeklagten.

Foto: Michael Kipp

Vor der großen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken ging am Mittwoch der Prozess gegen Simona B. unter Vorsitz von Richter Andreas Lauer in die entscheidende Phase. Oberstaatsanwalt Christian Nassiry hat die 36-Jährige wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs angeklagt (wir berichteten mehrfach). Verteidiger Christian Kessler hatte noch einen Antrag auf weitere Sachverständige gestellt. Sollte Lauer dem Antrag nicht stattgeben, ist bereits für Montag mit Plädoyers und Urteil zu rechnen – eine lebenslange Freiheitsstrafe scheint möglich.

Die Beweisaufnahme kreiste am Mittwoch hauptsächlich um die Frage der Schuldfähigkeit. Zuvor hatte eine Rechtsmedizinerin Fakten über Opfer und Todesursache eingeführt: 41 Kilogramm Körpergewicht, 93 scharfe Gewalteinwirkungen, überwiegend Anstiche, keine klassischen Abwehrverletzungen. Auf der linken Halsseite seien Gefäße eröffnet worden – die Kombination aus Blutverlust und Verletzungen am Hals habe zum Tod geführt.

Erinnerungen an den Tatort im Wald

Ein Polizist erinnerte sich am Mittwoch im Gericht als Zeuge an den Tatort: eine blasse, hagere Frau mit blau gefärbten Haaren habe auf dem Waldweg nahe des Autobahnparkplatzes an der Niedmündung in Siersburg gelegen, neben ihr Zigarettenschachtel und Sektflasche, eine Kette und ein kleines Küchenmesser (die Tatwaffen).

Als Beamte die Angeklagte ein paar Stunden später in einem Swingerclub festnehmen, hat sie die EC-Karte des Opfers bei sich. Und sie hatte auf ihrem Handy Fotos der Leiche: Sie habe die Bilder gemacht, „um sich zu verabschieden“.

Schilderungen von „Fessel- und Blutspielen“

Polizistinnen berichten dem Gericht davon, dass die Angeklagte ihnen von einvernehmlichen Sexspielen berichtet habe. Die „Fessel- und Blutspiele“ seien allerdings eskaliert. Es habe sich für die Angeklagte irgendwann angefühlt, „als würde sie schweben“, sie habe „wie im Rausch“ weitergemacht, habe sie den Beamten erzählt. Als Blut aus dem Mund des Opfers gekommen sei, habe sie gemerkt, „dass etwas nicht stimmt“. Die Tötung selbst hat ihr Anwalt Christian Kessler ausdrücklich im Namen seiner Mandantin eingeräumt. Und auch ihre Reue.

Der ältere Liebhaber der Getöteten (wir berichteten) war am Mittwoch erneut im Zeugenstand, widersprach dem Bild einer „kindlich“ zurückgebliebenen Frau – in der Anklage steht, das Opfer sei auf dem Stand einer Fünfjährigen gewesen. Psychische Probleme ja, „aber ein Kleinkind war sie nicht“, erklärte hingegen ihr Liebhaber.

Und: Er berichtete, das Opfer habe eine Kette „zur Selbstverteidigung“ in der Messerschublade aufbewahrt; auf einem Foto erkennt er das mutmaßliche Tatwerkzeug wieder. Liebesnachrichten in Chats will er nach ihrem Tod aus Panik gelöscht haben. Dennoch findet die Polizei darauf liebevolle Nachrichten des Opfers. Das Handy des Opfers ist bis heute verschwunden. Die Angeklagte hat es angeblich in Neunkirchen in einer Tankstelle in einem Mülleimer entsorgt.

Das Herzstück des Verhandlungstages: der psychiatrische Gutachter Professor Dr. Wolfgang Retz, der die Angeklagte bereits aus früheren Begutachtungen von 2007 und 2019 kennt. Er zeichnet ihre Biografie nach: Mit 16 Monaten zu den Adoptiveltern, motorische Entwicklungsstörungen, Sprachauffälligkeiten, frühe Störung des Sozialverhaltens. 2001 erstmals in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, 2007 bis 2010 geschlossen untergebracht, 2011 bis 2013 erneut stationär. 2013 eine Zäsur: Ehemann kennengelernt, stabilisierende Wirkung – und der Einstieg in die Swingerclub-Szene. 2020 Trennung, erneute Krisen, Frauenhäuser. Oktober 2025: freiwillig in psychiatrische Behandlung wegen drängender Suizidgedanken – entließ sich selbst, um in den Swingerclub zu fahren.

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Foto: Eric Kolling

Gutachter sieht kombinierte Persönlichkeitsstörung

Das Ergebnis von Retz: Bei der Angeklagten liege eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit dissozialen Zügen und sadistischen Anteilen vor, dazu eine Geschlechtsinkongruenz. Die Angeklagte fühle sich seit einigen Jahren als Mann. Es liege aber weder eine krankhafte seelische Störung im Sinne von Paragraf 20 vor noch eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung. Es gebe auch keine Hinweise auf eine Affekttat. Die Angeklagte könne grundsätzlich ihren Antrieb steuern – auch wenn sie sich eher an eigenen Bedürfnissen orientiere. Unterbringung in der Forensik oder Entziehungsanstalt komme aus Sicht des Gutachters nicht in Betracht. Voll schuldfähig.

Anwalt Kessler erklärte, die Besonderheiten des Falles seien so speziell, dass ein allgemeiner Gutachter wie Retz nicht ausreiche. Er beantragte daher, zwei Spezialisten für sexuelle Straftaten zu beauftragen – unter anderem einen forensischen Experten, der sich mit „Sadismus-Taten“ sehr gut auskenne. Diese hätten im Vergleich zu Retz „überlegene Forschungsmittel“.

Verteidigung zweifelt Bewertung der Sadismus-Anteile an

Retz hätte zwar eine sadistische Ader in der Persönlichkeitsstörung festgestellt, ihr aber keine Bedeutung beigemessen. Jedoch könnten aus seiner laienhaften Sicht die Fotos der Leiche, die Vielzahl der Verletzungen und das Beschreiben von Blutspielen typische Kriterien für eine schwere sadistische Störung sein – dies könnten Hinweise auf eine verminderte Steuerungsfähigkeit in der Tatnacht sein.

Das Gericht hat den Antrag entgegengenommen. Ob Richter Lauer die Experten zulässt oder die Beweisaufnahme schließt, wird sich am Montag entscheiden – und damit auch, ob Simona B. tatsächlich mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen muss. (jos)

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